Schuldenerlass bei Krankenkassen
Marburg, November 2013
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Stichtag 31.12.2013:
Zeitfenster zum Schuldenerlass nutzen
Krankenkassen müssen Beitragsrückstände erlassen
Seit im April 2007 in Deutschland die Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde, ist die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz gesunken. Trotzdem haben etwa ein Prozent aller Deutschen nach wie vor keine Krankenversicherung. Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht für alle Personen, die keine andere Absicherung im Krankheitsfall haben und vorher schon einmal in der GKV versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.
Mit Einführung der Versicherungspflicht und damit der Pflicht, Beiträge zu zahlen, sind für zahlreiche Menschen hohe Beitragsschulden entstanden. Dazu kommen so genannte Säumnisgebühren, die von den Kassen bislang mit fünf Prozent pro Monat berechnet wurden.
Um diejenigen, die sich bislang nicht bei einer Krankenkasse angemeldet haben, von nachträglichen, zum Teil hohen Beitragsschulden zu befreien, ist am 1. August dieses Jahres das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Danach werden aufgelaufene Beiträge und Säumniszuschläge für alle erlassen, die sich bis zum Jahresende –Stichtag 31.12.2013 - bei einer Krankenkasse anmelden. Auch den Menschen, die sich inzwischen bei einer Krankenkasse angemeldet haben, werden ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge erlassen, und zwar für den Zeitraum April 2007 - dem Beginn der Versicherungspflicht - bis zu ihrer Anmeldung. Wer sich erst nach dem 1. Januar 2014 anmeldet, muss nach dem neuen Gesetz einen ermäßigten Beitrag zahlen.
„Der Kreisverband DIE LINKE Marburg-Biedenkopf begrüßt das Gesetz, das im Einzelfall Überforderungen beseitigen oder abmildern kann“, erklärt Jan Schalauske, Stadtverordneter in der Universitätsstadt Marburg und Vorsitzender des Kreisverbandes. „Jetzt müssen möglichst viele Menschen motiviert und informiert werden, den Schritt zu einer Krankenkasse zu tun. Bisher haben hohe Nachforderungen zahlreiche Menschen verunsichert oder auch verängstigt.
Leider ist die Möglichkeit zum Erlass der Beitragsschulden vielen Betroffenen bisher nicht bekannt. Daher hat DIE LINKE im Kreistag Marburg-Biedenkopf versucht, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Leider hat die Mehrheit des Kreistages dies verhindert. Dennoch wird der Kreisverband alle ihm zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung zu setzen, um diese Informationen so schnell wie möglich an die Betroffenen weiterzuleiten. Damit gegen Ende des Jahres möglichst viele Menschen eine solide Absicherung im Krankheitsfall haben.“
Ein Anschreiben des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.
Den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Marburg-Biedenkopf finden Sie hier.
Bürgerreporter:in:Hajo Zeller aus Marburg |
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