Stundung der Gewerbesteuer
Die zur Bekämpfung des Corona-Virus tagtäglich neuen notwendigen Maßnahmen bedeuten für unsere Gewerbetreibenden erhebliche Einschnitte, stellen sie doch das Gemeinwesen, die Wirtschaft und jeden Einzelnen vor vielfältige Belastungsproben.
Viele Selbstständige und Gewerbetreibende haben starke Umsatzeinbußen und erwarten Liquiditätsengpässe, die ihre Existenz bedrohen.
Die Lehrter FDP erwartet daher von der Lehrter Verwaltung dass Anträge auf Stundung der zum 15.Mai 2020 fälligen Gewerbesteuervorauszahlungen bis zum nächsten Hebetermin am 15.08.2020 zinslos gestundet werden. Eine pauschale Stundung fordert die FDP nicht, damit auch die Stadt Lehrte weiterhin ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Zugleich rät die FDP den Betroffenen, beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung der Messbeträge zu beantragen unter Hinweis auf zu erwartende Umsatzeinbußen.
Bürgerreporter:in:Dieter Münstermann aus Lehrte |
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