Interview Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch
Selbstverständnis der Justiz
Das kürzlich aufgehobene Münchner Fehlurteil zu Badewannen-Mörder und Gustl Mollath kommen in Erinnerung, wenn jetzt in Mainz nach 53 Jahren eine Entlassung auf Bewährung erfolgt.
Leider sind es nur die Justiz-Skandale, welche es in die Medien schaffen, wobei es eine weitaus größere Dunkelziffer gibt. Dies, obwohl die Justiz doch von sich sagt, für den Menschen da zu sein!
Die politische Gemengelage bringt auch Erinnerung an die dunkelste Phase der NS-Zeit, bei der nach gültigem Gesetz Recht gesprochen wurde, die Urteile jedoch nicht rechtens waren.
Richter lebten damals im Gefahrenmoment, wenn sie nicht willfährig waren, selbst dran glauben zu müssen und ein anderer würde vollstrecken.
Derartiges droht heute nicht, doch was veranlasst dann zu so erschreckend wenig Selbstkritik-Bereitschaft?
Im Alltag als freier investigativer, auf Wirtschaftskriminalität, unterdrückte Pressefreiheit, Politverflechtungen, Justizdefizite und Mängel im Gutachterwesen ausgerichteter Journalist, wie als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender jurawatch e. V. begegnete Erich Neumann in mehreren höchst fragwürdigen Geschehnissen Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch aus Kenzingen und in Folge daraus dieses Gespräch:
Erich Neumann: Herr Götsch, im von 1974 bis 2000 laufenden ZDF-Erfolgsformat Wie würden Sie entscheiden, gab es kaum ein Urteil im Namen des Volkes, welches mit dem Votum der Zuschauer übereinstimmte. Dies kommt mir in den Sinn, wenn ich an meine Erlebnisse der letzten 2 Jahrzehnte denke und die Fälle, in welchen wir gemeinsame Berührungspunkte haben. Was sind aus Ihrer Sicht die Gründe dafür, dass sich die Justiz so unendlich schwer damit tut, eigene Fehler einzuräumen und sie korrigierend aus der Welt zu schaffen, anstelle immer weiter zu verfestigen?
Wolfgang Grötsch: Grundsätzlich denke ich, dass es nur wenige Menschen gibt, die in der Lage sind, Fehler zuzugeben. Da machen die in der Justiz Tätigen keine Ausnahme. Hinzu kommt, wie Sie selbst bemerkt haben, der Korps-Geist, der einem die Gewissheit gibt, dass ein einmal begangener Fehler schon gedeckt und vertuscht wird.
EN: ein Provinz-Bürgermeister im Markgräflerland setzt sich über Recht und Gesetz hinweg, agiert über Management by Unox: also frei nach Gutsherrenart und toleriert, ja fördert sogar Natur- und Umweltschutzverstöße inmitten des FFH-Gebietes Castellberg: in der Spitze eine illegale Mülldeponie. Den mit Zähigkeit und Zivilcourage dagegen auf- und eintretenden Landwirt überzieht er mit Schikanen bis zur versuchten Einweisung. Selbst als Ministerpräsident Winfried Kretschmann – immerhin ein Grüner! – im Rahmen einer Bürgersprechstunde am bereits 12. April 2012, also vor nunmehr 11 ½ Jahren und laufenden Kameras des ZDF Formates 37 Grad, die Beseitigung als unerlässlich erklärte und Dorothea Störr-Ritter, Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, die Erledigung zusicherte, erfolgte in der Realität bis heute Nichts. Im Gegenteil kommt es zu einem Novum der deutschen Rechtsgeschichte: Sie wurden wegen zu engagierter Verteidigung Ihres Mandanten selbst vor Gericht gezerrt und der Landwirt für die Veröffentlichung von nach wie vor im Internet verfügbaren Artikeln der Regionalpresse mit Ordnungsgeldern von insgesamt bis zu € 1.0 Mio. belegt. Schwer vorstellbar für Deutschland, das sich nur zu gerne weltweit als Oberlehrer gibt, seine Hauaufgaben jedoch ganz offensichtlich nicht zu machen als nötig ansieht?
