Skandal-Urteil: BFH spricht Attac Gemeinnützigkeit ab!
Die Abgabenordnung muss dringend geändert werden,
Klagen gegen eklatante Verstöße nötig!
von Werner Rügemer auf arbeitsunrecht.de
Atlantik-Brücke, Gesellschaft für Wehrtechnik und Bertelsmann-Stiftung sind gemeinnützig. Attac angeblich nicht.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac ist skandalös (Aktenzeichen V R 60/17 vom 10.1.2019). Es ist rechts-, verfassungs- und demokratiewidrig. Die Bundesregierung – insbesondere CDU und CSU – treiben eine Entwicklung voran, von der die gesamte Zivilgesellschaft bedroht ist.
Attac hat seit dem Jahr 2000 einen großen Beitrag für die „Volksbildung“ geleistet. Der Verein hat die ökonomische Alphabetisierung in Deutschland voran getrieben und das bürgerschaftliche Engagement in trüben Zeiten befördert. Attac schaffte es, sperrige Themen wie Welthandelsverträge (WTO, NAFTA, TTIP etc.), sozialschädliche Steuerflucht von Konzernen über Finanzoasen zu analysieren, allgemeinverständlich zu erklären und in den Rang gesellschaftlich breit diskutierter Themen zu erheben.
Während dieser vorbildlich arbeitende Verein also nicht gemeinnützig sein soll, gelten knallharte Lobbyorganisationen der Industrie und des Militärs selbstverständlich als gemeinnützig. Hinzu kommen milliarden-schwere Unternehmensstiftungen und sogar Aktiengesellschaften. Eine kurze Übersicht lässt den Atem stocken.
Wie weit kann man die Perversion noch treiben? Und wie weit ist die oberste Justiz schon Komplizin?
Gleichheit vor dem Gesetz? CDU greift durch
Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte das Frankfurter Finanzamt gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das attac recht gab, zur Revision vor dem BFH aufgefordert und sich selbst als Verfahrensbeteiligter gegen attac eingeschaltet (attac, 18.5.2017).
Auch die Benennung des CDU-Bundestagsabgeordneten und Unternehmeranwalts Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter und zukünftigen Präsidenten des obersten deutschen Gerichts treibt den weiteren Rechtswandel zugunsten der Partikularinteressen der Privatunternehmer voran. (siehe: „Unternehmer von Haftung befreien, die Politik retten?, nachdenkseiten.de, 3.12.2018)
Der BFH argumentiert: Die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung… erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck“.
Aha, dann schauen wir mal nach, wer in diesem unseren Land schon länger und ungleich mächtiger Einfluss auf die politische Willensbildung und auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung ausübt und trotzdem gemeinnützig ist, länger und mächtiger als der kleine Verein attac, der in Deutschland im Jahr 2000 gegründet wurde und gegenwärtig 28.000 Mitglieder hat.
Unternehmerverbände: nicht gemeinnützig dennoch steuerbefreit [Update 6.3.2019]
Da haben wir seit sieben Jahrzehnten als Einflussnehmer und Gestalter der öffentlichen Meinung die vielfältige Unternehmerlobby, nicht direkt als gemeinnützig anerkannt, aber von der Steuerlast dennoch weitgehend befreit.
Nachträgliche Einfügung: Ich hatte bisher die Unternehmerverbände BDI, BDA, DIHK und Gesamtmetall als gemeinnützig bezeichnet. Sie sind dies allerdings nicht direkt, sondern indirekt. Sie sind als eingetragene Vereine (e.V.) vom Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt. Diese Eigenschaft brauchen sie aber auch nicht, denn ihre Mitglieder können ihre Beiträge und Spenden genauso steuerbegünstigt absetzen – diese werden von den Finanzämtern als steuermindernde Werbe- und Betriebsausgaben gewertet. Zusätzlich sind diese Verbände steuerbefreit, d.h. sie müssen, obwohl nicht gemeinnützig, auf ihre Einnahmen aus Beiträgen und Spenden keine Körperschaftsteuer entrichten. [Werner Rügemer, eingefügt 6.3.2019]
Dass diese Verbände, die in Geld und Leitmedien-Präsenz nur so schwimmen, politische Willensbildung beeinflussen, ja sogar machen, brauchen wir hier nicht weiter zu belegen. Das ist so eingewöhnt und normalisiert, dass es keinem Finanzamt und Finanzgericht und Finanzminister noch auffällt.
