Abmahnung Bushido durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen
Diese „Kanzlei“ verschickt aktuell wieder massenhaft Abmahnungen im Auftrag eines gewissen Anis Mohamed Ferchichi. Vorwurf ist das Anbieten einer Tonaufnahme. Es wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 Euro gefordert. Ferner soll eine vorgefertigte sehr dubiose Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, in der man praktisch alles reumütig eingestehen soll, alles Dinge, von denen man nie was gehört noch gesehen hat.
Auf derart haltlose und unseriöse Einschüchterungsversuche, die sich auf Internet-Angelegenheiten beziehen, muss laut Expertenaussage in einschlägigen TV-Ratgebersendungen, die immer wieder ausgestrahlt werden, nicht einmal reagiert werden.
Aus eigener Erfahrung hat sich dieses Verhalten bestens bewährt. Du bekommst zwar immer wieder Post mit sich laufend überbietenden Geldforderungen. Doch irgendwann lohnt sich die Portoausgabe für die Gauner nicht mehr – und sie geben auf. Wen beeindruckt denn heute noch ein Kanzleibriefbogen? Kann ich mir selbst gestalten.
Gerne sind hier Kommentare erwünscht von Empfängern ähnlicher Schreiben. Es entsteht offenbar ein neuer wachsender Markt, der davon lebt, verängstigte Dumme zu finden, die bereitwillig große Summen überweisen, nur um für kurze Zeit wieder Ruhe zu haben, die sich aber niemals einer kriminellen Handlung bewusst gewesen sind.
Bürgerreporter:in:Matthäus Felder aus Lichtenstein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.