Energiepolitische Fragen an die WahlkreiskandidatInnen zur Bundestagswahl

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Wie geht es weiter mit der Energiewende:
Atomenergie- Kohlestrom- Erneuerbar Energie- dezentral in Bürger- und kommunalen Händen?

Der Solarenergieförderverein in Aachen hat mit unterstützenden NGOs Wahlprüfsteine herausgegeben,
die auch schon von einzelnen Parteien beantwortet wurden:

Wir haben die Aktion von Seiten des Umweltschutzverein und der Solarinitiative "SolarLokal-Kirchhorst" unterstützt und wenden uns jetzt an die KandidatInnen in unserem Wahlkreis Hannover Land I (WK43), um Ihre Meinung zu dem Problemkreis zu hören. Wir würden ihre Antworten zeitnah lokal veröffentlichen, damit sich die Wählerinnen und Wähler daran orientieren und mit ihrer Erststimme sachgerecht entscheiden können.
SL

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Nachtrag vom 04.09.17:
Antworten von

MdB Dr. Hendrik Hoppenstedt CDU

auf die vom Umweltschutzverein in Isernhagen und Umgebung per E-Mail vom 19. Juli 2017 übersandten energiepolitischen Wahlprüfsteine (Hrsg. Solarenergieförderverein in Aachen):
Frage 1 a): Betrachten Sie die Abbremsung des sich beschleunigenden Klimawandels als die größte Herausforderung der Menschheit?
Antwort:
Klimaschutz und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind eine existenziell wichtige Herausforderung für die Menschheit. Der Fortgang der Erderwärmung kann weltweit dramatische Folgen haben und erfordert deshalb gemeinsames Handeln. Ganze Länder und ihre Bevölkerungen sind davon betroffen. Aber auch in unseren gemäßigten Breiten würde der Fortgang des Klimawandels zu irreversiblen Schäden führen, die vor allem unsere Kinder und Enkel treffen würden. Durch unser heutiges Handeln entscheiden wir über die ökologischen aber auch ökonomischen Lebensgrundlagen für viele künftige Generationen auf unserem Planeten mit. Allerdings gibt es auch andere große Herausforderungen, wie etwa das Bevölkerungswachstum oder die Sicherung der Ernährung. Diese Herausforderungen können nicht als weniger wichtig als der Klimawandel eingeordnet werden, zumal diese Fragen eng miteinander verknüpft sind.
Frage 1 b): Sehen Sie die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Entzug von CO2 aus der Atmosphäre voranzutreiben (z.B. Aufforstung, langfristige stoffliche Nutzung von Biomasse, Einarbeitung von Holzkohle in Ackerböden (Terra preta))?
Antwort:
Ja. Um den Klimawandel abzubremsen, brauchen wir weltweit ein Maßnahmenbündel. Hierzu zählen neben der vordringlichen Aufgabe, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, auch Maßnahmen zum Entzug der Treibhausgase aus der Atmosphäre. Diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht als Alibi missbraucht werden, die Emissionsreduktion zu vernachlässigen. Zudem müssen hier auch mögliche Nebenwirkungen beachtet werden.
Frage 1 c): Die Erderwärmung und der damit verbundene Klimawandel werden Anpassungen der Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Verteidigungspolitik erfordern. Wo sehen Sie den dringlichsten Handlungsbedarf?
Antwort:
Der Klimawandel hat Auswirkungen auf verschiedene Politikbereiche, sodass eine Priorisierung schwierig ist. Wichtig ist die Emissionsreduzierung, um die Ursache zu bekämpfen. Hierbei ist ein europäisch koordinierter Ansatz unter Berücksichtigung der internationalen Dimension zielführend. Wir müssen darauf achten, die Klimaschutz-Ziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Dafür ist der Emissionsrechtehandel das Mittel der Wahl.
Frage 1 d): Wie stehen Sie zu der Forderung, Klimaschutz und Schutz vor radioaktiver Verstrahlung als eine von jedem Bürger einklagbare Verpflichtung des Gesetzgebers im Grundgesetz festzuschreiben?
Antwort:
Hinter der Forderung steht die Fehlvorstellung, dass nur mit der ausdrücklichen Verankerung einzelner Ansprüche im Grundgesetz (GG) ein hohes Schutzniveau erreicht würde. Damit würde man das GG aber überfrachten und nichts erreichen. Wie das Staatsziel Umweltschutz (Art. 20 a GG) richten sich auch die Grundrechte primär an den Staat. Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich bereits eine Schutzpflicht. Der Gesetzgeber ist bereits heute dazu gehalten, Menschen vor den negativen – in diesem Falle gesundheitlichen Folgen – von Strahlung und Klimawandel zu schützen.
Zweck des Atomgesetzes ist es insbesondere Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen (vgl. § 1 Nr. 2 AtG). Aus dem AtG (§ 7 Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 9b Abs. 4, 1. Halbsatz AtG) ergibt sich die einklagbare Verpflichtung auf Strahlenschutzvorsorge für Anwohner von Kernkraftwerken, Transporten oder Zwischenlagern.
Frage 2: Bitte zählen Sie die wichtigsten Vorteile auf, die sich Ihrer Meinung nach aus einem Umstieg der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien und Energiespeichern ergeben.
Antwort:
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiespeicher wird unsere Energieversorgung klimafreundlicher. Zudem werden wir unabhängiger von Energieimporten aus anderen Staaten und schaffen Wertschöpfung in unserem Land, indem wir saubere und exportfähige Technologien entwickeln.
Frage 3 a): Bis wann wollen Sie den Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien realisiert haben? Bitte geben Sie eine konkrete Jahreszahl an.
Antwort:
Ich unterstütze die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich, die u.a. im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in 2013 vereinbart wurden. Von zentraler Bedeutung ist es, zu einer beschleunigten Marktintegration der erneuerbaren Energien zu kommen. Hierzu wurden mit den EEG-Novellen der letzten Jahre, insbesondere mit der Einführung eines Ausschreibungssystems erste wichtige Schritte geleistet. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungen zeigen, dass hierdurch erhebliche Kostensenkungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sind. Das ist der richtige Weg.
Frage 3 b): Wollen Sie die Bundesregierung darin unterstützen, die ehemalige nationale Vorreiterrolle beim Klimaschutz wieder einzunehmen?
Antwort:
Ich sehe nicht, dass Deutschland seine Vorreiterrolle verloren hätte. Mit der Einleitung der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien hat Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet und Alternativen zu den fossilen Energien aufgezeigt. Damit ist Deutschland europäischer Spitzenreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Stromerzeugung. Unser Beispiel wird jedoch nur Schule machen, wenn die Energiewende gelingt und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhalten bleibt. Deshalb muss die Energiewende marktwirtschaftlich organisiert werden. Dabei sind wir seit 2013 einen großen Schritt vorangekommen. Zudem wollen wir, dass Deutschland Vorreiter bei der Systemintegration wird.
Frage 3 c): Setzen Sie sich für Folgendes ein?
 Beseitigung der Deckel für Wind- und Solaranlagen