Im Gegenteil: Diese einseitige Einflussnahme zugunsten einer radikalen Minderheit wird steuerlich gefördert, d.h. zulasten der Allgemeinheit, des Gemeinnutzens, z.B. dadurch, dass Vermögende und Konzerne Steuerflucht begehen können.
Bundeswehrverband: [Update, 5.3.2019] nicht gemeinnützig
Der Deutsche Bundeswehrverband e.V. ist nicht gemeinnützig, aber nach eigener Aussage sind Tochterorganisationen – Bildungseinrichtungen und Stiftungen – als gemeinnützig anerkannt. Deren Bilanzen bleiben der Allgemeinheit verborgen. [eingefügt 6.3.2019] (1)
Aufrüstung und Verschärfung der Kriegsgefahr: gemeinnützig
Bei der Gemeinnützigkeit dürfen die Rüstungskonzerne nicht fehlen. Die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. setzt sich seit 61 Jahren als gemeinnützig anerkannter Verein für die Interessen der Rüstungsindustrie ein. Da gab es bisher schon viel zu tun. Sie ist als gemeinnützig anerkannt, weil sie nach eigener Aussage, trotz der Mitgliedschaft von Unternehmen, kein Wirtschafts-, sondern ein Technikverband ist. [eingefügt 6.3.2019]
Gegenwärtig setzt sich diese Abteilung der deutschen Gemeinnützigkeit im Rahmen des EU-Aufrüstungs-Projekts PESCO z.B. für „die ungehinderte Bewegung von militärischem Personal und Material innerhalb der EU“ ein. Steuerliche Förderung für den Ausbau des Feindbilds Russland und für die Verschärfung der Kriegsgefahr: Gemeinnützig!
Zu den fördernden, steuerbegünstigten Mitgliedern und Förderern gehören u.a. die Rüstungskonzerne aus den USA Lockheed Martin, Raytheon, General Dynamics, Rockwell Collins, aus Deutschland Krauss Maffei Wegmann, Rheinmetall, Diehl Defence, Heckler & Koch, ThyssenKrupp Marine Systems (U-Boote), ZF Luftfahrt, Airbus Defence, Airbus Helicopters, aus Frankreich Thales, dann die Logistik-Konzerne DB Schenker Defence und Kühne&Nagel, die Wirtschafts“prüfer“ und Briefkastenvermittler Ernst&Young, KPMG, Price Waterhouse Coopers, und ach ja, interessant: auch der TÜV Rheinland GmbH
Aus der Steuerbegünstigung soll möglicherweise Auftragsbegünstigung werden?
Als Vorteile für die Mitglieder wird versprochen: „Partnerschaft im externen Netzwerk aus Politik, Bundeswehr und anderen Organen der Exekutive, der Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung sowie der Medien“ und „Zugang zu Insiderinformationen“.
Atlantik-Brücke: seit 67 Jahren gemeinnützig
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Erläuterungen zur Grafik:
1952 initiierten zwei US-Banker die Atlantik-Brücke. John McCloy von der Wall Street-Bank Chase Manhattan war ab 1947 Präsident der Weltbank, dann passte er mit Gründung der Bundesrepublik als deren Hochkommissar auf, dass der CDU-Vorsitzende und Bundeskanzler Konrad Adenauer nicht aus dem Ruder lief. Ein Instrument war die Atlantikbrücke. Der zweite Initiator war der deutschstämmige US-Banker Eric Warburg.
