Gutachten im Auftrag des BGM: Es gab und gibt keine "Epidemische Lage von nationaler Tragweite"
Immer wieder stolpere ich im Internet über die Aufforderung, mich in der Causa Corona vor allem aus den Veröffentlichungen der Bundesregierung zu informieren. Habe ich getan. Und siehe da: Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums wird ein Gutachten veröffentlicht, welches das Märchen von der außergewöhnlichen Coronapandemie in Deutschland mit Pauken und Trompeten beendet.
Das "RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung" erstellte im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin das Gutachten "Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise" für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020. Veröffentlicht wurde das Gutachten bereits am 30. April 2021.(1*) Die Öffentlichkeit nahm davon keine Kenntnis.
Denn das Gutsachten zeigt: Es gab und gibt keine "Epidemische Lage von nationaler Tragweite".
Sollte Ihnen gegenüber wieder jemand von der gefährlichen Corona-Pandemie sprechen, dann bitten Sie diese Person doch einmal, Folgendes zu tun: Angesichts der Dauerpanik-Meldung übervoller Intensivabteilungen und des drohenden Kollapses der Krankenhäuser einzuschätzen, wie viel Prozent der gesamten Patientenzeit in deutschen Krankenhäusern 2020 von COVID-Patienten belegt wurden?
Diese Analyse hat ein Wissenschaftler, der daran beteiligt war, letzte Woche in eine E-Mail-Runde von Fachleuten geschickt, auf deren Verteiler auch Dr. med. Gunter Frank eingetragen war. Dr. Frank hat die wesentlichen Ergebnisse der Analyse in diesem Artikel auf achgut.com veröffentlicht.
ZWEI PROZENT der Verweildauertage in den bundesdeutschen Krankenhäuser gingen offiziell auf das Konto von Menschen, die an Covid-19 erkrankt waren. Und das soll eine epidemische Notlage von nationaler Bedeutung sein? Und dies soll die Krankenhäuser an den Rand der Belastung gebracht haben? Jedes Jahr werden Patienten mit infektiösen Atemwegserkrankungen in dieser Größenordnung stationär behandelt.
Rechtfertigen ZWEI PROZENT der Belegung von Krankenhausbetten durch eine Krankheit die Feststellung einer "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" mit all den bekannten massiven Eingriffen in Grund- und Freiheitsrechte? Rechtfertigen dese ZWEI PROZENT eine Impfpflicht durch die Hintertür? Nein, das ist in keiner Weise verhältnismäßig.
Hier ein Auszug aus dem Artikel von Dr. Frank:
Anteil während der Winterwelle
Der Coronagläubige wird nun vielleicht erwidern, dass es doch am Jahresende während der Winterwelle knapp gewesen sei, oder? Die Analyse schreibt dazu: „Die höchsten tagesbezogenen Belegungsquoten gab es in der zweiten Dezemberhälfte mit knapp 5 Prozent aller Betten“. Das spricht nicht gegen die Feststellung, dass es in vereinzelten Krankenhäusern im Winter auf der Intensivstation eng wurde. Wegen COVID-Patienten aus den Einwanderungsvierteln. Aber auch wegen Behandlungsfehlern, wie die oft unnötige und gefährliche invasive Beatmung, die zu selbstverschuldeten, wochenlang belegten Intensivbetten in großer Zahl geführt hat (ein Thema, welches eine besondere Betrachtung verdient).
Doch bei 5 Prozent Maximalanteil an Covidpatienten war auch unter diesen Bedingungen deutschlandweit niemals ein Kollaps der Intensivabteilungen zu befürchten. Die belegt auch eine weitere Erkenntnis aus dieser Analyse.
Die Analyse stellt weiter fest:
„Im betrachteten Zeitraum 2020 gab es in Deutschland seit Beginn der COVID-19-Pandemie Mitte März durchgehend weniger stationäre Fälle, und zwar im Zeitraum bis Ende Mai um ca. -30% und ab dann – einschließlich des Zeitraums der zweiten Welle – um -10%. Über das Jahr gesehen beläuft sich das Minus auf 13%, d.h. ohne Berücksichtigung der ersten zehn COVID-19-freien Wochen auf ca. 16%.
Da die durchschnittliche Verweildauer nur minimal stieg, sanken auch die Verweildauertage um -12%. Im Resultat sank die Bettenauslastung auf ein Allzeittiefpunkt von 67,3% (und 68,6% auf den Intensivstationen). Dies berücksichtigt bereits die Versorgung der COVID-19-Patienten, für deren stationäre Versorgung im Jahresschnitt unter Berücksichtigung der Überlieger 2% aller Betten und knapp 4% der Intensivbetten benötigt wurden, natürlich mit zeitlichen und geographischen Spitzen."
Mein Fazit:
Covid-19 ist eine gefährliche Krankheit, an der Menschen sterben können. Aber dass diese Krankheit eine gefährliche "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" ausgelöst hätte, ist schlicht und ergreifend falsch.Und die drastischen Maßnahmen der Bundesregierung von Lockdown bis zu den diversen G-Regelungen sind nicht nur extrem schädlich sondern auch überflüssig.
Wie gesagt: Alle Informationen stammen von der Website der Bundesregierung.
Links zu überzeugenden Beiträgen, die nicht von der Bundesregierung stammen:
Video eines Erbsenzählers:Die Pandemie in den Rohdaten
Mail-Wechsel Erbsenzähler und Correctiv-Journalistin: Hier nachlesen
KBV-Vorstand fordert: Alle staatlichen Corona-Maßnahmen aufheben! Hier nachlesen.
Wo ist der Nutzen von Corona Impfungen? Hier nachlesen
Die Elefanten im (Corona-)Raum. Hier nachlesen
Meine Bitte:
Halten Sie sich in den Kommentaren an die Regeln von myheimat. Bleiben Sie sachlich. Und argumentieren Sie. Bitte.
Korrektur am 21.9. um 20:22 Uhr:
(1*) Ursprünglich stand an dieser Stelle folgender Text:
Das "RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung" an der Technischen Universität Berlin erstellte im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium das Gutachten "Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise" für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020
Dies ist ein Fehler. Das "RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung" ist kein Teil der TU-Berlin.
Bürgerreporter:in:Hajo Zeller aus Marburg |
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