AufRecht bestehen! Bundesweiter Aktionstag am 10. März: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!
Das Bündnis "AufRecht bestehen"* ruft zu einem bundesweiten Aktionstag gegen geplante Gesetzesverschärfungen im SGB II und für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen auf.
"Macht mit! Beteiligt euch! Bundesweiter Aktionstag am 10. März 2016
Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht jedoch nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil.
Jetzt gilt es. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entscheidende Phase. Geplant sind viele Veränderungen, darunter auch gravierende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt darauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Verschlechterungen und für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionen zu machen. Deshalb rufen wir alle Erwerbslosengruppen auf: Macht mit und beteiligt euch mit einer eigenen Aktivität am bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März!
Bei einem bundesweit abgestimmten Aktionstag gewinnen die einzelnen, örtlichen Aktionen an Gewicht, weil sie Teil eines größeren Ganzen sind. Und wenn wir viele Aktivitäten zusammenbekommen, interessiert sich auch die Presse auf Bundesebene für unsere Forderungen.
Mogelpackung „Rechtsvereinfachung“
Mit der „Rechtsvereinfachung“ soll Hartz IV für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein. Doch dies geschieht voll zu Lasten der Leistungsberechtigten. Einige Beispiele für geplante Änderungen:
Die Leistungen für die Heizkosten sollen beschnitten werden. Bei Erwerbstätigen, die aufstockend Hartz IV beziehen sollen Freibeträge eingeschränkt und mehr Einkommen angerechnet werden. Dadurch sinkt ihr Leistungsanspruch. Der Lebensunterhalt von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen wohnen, wird noch weniger gedeckt sein als heute. Leistungsberechtigte, bei denen unterstellt wird, sie würden nicht genug tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern, droht eine Rückzahlungspflicht der Leistungen.
Damit darf die schwarz-rote Regierung nicht durchkommen! Weitere Verschlechterungen bei Hartz IV darf es nicht geben!
Hinzu kommt: Bereits im Juli 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Vorgaben gemacht, die sich günstig auf die Leistungsansprüche auswirken würden. So muss bei den Regelsätzen die tatsächliche Entwicklung der Stromkosten berücksichtigt werden. Zudem sahen die Verfassungsrichter die Gefahr, dass das Existenzminimum unterschritten wird, wenn ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder eine Brille angeschafft werden muss und forderten dazu Verbesserungen. Diese Vorgaben müssen nun endlich bei dem Hartz-IV-Änderungsgesetz umgesetzt werden.
Sanktionen: Versprechen gebrochen
Zunächst hatte das Arbeitsministerium angekündigt, zumindest die verschärften und völlig überzogenen Sanktionen für junge Erwachsene unter 25-Jahren abschaffen zu wollen. Dies wäre zumindest ein begrüßenswerter erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Doch die Entschärfung steht nicht mehr im Gesetzentwurf. Sie wurde auf Druck der CSU herausgenommen. Das wollen wir nicht hinnehmen, dagegen machen wir mobil. Wir wollen deshalb das Thema Sanktionen wieder auf die Tagesordnung setzen und in den Mittelpunkt des Aktionstages stellen.
Gute Argumente gegen Sanktionen
Sanktionen sind asozial: Hartz IV soll das Minimum an Geld gewährleisten, das ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Also verbieten sich Kürzungen. Minimum ist Minimum. Grundrechte kürzt man nicht! Kürzungen verbieten sich erst recht, da schon der geltende volle Regelsatz viel zu niedrig ist und nicht zum Leben reicht.
Sanktionen sind arbeitnehmerfeindlich: Wer nichts anderes tut als darauf zu bestehen eine Arbeit mit Sozialversicherungsschutz haben zu wollen oder mit Tariflohn oder zumindest mit Mindestlohn (der für Langzeiterwerbslose nicht gilt), der bekommt sein Hartz IV schrittweise auf Null gekürzt.
Sanktionen schaffen Verelendung und Folgeprobleme: Eine Kürzung um 121 € (30 Prozent), 242 € (60 Prozent) und erst recht den Totalentzug aller Leistungen kann niemand verkraften. Es droht Wohnungslosigkeit. Was soll das bringen?
