Golddukaten legten Krankenhaus-Grundstein
Aufgeschrieben zu Villa Nordstern bei Ilten
Eintausendachthundertvierundneunzig (1894) am zweiundzwanzigsten September .
Vor mir, dem Königlichen Notar Dr. Theodor Nindel zu Burgdorf indessen Person, somit mir auf die von mir angestellte Erkundigung bekannt geworden, keine der im a. 27. der Hannoverschen Notariatsverordnung vom 18. September 1853 Präambel stattfindet, erschienen :
1.Herr Fabrikbesitzer Hermann Manske wohnhaft in der Villa Nordstern bei Ilten.
2. der Herr Gemeindevorsteher Leopold Laengner aus Lehrte als Vertreter der politischen Gemeinde Lehrte, und erklärten folgenden Schenkungsvertrag zu Protokoll:
Der Fabrikbesitzer Hermann Manske überträgt hiermit schenkungsweise das ihm eigentümlich gehörende Grundstück in der Lehrter Feldflur , in den Katasterbüchern mit Kartenblatt 6, Parzelle 117, bezeichnet in der Größe von 84,70 ar, welches im Grundbuch von Lehrte unter Band zehn ,Blatt 395 geführt wird, mit dem darauf als Krankenhaus errichteten Gebäude und sonstigem Zubehör auf die politische Gemeinde Lehrte zu Eigentum unter Vorbehalt der Genehmigung dieses Vertrages durch seine Majestät den Kaiser und König, und unter folgenden Auflagen :
Der Gegenstand der Schenkung soll eine Stiftung zu wohltätigen Zwecken sein und die Bezeichnung „ Krankenhaus Lehrte H. Manske Stiftung“ führen. Demgemäß soll die Gemeinde Lehrte verpflichtet sein, das Grundstück und das darauf als öffentliches Krankenhaus erbaute Gebäude zu den gedachten Zwecken immer zu erhalten.
2. Die Gemeinde Lehrte ist nicht berechtigt, zu Grundstück zu veräußern oder zu belasten.
Der Gemeindevorsteher Laengner nimmt für die Gemeinde Lehrte vorstehende Erklärungen an und unterwirft sich namens der vertretende Gemeinde den gedachten Auflagen. Er verspricht ferner, die zum Erwerbe des Grundstücks für die politische Gemeinde Lehrte gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen und wird insbesondere auch die erforderliche Genehmigung des Gemeindeausschusses herbeiführen.
Vorgelesen, genehmigt und wie folgt unterschrieben:
gez. H. Manske, L. Laengner
Zur Beglaubigung gez. Dr. Theodor Nindel, Königl. Preuß. Notar
Bevorstehende dieser unter Nr. 36 des Notariatsregisters eingetragenen Original Protokolle gleichlautende Urkunde wird für den Gemeindevorsteher Leopold Laengner Lehrte ausgefertigt.
Burgdorf, den 20. Januar 1895. gez. Theodor Nindel , Köngl. Preuß. Notar
Berlin, den 26. Juni 1895
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 15.d. Mts. der Gemeinde Lehrte zur Annahme der Zuwendung, welche ihr der Fabrikbeisitzer Hermann Manske daselbst mit seinem Hausgrundstück im Werte von etwa 3500 Mark zur Benutzung als Krankenhaus schenkungsweise gemacht hat, die Genehmigung zu erteilen gesucht.
Euer Hochwohlgeborener setze ich hiervon auf den Bericht vom 12.Mai d. Jrs. Zur gefälligen Verfügung ergebenst in Kenntniß.
Die Anlagen erfolgen zurück an den Minister des Inneren. Im Auftrage gez. Haase
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten , Herrn von Colmar-Meyenburg- hochwohlgeborenen Lüneburg I B 6168
Lüneburg, den 16. Oktober 1895
Abschrift erhalten Eure Hochwohlgeborenen auf den Bericht 23/26 April d. Js. – Nr. 6500 L – zur gefälligen Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung. Der Schenkungsvertrag nebst den Erläuterungsbericht erfassen die dorthin gehörigen Papiere Nr. 577 L folgen anbei zurück.
Der Regierungs-Präsident – In Vertretung gez, v. Natzmer
Burgdorf, den 22. Juli 1895
Abschrift erhält der Gemeindevorstand auf die Berichte vom 1. März und 18. April d. Js. Nr. 577 bzw. Nr. 822 zur Kenntnisnahme unter Wiederanschluß des Schenkungsvertrages vom 22. Dezember nebst dem Erläuterungsbericht vom 5. Juni 1894
Der Landrath (Name unleserlich)
Aufgeschrieben zu Villa Nordstern bei Ilten
Eintausendachthundertvierundneunzig (1894) am zweiundzwanzigsten September .
