Achtung die Brutzeit hat begonnen- was ist zu beachten?
VOGELBRUTZEIT:
In der Vogelbrutzeit vom 01.März bis zum 30. September sollten Hecken und Sträucher nicht geschnitten werden.
Zu den Vogelarten die als erstes brüten gehören Meise, Amsel und Zaunkönig.
Wer wissentlich ein Nest zerstört, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.
Wenn Sie aus dringenden Gründen doch einen Pflanzenschnitt vornehmen müssen, dann vergewissern Sie sich vorher das sich in der Hecke kein Nest befindet.
Bürgerreporter:in:Hans-Joachim bartz aus Hattingen |
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