Sanktionen nutzen niemand – außer den Unternehmen: Auch manche abhängig Beschäftigte finden auf den ersten Blick Sanktionen richtig und notwendig. Doch was nutzt es, wenn andere heftig bestraft werden? Die eigene Lebenssituation verbessert sich dadurch nicht…
Von Sanktionen profitieren jedoch die Unternehmen: Völlig unattraktive und prekäre Jobs werden ertragen oder neu angenommen – weil ansonsten eine Sanktion droht.
Generell schwächt es die Verhandlungsposition der abhängig Beschäftigten gegenüber den Unternehmen, wenn jede Arbeit unter Androhung heftiger Strafen angenommen werden muss.
Sanktionen sind oft rechtswidrig: Vier von zehn Sanktionen, die von den Sozialgerichten überprüft werden, sind rechtswidrig und werden aufgehoben. Das heißt: In fast der Hälfte der Fälle wird das Existenzminimum zu Unrecht gekürzt. Diese Missstände in den Jobcentern sind ein weiterer Grund, um Sanktionen abzulehnen.
Sanktionen sind überflüssig: Es fehlt nicht an der Bereitschaft zu arbeiten, sondern es fehlt an guten Arbeitsplätzen. Auf eine offene Stelle kommen fast fünf Arbeitsuchende. Nur bei 10 Prozent der Sanktionen geht es überhaupt darum, dass eine Arbeit oder Maßnahme abgelehnt oder aufgegeben wird.
Sanktionen sind kontraproduktiv – das sagen selbst die Mitarbeiter der Jobcenter: Ein Fünftel der sanktionierten Personen brechen den Kontakt zum Jobcenter vollständig ab, bei den unter 25-Jährigen sind es sogar ein Viertel.
Was wir erreichen können…
Uns ist bewusst, dass das Thema Sanktionen eine Herausforderung ist: Leistungsbezug muss mit Pflichten verbunden sein und Pflichtverstöße müssen Konsequenzen haben – so denken viele. Aber gerade weil dazu viele falsche Vorstellungen bestehen, wann, warum und wie heftig sanktioniert wird, können wir aufklären und etwas in den Köpfen bewegen. Stellen wir die Sanktionen in einen Zusammenhang mit den ohnehin zu niedrigen Regelsätzen, den völlig überzogenen Pflichten und den arbeitnehmerfeindlichen Zumutbarkeitsregeln: Dass die bestehenden Sanktionen, so wie sie heute sind, nicht akzeptabel sind, das sollte sich vermitteln lassen. Und wir stehen mit dieser Forderung nicht alleine. Die IG Metall und die Diakonie etwa fordern ebenfalls, die bestehenden Sanktionen abzuschaffen.
Bei dem 9. SGB-II-Änderungsgesetz geht es zunächst einmal darum, überhaupt erst ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, dass der Gesetzentwurf auch gravierende Verschlechterungen beinhaltet. Noch besteht die Chance, diese im Gesetzgebungsverfahren abzuwehren oder zumindest abzumildern.
Wie weit wir letztlich kommen, hängt davon ab, wie viele Gruppen sich am Aktionstag beteiligen und wie stark sich andere – Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften – engagieren. Aber schauen wir nicht auf andere, sondern tragen unseren Teil bei. Aktiv zu werden und sich einzumischen ist zumindest ein lohnenswerter Versuch!
Wir laden dazu ein, über den Aktionstag hinaus am Thema Sanktionen dran zu bleiben. Ein Ansatz kann dabei auch sein, auf Kommunalpolitiker_innen zuzugehen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Sanktionspraxis vor Ort durchzusetzen (mehr Infos dazu …).
Wir fordern:
Die bestehenden Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen!
Keine weiteren Kürzungen, keine weiteren Verschlechterungen!
Die Rechte der Leistungsbezieher_innen gegenüber den Jobcentern zu stärken!
Endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 umzusetzen und die Regelsätze deutlich zu erhöhen!
weitere Infos und Materalien unter
http://www.aufrecht-bestehen.de/aktionen/201601184...
und
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelle...
z.B.
http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/...
Fakten zur Sanktionspraxis
*Die Kampagne „AufRecht bestehen!“ wird auf Bundesebene getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) und dem Regionalverbund Weser-Ems, der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal und den ver.di-Erwerbslosen.
Bürgerreporter:in:Petra Schlag aus Marburg |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.