Vor mir, dem Königlichen Notar Dr. Theodor Nindel zu Burgdorf indessen Person, somit mir auf die von mir angestellte Erkundigung bekannt geworden, keine der im a. 27. der Hannoverschen Notariatsverordnung vom 18. September 1853 Präambel stattfindet, erschienen :
1.Herr Fabrikbesitzer Hermann Manske wohnhaft in der Villa Nordstern bei Ilten.
2. der Herr Gemeindevorsteher Leopold Laengner aus Lehrte als Vertreter der politischen Gemeinde Lehrte, und erklärten folgenden Schenkungsvertrag zu Protokoll:
Der Fabrikbesitzer Hermann Manske überträgt hiermit schenkungsweise das ihm eigentümlich gehörende Grundstück in der Lehrter Feldflur , in den Katasterbüchern mit Kartenblatt 6, Parzelle 117, bezeichnet in der Größe von 84,70 ar, welches im Grundbuch von Lehrte unter Band zehn ,Blatt 395 geführt wird, mit dem darauf als Krankenhaus errichteten Gebäude und sonstigem Zubehör auf die politische Gemeinde Lehrte zu Eigentum unter Vorbehalt der Genehmigung dieses Vertrages durch seine Majestät den Kaiser und König, und unter folgenden Auflagen :
Der Gegenstand der Schenkung soll eine Stiftung zu wohltätigen Zwecken sein und die Bezeichnung „ Krankenhaus Lehrte H. Manske Stiftung“ führen. Demgemäß soll die Gemeinde Lehrte verpflichtet sein, das Grundstück und das darauf als öffentliches Krankenhaus erbaute Gebäude zu den gedachten Zwecken immer zu erhalten.
2. Die Gemeinde Lehrte ist nicht berechtigt, zu Grundstück zu veräußern oder zu belasten.
Der Gemeindevorsteher Laengner nimmt für die Gemeinde Lehrte vorstehende Erklärungen an und unterwirft sich namens der vertretende Gemeinde den gedachten Auflagen. Er verspricht ferner, die zum Erwerbe des Grundstücks für die politische Gemeinde Lehrte gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen und wird insbesondere auch die erforderliche Genehmigung des Gemeindeausschusses herbeiführen.
Vorgelesen, genehmigt und wie folgt unterschrieben:
gez. H. Manske, L. Laengner
Zur Beglaubigung gez. Dr. Theodor Nindel, Königl. Preuß. Notar
Bevorstehende dieser unter Nr. 36 des Notariatsregisters eingetragenen Original Protokolle gleichlautende Urkunde wird für den Gemeindevorsteher Leopold Laengner Lehrte ausgefertigt.
Burgdorf, den 20. Januar 1895. gez. Theodor Nindel , Köngl. Preuß. Notar
Berlin, den 26. Juni 1895
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 15.d. Mts. der Gemeinde Lehrte zur Annahme der Zuwendung, welche ihr der Fabrikbeisitzer Hermann Manske daselbst mit seinem Hausgrundstück im Werte von etwa 3500 Mark zur Benutzung als Krankenhaus schenkungsweise gemacht hat, die Genehmigung zu erteilen gesucht.
Euer Hochwohlgeborener setze ich hiervon auf den Bericht vom 12.Mai d. Jrs. Zur gefälligen Verfügung ergebenst in Kenntniß.
Die Anlagen erfolgen zurück an den Minister des Inneren. Im Auftrage gez. Haase
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten , Herrn von Colmar-Meyenburg- hochwohlgeborenen Lüneburg I B 6168
Lüneburg, den 16. Oktober 1895
Abschrift erhalten Eure Hochwohlgeborenen auf den Bericht 23/26 April d. Js. – Nr. 6500 L – zur gefälligen Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung. Der Schenkungsvertrag nebst den Erläuterungsbericht erfassen die dorthin gehörigen Papiere Nr. 577 L folgen anbei zurück.
Der Regierungs-Präsident – In Vertretung gez, v. Natzmer
Burgdorf, den 22. Juli 1895
Abschrift erhält der Gemeindevorstand auf die Berichte vom 1. März und 18. April d. Js. Nr. 577 bzw. Nr. 822 zur Kenntnisnahme unter Wiederanschluß des Schenkungsvertrages vom 22. Dezember nebst dem Erläuterungsbericht vom 5. Juni 1894
Der Landrath (Name unleserlich)
Aufgeschrieben zu Villa Nordstern bei Ilten
Eintausendachthundertvierundneunzig (1894) am zweiundzwanzigsten September .
