Residenzpflicht für Flüchtlinge und Arbeitslose!
Zur Zeit verwenden wir wieder mal Fremdwörter, um zu beschönigen oder / und zu verschleiern. Aus Flüchtlingen und Asylsuchenden werden "Residenten" oder "Refugees" obwohl die Begriffe hier eigentlich nicht richtig sind.
siehe: Wikipedia-Resident und
Warum Flüchtlinge jetzt oft "Refugees" heißen
Diese unterliegen, falls sie sich daran halten, einer Residenzpflicht, soll heißen, sie müssen sich an einem bestimmten Ort aufhalten. Siehe auch: Residenzpflicht-Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht
Aber wer weiß schon, das dies auch für Arbeitslose HARTZ IV Empfänger gilt? Sie müssen sich zwar nicht bei der Polizei, aber immerhin einmal täglich in ihrer Wohnung aufhalten, um ihren Briefkasten nach Amts-Post zu untersuchen.
Grundsätzlich muss der Arbeitslose an jedem Werktag seine Post in seiner Wohnung zur Kenntnis nehmen können (§ 1 Abs. 1 Satz 2 EAO). Zu den Werktagen gehört auch der Samstag. Nach Meinung des BSG entspricht der Arbeitslose den Anforderungen an die Erreichbarkeit, wenn er die am Samstag eingehende Post erst am folgenden Sonntag zur Kenntnis nehmen kann, weil er am Samstag ortsabwesend ist. Länger als einen Arbeitstag von zu Hause abwesend darf nur sein, wer einen "Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termin aus Anlaß der Arbeitssuche nachweisen" kann (BSG vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 71 / 00 R).
Hört sich eigentlich harmlos an. Aber habt ihr Euch mal Gedanken gemacht, Euch "abmelden" zu müssen, weil ihr einmal nicht an den Briefkasten könnt? Habt Ihr Euch Gedanken gemacht, das dies Sanktionen nach sich ziehen kann?
Letztendlich ist das aber eine Behandlung wie für Straftäter, die Hausarest haben.
Gelten für Arbeitslose keine Menschenrechte?
Bürgerreporter:in:Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale) |
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