CETA: Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge
Kleine Anfrage belegt:
Öffentlicher Daseinsvorsorge droht Privatisierung
Die Privatisierung von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge bringt in aller Regel Gewinn und Profit für die Unternehmen – und Nachteile für die große Mehrheit der Menschen. Weil die geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP der Privatisierung Vorschub leisten, sperren sich die Bundesbürger_innen gegen den Abschluss dieser Abkommen.
Wie berechtigt die Sorgen der Bevölkerung sind und wie dünn die Argumente der Befürworter, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst und anderen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hervor.
Die Überschrift über CETA, dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada müsste heißen: Privatisierung zuerst! Die Ausnahmen von dem Privatisierungsgebot müssen explizit gelistet werden – auf einer sogenannten Negativliste. Doch mit der Wirksamkeit dieser Liste ist es nicht weit her. Kein einziger Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wird dadurch vollständig aus CETA ausgeklammert.
Bestimmte öffentliche Dienstleistungen, etwa Wasserwerke oder Krankenhäuser, sollten durch die Negativliste dem Privatisierungsdruck entzogen werden. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten jetzt deutlich gemacht, wie sie die Negativliste versteht: "Es ist zur Wahrung notwendiger Politikspielräume nicht erforderlich", die im Anhang genannten "Bereiche vollständig aus dem Geltungsbereich des Abkommens auszunehmen."
Dazu werden dann zum Beispiel die Bereiche Bildung und Gesundheit gehören.
Bisherige Freihandelsabkommen der EU-Kommission arbeiteten mit einer sogenannten Positivliste, in der beschrieben wurde, für welche Bereiche das Abkommen Gültigkeit haben sollte. In CETA findet erstmals der sogenannte Negativlisten-Ansatz Anwendung.
Privatisierung Tür und Tor geöffnet
Kritik an dem Verfahren mit Negativlisten hatte es von Anfang an gegeben, weil grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn jetzt nicht einmal die Negativlisten einen gewissen Schutz bieten, wird der Deregulierung und Privatisierung Tür und Tor geöffnet – gefolgt von der Drohung durch Klagen von Konzernen, wenn sich Staat oder Kommunen dem nicht beugen wollen.
Gegen eine Kommune, die die städtische Wasserversorgung betreibt, könnte ein Unternehmen aus Kanada dann klagen. Sozialstaatliche Errungenschaften werden damit zum Abschuss freigegeben. Zudem sieht CETA vor, dass einmal deregulierte und privatisierte Bereich nicht mehr zurückgenommen werden können.
Selbst die audiovisuellen Dienstleistungen sind nicht dauerhaft vollständig ausgenommen, sondern können im Rahmen der Regulierungszusammenarbeit wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Das ist alles andere als belanglos. Mit Blick auf die rasante Entwicklung der digitalen Welt lässt sich noch längst abschätzen, welche Bereiche im Sinne des Gemeinwohls besser geschützt werden sollten.
Bürgerreporter:in:Hajo Zeller aus Marburg |
7 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.