Die Mitgliedschaft des Vereins ist immer eng begrenzt, man wird nur durch Kooptation d.h. mithilfe von Paten aufgenommen, die schon langjährige Mitglieder sind. Anfangs lag die Grenze bei 60, gegenwärtig liegt die Grenze bei 500 Mitgliedern.
Der gegenwärtige Vorsitzende heißt Friedrich Merz, neben Funktionen in diversen Unternehmens-Aufsichtsräten auch Vorsitzender des Aufsichtsrats von Blackrock Deutschland, des größten Aktionärs in den wichtigsten deutschen Konzernen. Lobby-Einsatz für Blackrock: Gemeinnützig!
Im Vorstand finden sich u. a. Jürgen Fitschen, Ex-Chef der Deutschen Bank und Aufsichtsratsvorsitzender im Blackrock-Unternehmen Vonovia, Kai Diekmann, Ex-BILD-Chefredakteur und Wolfgang Ischinger, Chef der Münchner (Un)Sicherheitskonferenz. Zu den Mitgliedern gehören neben zahlreichen Unternehmern ausgewählte Spitzenpolitiker wie Angela Merkel (CDU), Christian Lindner (FDP) sowie Sigmar Gabriel (SPD), sodann die außenpolitischen Anti-Russland-Demagogen diverser deutscher Leitmedien.
US-Unternehmer werden auf Veranstaltungen des inzüchtigen Lobbyvereins bei ihrem Vordringen in Deutschland heftig beklatscht, so zuletzt der Vizechef des disruptiven digitalen Taxi-Giganten Uber.
Auch hier: Einfädeln von Geschäften – Hauptzweck oder Nebenprodukt?
Über die Atlantikbrücke wurden auch internationale Geschäfte vermauschelt. Bekannt wurde das Mitglied Karlheinz Schreiber, Waffenhändler, der in den 1980er und 1990er Jahren Airbus-Maschinen und deutsche Panzer vermittelte, mithilfe zwischengeschalteter Schmiergelder über Finanzoasen. Thyssen bekam so den Auftrag zur Lieferung von Panzern an Saudi-Arabien.
Schreiber übergab dabei heimlich Bargelder an andere Atlantikbrücken-Mitglieder, so an einen gewissen Wolfgang Schäuble (CDU). Der bekam 100.000 DM. Ein anderes Mitglied war Walther Leisler Kiep, von 1984 bis 2000 Vorsitzender des Vereins und Großorganisator geheimer und trotzdem steuerbegünstigter Unternehmerspenden an die CDU. Kiep erhielt von Schreiber in der Schweiz eine Million bar in den Aktenkoffer. Leisler Kiep wurde mehrfach verurteilt. Aber kein Finanzamt – es wäre das in Bonn gewesen – hat dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Unternehmens-Stiftungen: ebenfalls gemeinnützig
Jedes größere Unternehmen, das etwas auf sich hält bzw. wegen asozialer Untaten etwas fürs Image machen muss, finanziert heute – auch wenn sonst bei Löhnen und Steuern hart kalkuliert wird – mit großzügigen Millionen eine Stiftung. Nach US-Vorbild wird mit Soft-Themen Einfluss auf die öffentliche Meinung genommen, insbesondere durch Wohltaten in den Bereichen Kultur, Kunst, Wissenschaft, Bildung und Soziales. Es gibt auch gemeinnützige GmbHs (gGmbH, z.B. im Krankenhausbereich). Sogar eine Aktiengesellschaft kann sich gemeinnützig machen, wenn sie z.B. keine Gewinne auszahlt.
Deutsche Bank, Deutsche Post, BMW…
In der Regel handelt es sich um Stiftungen bürgerlichen Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind. Das neuerliche Stiftungsrecht ist hier sehr großzügig. Deutsche Bank-Stiftung, Bosch-Stiftung, Herbert Quant-Stiftung (der BMW-Hauptaktionäre), BMW Herbert Quandt Foundation, Deutsche Post-Stiftung und auch der Förderverein Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) arbeiten wie viele andere mit der Formel „verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“.