WG: Das ist ein riesiger Komplex, anhand dessen Ihre erste Frage auch sehr schön anschaulich gemacht wird. Offensichtich berechtigte Strafanzeigen werden von der Staatsanwaltschaft mit Gründen nicht verfolgt, die einen anständigen Bürger mit Staunen zurücklässt. So wird im Kämmerlein in Freiburg bei einer Anzeige wegen Nötigung und Körperverletzung durch Amtspersonen entschieden, dass ein neutraler Zeuge den Vorgang von seinem Standort nicht gesehen haben kann. Angehört wird der Zeuge erst gar nicht. Bei einer Anzeige wegen Diebstahl von Dung und Sachbeschädigung auf einem Feld, begangen durch den Bürgermeister in mittelbarer Täterschaft, wird festgelegt, das Verfahren nicht aufzuklären und stattdessen zu entscheiden, dass es sich wohl um Leihe gehandelt hat. Zu einer Leihe gehören allerdings immer zwei Personen, da sie einen schuldrechtlichen Vertrag darstellt. Bleibt zu erwähnen, dass man Dung nicht leihen kann, da man ihn nicht unverändert zurückgeben kann. Der Staatsanwalt war sich nicht zu schade, sich eine solche Blöße zu geben.
Wandte sich der Landwirt an das Landratsamt, stieß er auch dort auf taube Ohren. Niemand war bereit, dem Bürgermeister Einhalt zu gebieten. Der Bürgermeister unternimmt Nichts wegen der illegalen Mülldeponie im FFH-Gebiet, der immerhin höchsten Schutzform. Das Landratsamt schläft, weil es weiß, dass es auch vom Regierungspräsidium gedeckt wird, wenn man nur mitteilt, dass der Bürger ein Querulant ist. Wenn dann der grüne Ministerpräsident die Landrätin in die Pflicht nimmt, die bereits als Aufsichtsbehörde untätig blieb, liegt es auf der Hand, dass weiter Nichts geschieht. Die Landrätin kann ja nicht auf einmal die Mitarbeiter ihrer Behörde wegen der Missstände zurechtweisen.
Den Gipfel stellt es dar, wenn selbst der Anwalt auf Unterlassung in Anspruch genommen und verurteilt wird. Man kann einen Prozess verlieren, wenn die Begründung tragfähig ist. Aber eine Verurteilung mangels Beweisangebot – wenn der Zeuge vom Richter wahrgenommen und gebeten wurde, den Saal zu verlassen, wo er darauf wartete, als Zeuge aufgerufen zu werden – ist schlicht unhaltbar.
Weil man nicht will, dass der Landwirt eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht, wenn der Anwalt obsiegt, muss dieser in der Berufung erneut unterliegen. Unmittelbar nach Einlegung der Berufung teilen drei Richter am Landgericht dem Anwalt mit, er solle überlegen, seine Berufung zurückzunehmen, da man keine Erfolgsaussichten sähe. Offensichtlich sind alle drei Richter Hellseher, da sie es nicht für nötig empfunden haben, den Zeugen zu laden und die rechtswidrig unterlassene Beweiserhebung nachträglich durchzuführen. Auf das Angebot des Anwaltes, sich die Zurücknahme zu überlegen, wenn ihm bestätigt wird, dass beim Landgericht Freiburg das Grundgesetz und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr gelten, wird elegant überlesen.
Das Verfahren darf nicht geführt werden, da nicht nur die Fehler im Verfahren des Landwirtes aufgedeckt würden, nein es kämen erneut die Verfehlungen des Bürgermeisters zur Sprache. Dann lieber Deckel auf die Sache und schauen, dass Niemand mehr das Fass öffnet. Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Deckel wieder öffnet.