Antwort:
Der im EEG festgelegte Ausbaukorridor bezieht sich lediglich auf den von der Allgemeinheit über Subventionen finanzierten Ausbau der erneuerbaren Energien. Es gibt hingegen keine Beschränkungen für die nicht subventionierte Errichtung von Erneuerbare-Energie-Anlagen, so dass den Wettbewerbskräften und der Innovationskraft von Anlagenbetreibern und Anbietern insoweit keinerlei staatlichen Grenzen gesetzt sind. Gedeckelt wird also nicht der Ausbau. Es wird nur die Förderung begrenzt. Das ist vernünftig. Angesichts massiv steigender Netzkosten (u. a. für Einspeisemanagement, Redispatch etc.) wegen fehlender Netzkapazitäten zum Abtransport des erneuerbaren Stroms muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien dringend mit dem notwendigen Netzausbau synchronisiert werden.
Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung und Mieterstrom
Antwort:
CDU und CSU haben sich dafür entschieden, Mieterstrom gezielt über einen neuen Fördertatbestand im EEG zu fördern, nicht über eine Absenkung der EEG-Umlage. Der neue Fördertatbestand ermöglicht eine weitaus zielgenauere Förderung.
Entbürokratisierung der Gesetzgebung, insbesondere des EEG
Antwort:Ja.
Abschaffung des Ausschreibungsverfahrens für Erneuerbare Energien (oder alternativ für eine Ausweitung der Ausnahmeregeln für kleinere Akteure)
Antwort:
Nein. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass kleinere Akteure auch im aktuellen Ausschreibungsdesign gute Chancen haben. Sie sind erfolgversprechend und daher konsequent weiter zu führen. Angesichts einer jährlichen Kostenbelastung von über 25 Milliarden Euro für dieVerbraucherinnen und Verbraucher allein durch die EEG-Umlage droht anderenfalls die Akzeptanz der Energiewende gefährdet zu werden.
Einführung einer Baupflicht für Anlagen zur erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung auf Neubauten, sowie Nachrüstpflicht auf Altbauten
Antwort:
Nein. Welche Anlagen sollten denn für welche Gebäude vorgesehen werden (Solar und/oder Klein-WKA auf dem Dach)? Was gilt für Altbauten, die unter Denkmalschutz fallen und ggf. statische Probleme bekämen? Wenn die aktuellen Subventionen nicht Anreiz genug sind, dann werden sich solche Anlagen auch kaum rechnen.
Vereinfachte Zulassung (z.B. ohne Meldepflicht) von Kleinst-PV-Anlagen, wie sogenannten „Balkonkraftwerken“ oder „Steckerkraftwerken“
Antwort:
Gegen eine vereinfachte Zulassung sprechen vor allem sicherheitstechnische Gründe.
Erleichterungen für Baugenehmigungen von Windparks bundesweit unter Beachtung des Natur- und Anwohnerschutzes (auch in Süddeutschland)
Antwort:
Windkraftanlagen sind bereits bauplanungsrechtlich privilegiert.
Unterstützung des naturverträglichen Baus von Windparks in Wirtschaftswäldern
Antwort:
Nutzung von Wirtschaftswäldern für Windkraftanlagen kann sinnvoll sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Zustand des Waldes eine solche Nutzung verträgt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ländern, die bei der Windkraft unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen haben.
Frage 3 d): Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen sie die Elektromobilität fördern? Sehen Sie Hemmnisse, die beseitigt werden müssen?
Antwort:
Unser Ziel ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität, die sicher, klima- und umweltverträglich, effizient, leise und bezahlbar ist. Dabei wird die Elektromobilität eine zentrale Rolle spielen. Zur Marktdurchdringung ist es notwendig, die dafür richtigen Rahmenbedingen zu schaffen. Hierzu hat die unionsgeführte Bundesregierung im Frühjahr 2016 ein Paket von zusätzlichen Maßnahmen beschlossen, bestehend aus zeitlich befristeten Kaufanreizen, weiteren Mitteln für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, zusätzlichen Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie aus steuerlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen. Die Förderung des Aufbaus einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur (siehe beispielsweise die Ladesäulen in Burgwedel), die alle Regionen für die Elektro- und Wasserstoffmobilität erschließt, soll fortgeführt und so 50 000 Ladesäulen in ganz Deutschland errichtet werden. Elektromobilität ist vor allem in den Städten interessant. Deshalb soll die Umrüstung der Fuhrparks von Behörden, Handwerksbetrieben und Taxiunternehmen, von Bussen und Bahnen gefördert werden. Dadurch erreichen wir diejenigen Fahrzeuge mit einer besonders großen Fahrleistung und reduzieren dadurch den Schadstoffausstoß überproportional.
