Wenn im Schlößlekeller der Reisigbesen und die Laterne an der Tür hängen dann lebt in Lauingen eine schwäbische Tradition auf!
Was in anderen Weinbauregionen die Straußenwirtschaft ist, das heißt im schwäbischen Besenwirtschaft oder auch mundartlich „Besa“ genannt.
Der Name leitet sich vom Reisigbesen an der Türe ab, mit welchem die Besenwirtschaften angezeigt werden. Als historisches Vorbild wird meist ein Erlass Karls des Großen aus dem Jahr 791 zitiert in diesem wurde den Winzern der Betrieb von „Kranzwirtschaften“ erlaubt, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu erkenntlich gemacht wurden.
Die Weinbauern früher hatten ihren Wein in den Kellern gelagert um den Bedarf für die Familie, Freunde und Verwandte über das Jahr zu decken.
Der Besen-Betrieb bot ihnen die Möglichkeit die Keller vom Überschuss zu räumen um für die neue Ernte Platz zu schaffen und bot zugleich eine willkommene Gelegenheit den Unterhalt der Winzer aufzubessern.
Oft wurden Wohnzimmer und Schlafzimmer geräumt, besenrein gefegt (Besenwirtschaft) und zur Wirtsstube umgestaltet.
Nicht selten mussten von Nachbarn Tische und Stühle geliehen werden um die Besenwirtschaften zu bestücken.
Die schlachtreifen und gut gemästeten Schweine im Stall ergänzten das das auf Hausmannskost ausgerichtete Speisenangebot. Schlachtplatte und Metzelsuppe waren angesagt und sind auch noch heute Bestandteil der Besen.
So wurde die einheimische Vermarktung aus der Not heraus geboren und ist auch heute nicht mehr wegzudenken.
Heute stellen die Besenwirtschaften im Rahmen der Weinvermarktung ein wichtiges Vermarktungspotential dar. Ohne Schankkonzession, aber mit gewissen Auflagen, sind die Besenwirtschaften ein beliebtes Ziel für Jung und Alt aus nah und fern, um bei ein paar Viertele und einem kleinen Vesper in gemütlicher Runde ein paar gesellige Stunden zu verbringen.
Auch in unserer Region hängt ab nächster Woche ein Reisigbesen mit Laterne vor der Tür. Dann ist die Speisekarte im Schlößlekeller zwischen Lauingen und Dillingen auf Besenbetrieb ausgerichtet. Nach der Biergartensaison kommt der Besen und dann auch die gesellige Stimmung in die Wirtsstube, auf die sich nicht nur die Stammgäste freuen.
Eine Besenwirtschaft oder Straußwirtschaft ist ein von einem Winzer oder Weinbauer nur zeitweise geöffneter Gastbetrieb, in welchem vorwiegend Wein und einfache Speisen aus eigener landwirtschaftlicher Produktion angeboten werden.
Den Betrieb von Besenwirtschaften regelt das Gaststättengesetz, ergänzt von Verordnungen der Länder. Die Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt nur zwei Öffnungsperioden von insgesamt maximal vier Monaten und beschränkt die Anzahl der Sitzplätze auf maximal 40. Es dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden. Bier darf nicht ausgeschenkt werden.
Bürgerreporter:in:Dieter Manßhardt aus Lauingen (Donau) |
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