EN: verlassen wir Baden und sehen uns ein Familienverfahren in Bayern an. Unzweifelhafte NS-Tendenzen bei Gericht gegen eine Rechts aktive Textil- und Streetart-Künstlerin führen zu einer Petition zum Bayerischen Landtag. Vertreter von CSU und Freie Wähler geben die Berichterstattung an die AfD. Sie wird ebenso abgewiesen, als das Verhalten eines Jugendamt-Mitarbeiter der seinem, als türkischer Staatspräsident viel gescholtenem Namensvetter alle Ehre macht, Niemanden interessiert. Noch viel weniger, dass sich ein unübersehbar kranker Narzisst in das Verfahren einklinkt und berühmt von der Kemptener Justiz als Ermittlungs-Controller – einer überhaupt nicht existenten Position – bestellt und dies von Justizminister Georg Eisenreich, wie seinem Vorgänger Prof. Winfried Bausback bestätigt worden sei. Mit dieser Hochstapelei schmückt er zahllose Schmähschriften an Behörden, Medien und Politik, doch Alle sieht nur weg: selbst Anträge auf Einschreiten werden abgewiesen. Hat die Justiz hier jegliches Augenmaß verloren?
WG: Dem Vorgang um den narzisstischen Spinner ist ein eigenes Kapitel in meinem geplanten Buch vorbehalten. Man würde erwarten, dass die Staatsmacht gegen ihn wegen Hochstapelei vorgehen würde. Dergleichen geschieht nicht. Selbst die beiden Justizminister Eisenreich und Bausback halten ihre Füße still. Angesichts der Umtriebe von Reichsbürgern, etc. ein Unding, zumal stets gegebene Prävention behauptet wird.
EN: ausgerechnet in Bamberg, gibt es neben Gustl Mollath und Ulvi Kulac einen weiteren, absolut untragbaren Skandal: der ehemalige Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Georg Fick, wird ungerührt auf der Honoratiorenliste geführt.
Entgegen Gutachten 1/46 vom 28. Juni 1946 war er eben nicht nur lediglich stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts, ohne als solcher tätig zu werden, sondern ausweislich des – zumindest bislang (noch) – ohne Konsequenzen gebliebenen Aufhebungsbescheides 107 AR 194/98 der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 28. September 1998 als ausgewiesener Nazi vom (keineswegs ein Aprilscherz!) 01. April 1955 bis 31. Mai 1962 exponiert tätig!
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich schweigt dazu nur und der jetzige Behördenleiter wendet NS-Methodik – die Sippenhaft – an: löscht die gesamte Honoratiorenliste und begeht den nächsten Fauxpas, in dem er einen Antisemitismus-Beauftragten einsetzt, also Antiziganismus und das Schicksal der vielen weiteren Minderheiten negiert. Wie lässt sich derart geschichtsvergessene Borniertheit in solcher Position erklären und vor Allem rechtfertigen?
WG: In Bayern, habe ich zwar keine NS- Berührungsunkte, jedoch eine Vielzahl absoluter Unsäglichkeiten erlebt.
Am Landgericht Bamberg verstieß ein Richter gegen den Grundsatz der Prozessbeschleunigung und vertagte permanent die Verhandlung, um weitere Zeugen zu vernehmen. Auf die Frage, wie viele Termine er noch in einem beschleunigten Verfahren anzusetzen gedenkt, echauffierte er sich mit der Frage, ob man ihm die Prozessleitung streitig machen wolle. Der Ton wurde beiderseits lauter, als ich ihm vorwarf, dass er die Beschleunigungsmaxime der ZPO mit Füßen trete. Bleibt zu erwähnen, dass sein Vergleichsvorschlag nach jedem Termin um einige Hundert Euro niedriger angesetzt wurde: die Mandantin war in der sogenannten Schublade als Querulantin.
In einer verwaltungsrechtlichen Streitigkeit mit einem Nachbarn, der eine rechtswidrige Mauer mit vier Metern Höhe errichtet hatte, vertagte das Verwaltungsgericht Bayreuth das Verfahren immer wieder um drei Monate, weil es abwarten wollte, wie ein gleichzeitig laufendes Zivilverfahren aus dem Nachbarrecht geführt wurde in der 2. Instanz ausgehen würde.
Als das zweitinstanzliche rechtswidrige Urteil des Oberlandesgericht Bamberg vorlag, wurde die Verhandlung angesetzt und nach einem Scheingefecht das verwaltungsrechtliche Verfahren mit dem Totschlagsargument es bestünde kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Zivilurteil vorliege, abgewiesen.