Frage 3 e): Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Energieeffizienz und Energieeinsparung voranzubringen?
Antwort:
Dazu gehören Informationen, Transparenz und Anreize. Die unionsgeführte Bundesregierung hat daher zwischen 2016 und 2020 eine Rekordsumme von rund 17 Mrd. Euro für Energieeinspar- und Energieeffizienzprogramme eingeplant. Damit soll vor allem das Energiesparen im Gebäudebestand angereizt werden. Effizienzgewinne für Investoren attraktiv machen. Dazu wollen wir die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern.
Frage 4 a): Wie wollen Sie dezentrale Versorgungskonzepte (z.B. Quartierslösungen) in einer künftigen Energieversorgung stärken?
Antwort:
Durch die Förderung von Mieterstrom werden Anreize gesetzt, um auch in städtischen Räumen erneuerbare Energien zu nutzen.
Frage 4 b): Sehen Sie den Ausbau von Energiespeichern (Kurz-, Mittel und Langzeitspeichern) als dringende Schwerpunkt-Aufgabe bei der Umstellung auf 100 % Erneuerbare Energien?
Antwort:
Speichern kommen in der zukünftigen Stromversorgung im Rahmen der vereinbarten Ausbauziele der Erneuerbaren viele Funktionen zu. Sie können die Stromerzeugung aus Solar und Windenergieanlagen glätten und damit deren Vermarktungs- und Systemverträglichkeit erhöhen. Sie können CO2-freien Strom liefern und Versorgungssicherheit bieten. Sie ermöglichen Eigenversorgungskonzepte, können Netze entlasten und zur Glättung von Strompreisspitzen beitragen. Moderne Stromspeichertechnologien sind also für den Erfolg der Energiewende von großer Bedeutung. Unsere Anstrengungen bei der Forschung und bei der Förderung setzen wir fort. Deutschland soll wieder Standort für eine Batteriezellproduktion werden.
Frage 4 c): Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, den Ausbau und die flächendeckende Nutzung von Strom- und Wärmespeichern in Deutschland zu beschleunigen?
Antwort:
Siehe Antwort zu 4b.
Frage 4 d): Wollen Sie den weiteren Ausbau zusätzlicher Fernübertragungsnetze beenden?
Antwort:
Nein.
Frage 5 a): Bis wann streben Sie eine Konvergenz der Energiemärkte Strom, Wärme und Mobilität (bis hin zur vollständigen Sektorenkopplung) an?
Antwort:
Eine stärkere Verwendung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt und im Verkehr setzt nicht voraus, dass in allen Sektoren identische Marktregeln herrschen. Dies ist auch kaum vorstellbar, da beispielsweise im Strommarkt gänzlich andere Sicherheitsanforderungen an die Marktteilnehmer gelten (Stichwort: Netzstabilität) als im Wärmemarkt.
Frage 5 b): Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dies erreichen?
Antwort:
Entfällt, siehe Antwort 5a.
Frage 5 c): Welche Bedeutung messen Sie den folgenden Technologien bei: power-to-gas, power-to-liquid, power-to-heat?
Antwort:
Mit dem Zubau der erneuerbaren Energien steigt auch der Bedarf an Flexibilitätsoptionen im Stromnetz. Energiespeicher können diesen Flexibilitätsbedarf kurzfristig und dezentral decken. In Kombination mit dem Netzausbau, flexiblen Kraftwerken, Lastmanagement und weiteren Technologien können sie optimierte Lösungen anbieten. In diesem Zusammenhang kommen alle Formen von Stromspeicher, d. h. auch power-to-gas, power-to-liquid und power-to-heat in Betracht. Der entsprechende Rahmen für den Einsatz von Energiespeichern ist im zukünftigen Marktdesign zu entwickeln. Zudem könnten auch durch die Ausgestaltung des Fördersystems Anreize für den Einsatz von Speichertechnologien gesetzt werden, etwa durch eine Reduzierung der Entschädigungszahlungen im Rahmen des Einspeisemanagements.
Frage 6 a): Werden Sie sich für eine nationale CO2-Steuer bzw. -Abgabe einsetzen? Wenn ja, in welcher Höhe und wer soll diese Steuer zahlen?
Antwort:
Nein.
Frage 6 b): Werden Sie sich für eine Brennelemente-Steuer einsetzen?
Antwort:
Nein. Abgesehen von der Frage der Gesetzgebungskompetenz stellt sich die Frage, was man damit erreichen möchte, außer die KKW-Betreiber zusätzlich zu belasten, um den in fünf Jahren anstehenden Atomausstieg zu beschleunigen.
Frage 7 a): Halten Sie am Atomausstieg fest?
Antwort:
Ja.
Frage 7 b): Soll die Urananreicherungsanlage in Gronau weiter betrieben werden?
Frage 7 c): Soll die Brennelementefabrik in Lingen weiter betrieben werden?

