Bundesverwaltungsgericht stoppt Neubau der Ortsumgehung für Naumburg-Bad Kösen

Je nachdem für was man war, eine gute oder schlechte Nachricht:

Ortsumgehung Naumburg darf vorerst nicht gebaut werden

"Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau der Ortsumgehung von Naumburg vorerst gestoppt. Es entschied am Mittwoch in Leipzig, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zum Bau der Trasse rechtswidrig sei. Er darf deshalb nicht vollzogen werden.

Die Richter bemängelten, die Behörde habe die Interessen eines Unternehmens, das im Gebiet der geplanten Ortsumgehung Ton abbauen will, nicht ausreichend berücksichtigt. Das Landesverwaltungsamt hat jetzt jedoch die Möglichkeit, die festgestellten Fehler in einem Ergänzungsverfahren zu korrigieren.

Bundesbergbaugesetz greift

Die geplante Ortsumgehung durchschneidet eine Tonlagerstätte, die das Unternehmen ausbeuten will. Das Landesverwaltungsamt hatte in dem angefochtenen Beschluss das Interesse am Neubau der Bundesstraße 87 höher bewertet als das Ziel der Firma, dort Ton abzubauen.

Dies sei so nicht korrekt gewesen, entschieden die Richter. Sie verwiesen dabei auf das Bundesbergbaugesetz. Dort ist unter anderem geregelt, dass Straßen so geplant werden müssen, dass sie sich mit dem Abbau von Bodenschätzen möglichst wenig ins Gehege kommen. "Nur dann, wenn ein solcher Ausgleich nicht möglich ist, geht der Straßenbau der Gewinnung von Bodenschätzen grundsätzlich vor", begründete das Gericht seine Entscheidung.
Pkws auf einer Bundesstraße

Das Landesverwaltungsamt hat den Richtern zufolge nicht ausreichend ermittelt, wie schwer das Unternehmen vom Bau der neuen Bundesstraße 87 betroffen ist. Dies müssen die Planer nun in einem ergänzenden Planungsverfahren nachholen. Dabei können sie durchaus erneut zu dem Ergebnis kommen, dass der Straßenbau an dieser Stelle Vorrang hat, wie während der Verhandlung deutlich wurde."

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

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