"An den Pranger gestellt ..."
Meist an einem Halseisen angekettet, wurden im Mittelalter Verurteilte öffentlich zur Schau gestellt und der Verspottung des Volkes preisgegeben. Zusätzlich wurden sie oft körperlicher Züchtigung und in ihrer Wehrlosigkeit durch Anspucken ausgesetzt.
Seit dem 19. Jahrhundert ist eine derartige Denunzierung und somit das "An den Pranger gestellt werden" in Deutschland verboten.
Bei einer China-Rundreise erlebten wir in den Städten Tsingtau (ehemalige deutsche Kronkolonie) und Tanjiin eine etwas seltsame außergewöhliche Art der "Zurschaustellung" von Verkehrssündern. Nach einer Missachtung der Straßenverkehrsordnung wurde der "Täter" aus erzieherischen Gründen mit einer Fahne, auf der der Hinweis stand: "Ich habe gegen die öffentliche Ordnung verstoßen", auf einen stark befahrenen Platz gestellt. Er wurde erst dann aus dieser Situation befreit, wenn ihn ein neuer Sünder ablöste. Für die Touristen eher ein beliebtes Fotomotiv.
Im Zeitalter von Internet und vor allen Dingen Facebook ist der Schutz der Privatsphäre vielen Nutzern nicht mehr so wichtig. Sprichwörtlich ist eine Überwachung, Bloßstellung, Verunglimpfung und somit auch eine Form des "am Prangerstehens" allzeit vorhanden.
Bürgerreporter:in:Peter Gnau aus Kirchhain |
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