Hierher gehören auch die Erfahrungen mit der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg. Auf eine Anzeige wegen Brandstiftung gegen unbekannt verbunden mit dem Hinweis, dass ein unliebsamer Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausziehen will, wird nicht beim Mieter nach dem Putzschrank oder der Garage gefragt, um festzustellen, ob er die, vom Sachverständigen festgestellten Brandbeschleuniger Farb- und Lackverdünner sowie Nitro besitzt. Nein es erfolgt ein Ermittlungsverfahren gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung. Das Ergebnis vorweggenommen lautet: Mit kriminalistischen Methoden ließe sich kein Täter ermitteln. Daher wird das Verfahren eingestellt und die idiotische Begründung lautet, dass ein Marderbiss in einen Leuchtschlauch den Brand verursacht habe. Auf die Frage, welche kriminalistische Tätigkeit denn entfaltet wurde, gibt es keine Antwort. Feststeht, dass ein Leuchtschlauch im Außenbereich in Deutschland nicht erlaubt wäre, wenn ein Marderbiss einen Brand verursachen könnte.
In Hessen das gleiche klägliche Bild. Eine Versicherung hat einen mit dem Versicherungsantrag eingereichten Laborbericht so gefaltet und kopiert, dass der hohe Zuckerwert verschwindet. Auf der. dem Gericht vorgelegten Kopie des Laborbericht ist allerdings ein schwarzer Streifen vom Falten zu sehen. Der erstinstanzliche Richter stellt fest, dass nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Versicherung sich des Betruges schuldig gemacht hat. Eine Weitergabe der Akte zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft erfolgt allerdings nicht. Argument: Richterliche Unabhängigkeit.
Auf die Anzeige des Versicherungsnehmers kommt das Argument, dass auf Grund der fehlenden Aussicht mit kriminalistischen Überlegungen einen Täter festzustellen, nicht ermittelt wird. Gefordert gewesen wäre ein Besuch durch die Polizei und die Beschlagnahme der Scans des eingereichten Antrages und des Laborberichtes. Eine Anzeige, initiiert vom erstinstanzlichen Zivilrichter hätte sicher mehr Gewicht gehabt und vielleicht ein korrektes Ergebnis erbracht.
Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen, macht auch wenig bis gar keinen Sinn. Dort ist nämlich ein deutscher Richter dazu berufen, eine Vorabprüfung dahingehend vorzunehmen, ob man dem Deutschen Staat wegen grober Missachtung der verbindlichen Menschenrechte in den Hintern treten muss. Der wird i.d.R. ablehnen, da er in der nächsten Amtszeit wieder seinen hochdotierten Job haben will. Anders kann ich das Erlebte von zwei Mandanten nicht beschreiben.
EN: als bei einem Münchner Lkw-Fahrer die Erinnerung an ein Anschlagsgeschehen zurück kam, zeigte sich das seitherige Behandlungsgeschehen für den seit 23. November 2016 Schwerstbehinderten in einem völlig anderen Licht und die Polizei gelinde gesagt ermittlungsmüde: nicht einmal die Fahrerkarte wurde ausgelesen. Kein Gericht nahm daran bislang Anstoß. Die Familien-Existenz ist zerstört, mehrere Rechtsanwälte kassierten zwar Honorare, verabschiedeten sich jedoch nach fragwürdigem Vorgehen dann jedoch erst erklärter mangelnder Erfolgsaussicht, oder – ganz besonders pervers – handelten bewusst auftragswidrig und nahmen einem fahrlässigst geführten Verfahren noch die Berufungsinstanz. Der VdK agierte obendrein mit erheblichsten fachlichen Defiziten. Ganz anders beim gemeinnützigen Selbsthilfeverein Unfall-Opfern-Bayern e. V. https://unfall-opfer-bayern.de, mit dem in angenehmer und höchst engagierter Zusammenarbeit viel Licht ins Dunkel gebracht werden konnte. Mängelschnittmengen von Rechts-, wie Sozialstaat stellen die Menschen vor schier unüberwindliche Hürden. Wie kann die Justiz ruhigen Gewissens behaupten, für den Menschen da zu sein, wenn es mehr, als ein hohler Marketingspruch sein soll?