Dabei sind die Zwecke kaum verkleidete privatkapitalistische Zwecke: Oder kann Jürgen Fitschen, Ex-Vorstandschef der Deutschen Bank und Vorsitzender der Deutsche Bank-Stiftung, seine Zwecke genau auseinanderhalten, wenn er zwischen dieser gemeinnützigen Funktion und seiner gleichzeitigen Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats des größten deutschen Wohnungskonzerns Vonovia hin- und herpendelt, der mit seinen 400.000 Wohnungen den Großinvestoren Blackrock & Co gehört und die Mieten und Nebenkosten hochtreibt?
Übrigens hat gerade jetzt im Januar 2019 die Deutsche Post-Stiftung (Präsident: Klaus Zumwinkel) die 2013 eingereichte Klage gegen eine Darstellung vollständig zurückgezogen, wonach das von der Stiftung finanzierte Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Übereinstimmung u.a. mit dem BDI Lobbying zugunsten der Unternehmer betreibe. Die Stiftung hatte Angst, jetzt in der dritten Instanz, dem Oberlandesgericht Hamburg zu verlieren. Man könnte das als Eingeständnis verstehen. (https://arbeitsunrecht.de/presserecht-ruegemer-siegt-gegen-post-lobbyisten-iza/, 18.1.2019)
Bertelsmann-Stiftung: selbstverständlich gemeinnützig
Schauen wir uns die bekannteste und wohl wirkmächtigste Unternehmens-Stiftung an, die in Deutschland Einfluss auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung nimmt und sogar noch mehr tut, nämlich Gesetze vorbereitet und Gesetzgebungsverfahren beeinflusst wie bekanntlich bei den Hartz-Gesetzen.
Die Bertelsmann-Stiftung ist Hauptaktionär des Bertelsmann-Konzerns, dem weltweit Dutzende TV-Sender, Verlage, Druckhäuser, Digital-Dienstleister und die Tochterholding Arvato u.ä. gehören. Die Stiftung hat etwa 400 Beschäftigte, eine aufwendige Residenz in der Hauptstadt Berlin und eine Niederlassung in den USA, ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und als gemeinnützig anerkannt.
Den Konzerngründer stellt die Bertelsmann-Stiftung auf ihrer Website so dar: Reinhard Mohn war „Architekt der Bertelsmann-Unternehmenskultur“ Die beiden von ihm gegründeten Stiftungen – die Bertelsmann-Stiftung und die kleinere Reinhard Mohn Stiftung – sollen auch „die Unternehmenskontinuität“ mit absichern.
Die Bertelsmann-Stiftung sei „eines der wichtigen gesellschaftspolitischen Kompetenzzentren in Deutschland“. Na – das klingt doch nach eindeutigem Unternehmenszweck, wo die Interessen und Prinzipien des eigenen Konzerns auch den Prinzipien des Einflusses auf Politik und Gesamtgesellschaft prägen: Der Staat soll wie ein Privatunternehmen funktionieren.
Trotzdem – oder eben deswegen – heißt es in der Selbstdarstellung: „Die Bertelsmann-Stiftung setzt sich für das Gemeinwohl ein.“
Nur Privatunternehmen noch gemeinnützig?
Vereinfacht: Das Urteil des BFH folgt der Bertelsmann-Stiftung: Nur Privatunternehmen sind gemeinnützig. Zu einem Zeitpunkt, in dem die Privatunternehmen und ihre Lobby – auch in der Bundesregierung selbst – die Demokratie zur Fassade gemacht haben, sollen nur noch sie gemeinnützig sein?
Klagen einreichen!
Die Abgabenordnung, in der die Gemeinnützigkeit geregelt ist, muss geändert werden. Das ist eine Diskussion, die jetzt hoffentlich anfängt. Das wird dauern. Wie man sieht, werden hier mächtige Interessen geregelt und auch versteckt. Und die Abgabenordnung, die bis 1977 Reichsabgabenordnung hieß und aus dem Kaiserreich stammt und wenig verändert wurde, ist ziemlich alt. Da brauchen wir uns jetzt nicht zu überhasten.