Antwort:
Ja, denn beide Anlagen verfügen über gültige Betriebsgenehmigungen.
Frage 7 d): Sind Sie dafür, aus dem EURATOM-Vertrag auszuscheiden?
Antwort:
Nein. Ein einseitiger Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag ist weder juristisch noch politisch sinnvoll. Juristisch ist das zuständige Außenministerium der Rechtauffassung, dass eine einseitige Kündigung nicht möglich ist. Politisch würde Deutschland an internationalem Einfluss in Fragen der Atompolitik einschließlich der damit verbundenen Fragen der Reaktorsicherheit verlieren. Oft wird übersehen, dass der EURATOM-Vertrag neben den bald abgeschalteten Kernkraftwerken noch andere Bereiche betrifft, wie Sicherheit, Nuklearmedizin, Forschung, Wissenschaft, die Nichtverbreitung von nuklearem Material und die Entwicklung und Einhaltung von einheitlichen Sicherheitsnormen. Es gibt also gute Gründe dafür, den Vertrag nicht zu kündigen.
Frage 7 e): Halten Sie es für sinnvoll – ähnlich wie beim Atomausstieg – auch für jedes Kohlekraftwerk die endgültige Stilllegung gesetzlich festzuschreiben?
Antwort:
Nein. Das könnte man erst dann tun, wenn die entsprechenden Strommengen verlässlich, zu akzeptablen Strompreisen und umweltverträglich durch andere Kraftwerke erzeugt werden könnten.
Frage 7 f): Bis wann soll das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gehen?
Antwort:
Entfällt, siehe Antwort 7 e).