WG: dieser LKW-Fahrer wird bewusstlos im Führerhaus seines Lkw an einer Ampel aufgefunden. Es wird versäumt, ein BG-Verfahren einzuleiten. Die Fahrerkarte wird fahrlässig oder vorsätzlich nicht ausgelesen und zu den Akten genommen. Die erstbehandelnden Ärzte kümmern sich selbstverständlich um die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen des Fahrers, der ins Koma versetzt wird.
Diagnose “Schlaganfall“ auf Grund hohen Blutsdruckes. Nachvollziehbar, wenn man nicht über sämtliche Vorkommnisse unterrichtet wird. Der Patient hatte allerdings Blutkrusten hinter dem Ohr und auffallende Schwellungen im Genick. Diese können, das kann auch ein Laie beurteilen, nicht von einem Schlaganfall herrühren. Bei Dr. Google kann ein Interessierter zudem feststellen, dass auf Grund eines Ereignisses, das einen Schock beim Betroffenen hervorgerufen hat, einen exorbitant hohen Blutdruck oder einen Anstieg des Zuckerwertes verursachen kann.
EN: nochmals und weit weniger spektakulär zurück nach Baden ins Markgräflerland: ebenfalls ein Familienverfahren. Ja: der Mandant wurde – nachdem wiederholt von Ex-Ehefrau und deren anwaltlicher Vertretung über den Tisch gezogen, dies von der immer gleichen Richterin – vorsichtig gesprochen – durchgewunken und den eigenen Rechtsanwälten im Stich gelassen – emotional in seiner Kritik. Ein Urteil des Oberlandsgericht Celle definiert unzweifelhaft, dass dies zu ertragen zum Richteralltag gehört. Nicht zum Bürgeralltag jedoch gehört, dass die Staatsanwaltschaft die e-Mail soweit manipuliert, dass sie einen Strafbefehl zimmern kann, die aburteilende Richterin am Amtsgericht missachtet die Rechtslage, belehrt nicht über die Rechtsmittelfrist, fertigt ein passendes Protokoll nach und das Landgericht rügt zwar diesen Formfehler, ahnet ihn aber nicht, da inhaltlich angeblich nicht zu beanstanden, was jedoch nur unter Negierung eines Zeugen möglich wird und selbst das Oberlandesgericht Karlsruhe hat weniger das Recht, als das Prinzip von der einen Krähe, welche der anderen kein Auge aushackt im eigenen. Während Legenden und Totschlagargument von sog. richterlicher Unabhängigkeit ebenso wie der Satzbaustein von kriminalistischer Wahrscheinlichkeit derart überstrapaziert werden, dass man annehmen muss, diese findet nur noch in TV-Krimiserien statt, ist der Begriff des Amtsermittlungsgrundsatzes ohnehin völlig in Vergessenheit geraten. Weshalb fehlen der deutschen Justiz, ja anders kann man es kaum sagen und sehen, über derart weite Strecken Anstand und ein Mindestmaß an
ehrlichem Selbstverständnis?
WG: dieses Beispiel einer Amtsrichterin im Markgräflerland ist beschämend ohne Ende. Ein Staatsanwalt bauscht eine, im Netz getätigte Aussage meines späteren Mandanten rechtswidrig auf, um ihm eine Beleidigung und Verleumdung vorwerfen zu können. Der Mandant verteidigte sich zunächst allein und erhob den Vorwurf, dass die Aussage im Strafbefehl verfälscht sei. Die zuständige Amtsrichterin, macht sich gar nicht erst die Mühe den Einwand zu prüfen. Sie verurteilt den Angeklagten: übrigens zu Unrecht, wie höhergerichtliche Entscheidungen beweisen, aber darauf kommt es mir hier gar nicht an. Sie liest dem Angeklagten ihr Urteil vor und belehrt ihn abgekürzt, dass er innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen könne. Was sie nachweislich nicht ausführte war, dass die Woche bereits mit dem in Anwesenheit verkündeten Urteils zu laufen beginnt. Macht sie dies absichtlich, damit die unzulässige Verfälschung der Staatsanwaltschaft im Strafbefehl und ihre Untätigkeit höheren Orts nicht zur Kenntnis gelangen oder schlicht, um die Berufungsinstanz vor Mehrarbeit zu schützen, da der Mandant für sie zu den Querulanten zählt?