Aber schon mit der jetzigen Regelung lässt sich das Wichtigste einleiten. §52 Absatz (1) definiert gemeinnützige Zwecke: Wenn „die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“.
Das klingt etwas altmodisch, aber entscheidend ist: Es geht um die Allgemeinheit, um alle Menschen oder die größtmögliche Mehrheit.
Weiter heißt es deshalb im §52 (1): Die Gemeinnützigkeit ist nicht gegeben, wenn der „Kreis der Personen […] fest abgeschlossen“ oder „nach beruflichen Merkmalen“ abgegrenzt ist: Danach sind also BDI und alle Unternehmerverbände und der CDU-Wirtschaftsrat und die CDU-Mittelstandsvereinigung und der Bundeswehrverband und die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik nicht gemeinnützig, auch nicht die Atlantikbrücke – nur um ein paar Beispiele zu nennen.
Der Begriff „Selbstlosigkeit“ könnte irritieren. In §55 Absatz (1) der Abgabenordnung wird sie so definiert: Wenn keine „gewerblichen oder sonstigen Erwerbszwecke“ vorliegen. Oder wenn der gewerbliche Zweck des Bertelsmann-Konzerns in die Zivilgesellschaft und den Staat hinein verlängert wird. Da brauchen wir weder Bundesfinanzhof noch den Finanzminister, um die obige Liste abzuarbeiten. Das ist rechtsstaatlich zwingend und sauber. Und fördert die Demokratie.
Im Vollzug der Aberkennung klärt sich dann von alleine, wie „gemeinnützig“ auf der Höhe der Zeit, ein Jahrhundert nach dem Kaiserreich, genauer zu definieren ist. Die universellen Menschenrechte – dazu gehören bekanntlich auch die Arbeits- und Sozialrechte – sowie das Völkerrecht können als moderne Orientierungshilfe dienen.
Im Jahre 2007 wurde übrigens als zusätzliche gemeinnützige Tätigkeit „bürgerschaftliches Engagement“ eingefügt. Das geht doch auch schon in die richtige Richtung. Also Leute: Klagen einreichen!
Werner Rügemer ist Vorstandsvorsitzender der gemeinnützigen Initiative aktion ./. arbeitsunrecht e.V., Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von attac.
Seine jüngste Buchveröffentlichung: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts. Köln, Papyrossa Verlag 2018, 357 Seiten, 19,90 Euro
Fußnoten / Anmerkungen
(1) Der Deutsche Bundeswehrverband e.V. teilt uns mit, er sei tatsächlich nicht gemeinnützig, daher haben wir ihn vorläufig aus dieser Aufstellung entfernt. Der Bundeswehrverband unterhält allerdings Stiftungen und Bildungseinrichtungen als selbständige Töchter, die als gemeinnützig anerkannt sind. Das Finanzgeflecht rund um den Bundeswehrverband e.V. und seine Töchter können wir an dieser Stelle nicht durchleuchten.
Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) behauptet von sich, dass er die Funktionen einer Gewerkschaft hätte (DBwV fordert 6,5 Prozent für die Tarifrunde 2018), lehnt allerdings in §2(6) seiner Satzung Streiks ab. Er agiert als Lobbyorganisation für weitere Aufrüstung der Bundesrepublik und die von den USA geforderte Erhöhung der Rüstungsetats (Kampagne „Schlagkräftige Bundeswehr“).
Mehr Informationen:
- Stand der Gemeinnützigkeit von Attac, Zivilgesellschaft ist gemeinnützig, https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/attac/
- Gemeinwohl ist politisch, attac, 28.2.2019,https://www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/jetzt-erst-recht/
- Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzhof verweist Attac-Entscheidung zurück nach Kassel, attac Pressemitteilung, 26.2.2019, https://www.attac.de/presse/detailansicht/news/gemeinnuetzigkeit-bundesfinanzhof-verweist-attac-entscheidung-zurueck-nach-kasse
Bürgerreporter:in:Hajo Zeller aus Marburg |
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