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Nachtrag 16.09.2017:
Antworten des WK-Kandidaten

Eike Lengemann Bündnis 90/Die Grünen 

1) Herausforderung Klimawandel
a) Betrachten Sie die Abbremsung des sich beschleunigenden Klimawandels als die größte Herausforderung der Menschheit?
Ja. Mit den ökologischen Krisen und vor allem der Klimakrise stellt sich der Menschheit die Existenzfrage, nicht weniger.

b) Sehen Sie die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Entzug von CO2 aus der Atmosphäre voranzutreiben (z.B. Aufforstung, langfristige stoffliche Nutzung von Biomasse, Einarbeitung von Holzkohle in Ackerböden)?
Ja. So setzen wir Grünen uns auf europäischer Ebene dafür ein, dass der so genannte LULUCF-Sektor (Treibhausgase aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und der Forstwirtschaft) langfristig eine stabile negative Emissionsbilanz aufweisen und damit eine Senkenfunktion wahrnimmt.

c) Die Erderwärmung und der damit verbundene Klimawandel werden Anpassungen der Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Verteidigungspolitik erfordern. Wo sehen Sie den dringlichsten Handlungsbedarf?
Wir Grüne wollen die Wirtschaft ökologisch modernisieren und dafür den Weg zur emissionsarmen Wirtschaft für die unterschiedlichen Emissionssektoren beschreiben. Mit definierten Zwischenzielen in einem nationalen Klimaschutzgesetz machen wir den Weg planbar und rechtlich verbindlich. Ein grüner Klimaschutzplan unterlegt die Ziele bis 2050 konkret mit den notwendigen Maßnahmen. Das beinhaltet auch, dass wir alle zukünftigen Gesetzesinitiativen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima überprüfen wollen.
Für uns Grüne ist dabei mitentscheidend, dass bei der ökologischen Modernisierung gute Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und tariflicher Schutz gelten. Gleichzeitig setzen wir uns für zukunftsfeste soziale Sicherungssysteme, eine armutsfeste Grundsicherung und eine gerechte Verteilung von Teilhabechancen, Einkommen und Vermögen ein. Denn die ökologische Modernisierung funktioniert nur in einer Gesellschaft, in der es für alle gerecht zugeht.
Das Stichwort für die Finanzwirtschaft lautet „Divestment“. Dabei geht es darum Geschäftsmodellen, die auf fossile Rohstoffe setzen, das Kapital abzuziehen. Wir wollen die Klimarisiken im Finanzsektor durch eine verpflichtende Klimaberichterstattung großer Unternehmen offenlegen und Ländern und Kommunen sowie Pensionsfonds helfen, klimafreundlich zu investieren. Darüber hinaus wollen wir grüne Investitionsmöglichkeiten durch eine Zertifizierung stärken.
d) Wie stehen Sie zu der Forderung, Klimaschutz und Schutz vor radioaktiver Verstrahlung als eine von jedem Bürger einklagbare Verpflichtung des Gesetzgebers im Grundgesetz festzuschreiben?
Wir setzen uns dafür ein, den Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Für den Klimaschutz und seine rechtliche Verbindlichkeit wollen wir zudem ein nationales Klimaschutzgesetz verabschieden, das konkrete Emissionsminderungspfade bis 2050 für die einzelnen Emissionsbereiche festschreibt. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, den Atomausstieg ins Grundgesetz zu schreiben.

