Augen auf bei der Vertragsgestaltung!
Vor einigen Monaten führte ein Kurzschluß mit anschließendem Brand in einem Trafohäuschen dazu, daß unsere Telefonanlage nicht mehr funktionierte.
Seinerzeit beauftrage ich eine mir bis dahin nicht bekannte örtliche Firma mit der Prüfung der Telefonanlage.
Diese Firma war nicht in der Lage, sich zur Prüfung auf die Telefonanlage aufzuschalten. Ohne Prüfung der Anlage empfahl sie mir, die Anlage zur Prüfung ins Werk zu schicken oder mir zum Preis von 2.000 Euro eine neue Telefonanlage zu installieren.
Wie sich durch einen kompetenten Menschen erwies, war die Telefonanlage durch die Stromschwankung "durcheinander". Nach entsprechender Neu-Programmierung lief alles wieder ohne Beanstandungen.
Zu meinem Bedauern muß ich feststellen, daß ich mit dieser Firma einen Dienstleistungsvertrag geschlossen habe. Das heißt, daß ich die Firma auch noch für ihre Inkompetente Leistung voll entlohnen muß. Bei einem Werkvertrag hätte die Firma auch einen Erfolg erbringen müssen.
Nach diesem Lehrgeld kann ich jedem nur raten, vor der Beauftragung einer Firma deren AGB genau zu studieren und sich über die Vertragsart im Klaren zu sein.
Bürgerreporter:in:Nicole Be aus Kiel |
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