Vor mir, dem Königlichen Notar Dr. Theodor Nindel zu Burgdorf indessen Person, somit mir auf die von mir angestellte Erkundigung bekannt geworden, keine der im a. 27. der Hannoverschen Notariatsverordnung vom 18. September 1853 Präambel stattfindet, erschienen :
1.Herr Fabrikbesitzer Hermann Manske wohnhaft in der Villa Nordstern bei Ilten.
2. der Herr Gemeindevorsteher Leopold Laengner aus Lehrte als Vertreter der politischen Gemeinde Lehrte, und erklärten folgenden Schenkungsvertrag zu Protokoll:
Der Fabrikbesitzer Hermann Manske überträgt hiermit schenkungsweise das ihm eigentümlich gehörende Grundstück in der Lehrter Feldflur , in den Katasterbüchern mit Kartenblatt 6, Parzelle 117, bezeichnet in der Größe von 84,70 ar, welches im Grundbuch von Lehrte unter Band zehn ,Blatt 395 geführt wird, mit dem darauf als Krankenhaus errichteten Gebäude und sonstigem Zubehör auf die politische Gemeinde Lehrte zu Eigentum unter Vorbehalt der Genehmigung dieses Vertrages durch seine Majestät den Kaiser und König, und unter folgenden Auflagen :
Der Gegenstand der Schenkung soll eine Stiftung zu wohltätigen Zwecken sein und die Bezeichnung „ Krankenhaus Lehrte H. Manske Stiftung“ führen. Demgemäß soll die Gemeinde Lehrte verpflichtet sein, das Grundstück und das darauf als öffentliches Krankenhaus erbaute Gebäude zu den gedachten Zwecken immer zu erhalten.
2. Die Gemeinde Lehrte ist nicht berechtigt, zu Grundstück zu veräußern oder zu belasten.
Der Gemeindevorsteher Laengner nimmt für die Gemeinde Lehrte vorstehende Erklärungen an und unterwirft sich namens der vertretende Gemeinde den gedachten Auflagen. Er verspricht ferner, die zum Erwerbe des Grundstücks für die politische Gemeinde Lehrte gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen und wird insbesondere auch die erforderliche Genehmigung des Gemeindeausschusses herbeiführen.
Vorgelesen, genehmigt und wie folgt unterschrieben:
gez. H. Manske, L. Laengner
Zur Beglaubigung gez. Dr. Theodor Nindel, Königl. Preuß. Notar
Bevorstehende dieser unter Nr. 36 des Notariatsregisters eingetragenen Original Protokolle gleichlautende Urkunde wird für den Gemeindevorsteher Leopold Laengner Lehrte ausgefertigt.
Burgdorf, den 20. Januar 1895. gez. Theodor Nindel , Köngl. Preuß. Notar
Berlin, den 26. Juni 1895
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 15.d. Mts. der Gemeinde Lehrte zur Annahme der Zuwendung, welche ihr der Fabrikbeisitzer Hermann Manske daselbst mit seinem Hausgrundstück im Werte von etwa 3500 Mark zur Benutzung als Krankenhaus schenkungsweise gemacht hat, die Genehmigung zu erteilen gesucht.
Euer Hochwohlgeborener setze ich hiervon auf den Bericht vom 12.Mai d. Jrs. Zur gefälligen Verfügung ergebenst in Kenntniß.
Die Anlagen erfolgen zurück an den Minister des Inneren. Im Auftrage gez. Haase
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten , Herrn von Colmar-Meyenburg- hochwohlgeborenen Lüneburg I B 6168
Lüneburg, den 16. Oktober 1895
Abschrift erhalten Eure Hochwohlgeborenen auf den Bericht 23/26 April d. Js. – Nr. 6500 L – zur gefälligen Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung. Der Schenkungsvertrag nebst den Erläuterungsbericht erfassen die dorthin gehörigen Papiere Nr. 577 L folgen anbei zurück.
Der Regierungs-Präsident – In Vertretung gez, v. Natzmer
Burgdorf, den 22. Juli 1895
Abschrift erhält der Gemeindevorstand auf die Berichte vom 1. März und 18. April d. Js. Nr. 577 bzw. Nr. 822 zur Kenntnisnahme unter Wiederanschluß des Schenkungsvertrages vom 22. Dezember nebst dem Erläuterungsbericht vom 5. Juni 1894
Der Landrath (Name unleserlich)
Bürgerreporter:in:Lothar Rolf Luhm aus Lehrte |
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