Einen "armen Hund" aus dem Urlaub nach Hause mitnehmen? Vorsicht – Einreisebestimmungen beachten!

Sommerzeit ist Reisezeit – und so mancher Urlauber möchte gern den netten Hund oder die zutrauliche, aber abgemagerte Katze aus dem meist südlichen Urlaubsland einfach mitnehmen.

Oft endet die Reise des neuen “Familienmitglied“ aber am Flughafen in Deutschland - unter anderem wegen mangelhaftem oder fehlendem Tollwutimpfschutz.

Die Tollwutimpfung ist gesetzlich vorgeschrieben, da Tollwut eine auf Menschen und Tiere übertragbare Krankheit ist, die oft tödlich endet. In vielen Urlaubsländern, vor allem denen Osteuropas ist die Tollwut noch weitverbreitet und die Gefahr der Verschleppung durch ungeimpfte Heimtiere daher groß. Darüber hinaus ist bei der Einreise aus vielen Ländern, in denen das Tollwutrisiko als besonders hoch eingeschätzt wird wie z. B. der Türkei, ergänzend zur Tollwutimpfung eine Blutuntersuchung mit Nachweis des Impfschutzes vorgeschrieben.

Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des LANUV und selbst Tierarzt: „Kann kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen die Tiere in Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter Quarantäne zu stellen“..

Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum keinen Kontakt zu Artgenossen und seinem Besitzer zu haben. Das sollte allein schon dem Tier zuliebe dringend vermieden werden. Außerdem entstehen durch die Quarantäne Kosten, die der Tierbesitzer tragen muss und die sich über mehr als 1000€ belaufen können.

Das LANUV appelliert daher an Tierfreunde: Wenn Sie ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchten, informieren Sie sich vorher, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. Nur so vermeiden Sie böse Überraschungen. Sind diese Informationen zu vage, unkonkret oder fehlen sie ganz: Lassen Sie das Tier dort wo es ist – so schwer das im Einzelfall gerade für Kinder auch sein mag.

Leider ist eine weitere Warnung angebracht: Begleiten Sie nur mit aller größter Skepsis Hunde oder Katzen als sogenannte Flugpaten! Wenn Reisende gebeten werden, ein Tier als Flugpate zu begleiten, sollten sie konsequent prüfen, ob das Tier bei Ankunft in Nordrhein-Westfalen alle Einreisebestimmungen erfüllt. Denn der Flugpate ist verantwortlich und hält im Zweifel für Verstöße seinen Kopf hin.

Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein Neues zu Hause! Diese Tiere sind bereits geimpft, gechipt, in der Regel kastriert und über- tragen keine Parasiten wie z.B. auch die in einzelnen Fällen für Menschen nicht ungefährlichen Bandwürmer.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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