Mein Wiedereinsetzungsantrag als Verteidigers wird mit der abstrusen Behauptung, die Belehrung sei ausreichend gewesen, wie sich aus dem Protokoll ergäbe, zurückgewiesen. Fakt war allerdings, dass die Amtsrichterin selbstverständlich ihren eigenen Fehler dadurch kaschieren konnte, dass sie nachträglich das Protokoll der Verhandlung so ausgefertigt hat, wie eine Verhandlung laufen muss, aber nicht gelaufen ist. Ein in der Verhandlung anwesender Zeuge ist bereit, unter Eid auszusagen, dass über den Beginn des Laufs der Frist Nichts gesagt wurde. Die Verfehlungen der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Richterin bleiben unter Verschluss.
EN.: wir sind uns sicher einig, dass der überwiegendste Teil der Justiz ebenso gut ist, wie unsere Gesetze gut sind und diese “nur“ wieder richtig angewendet werden müssen.
Nachdem bekanntermaßen ein einziger fauler Apfel das ganze Fass verdirbt, gilt es neben den Bürgerinteressen vor Allem auch im Interesse der untadeligen Juristen diese Missstände zu beenden.
Dies zu fördern und somit auch die positiven Aspekte wie Handelnden zu stärken, sowie die negativen Auswüchse der absoluten Minderheit an sich instrumentalisierender, bzw. sich instrumentalisieren lassender Justiz, nebst Defiziten in der Politik zu beenden, ist erklärtes Ziel des – inspiriert von Autor Jürgen Roth, der jüdischen Auschwitz-Überlebenden Esther Bejerano, sowie dem großen Denker und Kämpfer Jean Ziegler – dazu entstandenen Verbundes jurawatch e. V. und Medien wirksam eG.
Ganz dem Vermächtnis von Fritz Gerlich, Giovanni Falcone, Paolo Borsellino und Fritz Bauer, sowie den 12 Artikeln Memmingen 1525 verpflichtet https://jurawatch.de/referenzen.
Was sind Ihre Wünsche als Praktiker dazu?
WG: Es sollen nicht alle in der Justiz handelnden Personen in einen Topf geworfen werden. Erwähnenswert ist hier, dass ein Richter, der in einem Berufungsrechtstreit nur Beisitzer (3. Richter) war, sich ersichtlich besser auf das Verfahren vorbreitet hatte als der Berichterstatter und der Vorsitzende. Diese beiden hatten, was der Verhandlungsverlauf zeigte, sich bereits zuvor darauf festgelegt, die Berufung zurückzuweisen. Bleibt zu erwähnen, dass dem Beisitzer das Fragerecht an einen Zeugen rechtswidrig vom Vorsitzenden untersagt wurde. Mein Kommentar, den Richtern, die den Saal verließen nachgerufen lautete: “Reif für die Augsburger Puppenkiste“.
Der Beisitzer hat in Freiburg von der Präsidentin eine Rüge erhalten, da er nur 69 % der Arbeiten seiner Kollegen erledigen würde. Mein Kommentar dazu war, dass mir ein Richter, der nur 69 % der Verfahren sorgfältig und korrekt erledigt, lieber ist, als seine Kollegen, die schlampig arbeiteten. Bleibt zu erwähnen, dass selbst das Richterdienstgericht sich hinter die Präsidentin stellte. Komisch nur, dass hier die richterliche Unabhängigkeit keine Rolle spielt.
EN: herzlichen Dank für das Gespräch, sowie viel Erfolg für Sie und Ihre Mandanten!
Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
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© Bild: privat CC – Erhard Schnell Betroffener eines von Fragwürdigkeiten gekennzeichneten Familienverfahrens im Markgräflerland
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Bürgerreporter:in:Erich Neumann aus Kempten |
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