2) Chancen der Energiewende
a) Bitte zählen Sie die wichtigsten Vorteile auf, die sich Ihrer Meinung nach aus einem Umstieg der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien und Energiespeichern ergeben.

Drastische Senkung der Treibhausgase und Begrenzung der Klimakrise
Dezentrale Energieversorgung mit hoher Akteursvielfalt und Bürgerenergien
Innvotation und Leitmarkt für Zukunftstechnologien
Überwindung der Atomgefahren und der Schadstoffemission aus fossilen Kraftwerken
Grundlage für saubere Verkehrsmittel (Bahnen, Busse, E-Bikes, Elektroautos)

3) Umsetzungsrahmen für 100% Erneuerbare Energien
a) Bis wann wollen Sie den Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien realisiert
haben? Bitte geben Sie eine konkrete Jahreszahl an.
Bis zum Jahr 2030.

b) Wollen Sie die Bundesregierung darin unterstützen, die ehemalige nationale Vorreiterrolle beim Klimaschutz wieder einzunehmen?
Ja. wir wollen selber Regierungsverantwortung übernehmen, um den Klimaschutz in Deutschland endlich wieder voran zu bringen und den netten Reden von Merkel und Hendricks konkrete Taten folgen zu lassen. Seit der Klimaschutzvereinbarung von Paris geht es darum, die Verpflichtungen umzusetzen. In Deutschland stagniert aber die Menge an Ausstoß von Klimagasen seit 12 Jahren!

c) Setzen Sie sich für Folgendes ein?
Beseitigung der Deckel für Wind- und Solaranlagen:
Ja
Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung und Mieterstrom: Ja
Entbürokratisierung der Gesetzgebung, insbesondere des EEG : Ja
Abschaffung des Ausschreibungsverfahrens für Erneuerbare Energien (oder alternativ für eine Ausweitung der Ausnahmeregeln für kleinere Akteure):
Ja, wir Grüne wollen die Ausweitung der Ausnahmen für kleinere Akteure.
Einführung einer Baupflicht für Anlagen zur erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung auf Neubauten, sowie Nachrüstpflicht auf Altbauten
Ja. Im Rahmen der Zusammenführung von EEWärmeG und EnEV wollen wir Grüne in Anlehnung an die Landesgesetzgebung in Baden-Württemberg verpflichtende Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Wärme in Neu- und Bestandsbauten verankern.
Vereinfachte Zulassung (z.B. ohne Meldepflicht) von Kleinst-PV-Anlagen, wie sogenannten „Balkonkraftwerken“ oder „Steckerkraftwerken“: Ja
Erleichterungen für Baugenehmigungen von Windparks bundesweit unter Beachtung des Natur- und Anwohnerschutzes (auch in Süddeutschland)
Ja, wichtig ist, dass der Naturschutz wirklich beachtet wird und die Anwohner*innen bei Planung und Ausführung mitgenommen werden. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern.
Unterstützung des naturverträglichen Baus von Windparks in Wirtschaftswäldern
Ja, wenn er wirklich naturverträglich ist. Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald kann eine mancherorts angestrebte naturnahe Waldentwicklung, Waldvögel, -fledermäuse und –insekten bedrohen. Eine sorgfältige Standortwahl, ist deshalb für die naturschutzgerechte Umsetzung von Windenergieanlagen gerade auch in Wäldern zwingend.

d) Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen sie die Elektromobilität fördern? Sehen Sie Hemmnisse, die beseitigt werden müssen?
Um unsere Klimaziele und eine staufreie Mobilität zu erreichen, brauchen wir eine grüne Verkehrswende, die für eine bequeme und einfache Vernetzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sorgt. Das heißt, Schienenverkehr und ÖPNV auszubauen und ein flächendeckendes Ladenetz für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Auch die Elektromobilität mit dem Fahrrad möchten wir stärken, indem zusätzliche Mittel für Radschnellwege zur Verfügung gestellt werden und insgesamt die Radinfrastruktur gestärkt wird. Damit die deutsche Automobilindustrie wettbewerbsfähig bleibt, muss sie bei der Entwicklung umweltfreundlicher Fahrzeuge Spitze sein. Bei Dieselgate und E-Autos hat die Automobilpolitik der schwarz-roten Bundesregierung auf ganzer Linie versagt. Wir GRÜNE wollen dafür sorgen, dass Deutschland vorangeht und das Jahr 2030 als Zeitpunkt festlegt, ab dem kein Auto mit fossil betriebenem Verbrennungsmotor mehr vom Band rollt. Um Elektroautos zu fördern, werden wir ein Bonus-Malus-System in die Kfz-Steuer einbauen, um einen klaren Kaufanreiz zu schaffen. Hemmende Steuerprivilegien, etwa für Diesel und dicke Dienstwagen, wollen wir schrittweise abbauen.

e) Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Energieeffizienz und Energieeinsparung voranzubringen?
Die Energiesparverordnung und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz müssen dringend zu einem entbürokratisierten und am Klimaschutz ausgerichteten Gebäudeenergiegesetz zusammengelegt werden. Die Bundesregierung ist damit auf ganzer Linie gescheitert.
Darüber hinaus wollen wir Grüne ein Energieeinspargesetz vorlegen, das ein verbindliches Ziel zur Verringerung des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent bis 2050 sowie Zwischenschritte für 2030 und 2040 enthält.
Auf EU-Ebene wollen wir den Top-Runner-Ansatz für energiebetriebene Geräte einführen und auf nationaler Ebene Ausschreibungen zur Erschließung von Energiesparpotenzialen im Strom- und Wärmebedarf breit anwenden.
Neben dem Ordnungsrecht wollen wir die Förderung auf neue Beine stellen mit unserem neuen Programm „Faire Wärme“, über das wir jährlich 2 Milliarden Euro für Städte und Gemeinden zur sozialverträglichen Sanierung von Wohnvierteln bereithalten wollen.
Wir Grüne wollen die Vergünstigungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen an die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen koppeln. Begünstigt werden sollen also vor allem Unternehmen, die sich um Effizienz bemühen.
Bei der Effizienzförderung ist aber mehr Geld ist nicht alles. Wir brauchen auf die Zielgruppen zugeschnittene, unbürokratische Förderprogramme, wollen die Kommunen ins Boot für die energetische Sanierung holen und endlich eine zentrale Kompetenzstelle für Energieeffizienz schaffen. Dafür setzen wir uns ein.

4) Umsetzungsschritte zu einer dezentralen Versorgungssicherheit
a) Wie wollen Sie dezentrale Versorgungskonzepte (z.B. Quartierslösungen) in einer künftigen Energieversorgung stärken?

Wir wollen zu diesem Zweck die Rolle der Kommunen stärken. Sie sollen zum einen die Wärmeplanung für Quartiere übernehmen und bei der Umsetzung von Nahwärmekonzepten unter Einbeziehung erneuerbarer Energien und Abwärme im Rahmen des Programms „Faire Wärme“ gefördert werden. Zudem wollen wir ein Förderprogramm für Wärmespeicher auflegen.
b) Sehen Sie den Ausbau von Energiespeichern (Kurz-, Mittel und Langzeitspeichern) als dringende Schwerpunkt-Aufgabe bei der Umstellung auf 100 % Erneuerbare Energien? Ja

c) Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, den Ausbau und die flächendeckende Nutzung von Strom- und Wärmespeichern in Deutschland zu beschleunigen?
Wir Grüne wollen den Einsatz von Stromspeichern durch eine Entlastung bei Umlagen und Netzentgelten wirtschaftlich machen. Ebenso sind die Rahmenbedingungen für die Nutzung zeitweise und regional anfallender Stromüberschüsse in den Bereichen Industrie, Wärme oder Verkehr zu verbessern. Und nicht zuletzt wollen wir ein Förderprogramm zum Bau von 10.000 Wärmespeichern auflegen.

d) Wollen Sie den weiteren Ausbau zusätzlicher Fernübertragungsnetze beenden?
Ich persönlich glaube, dass regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss, ob SuedLink und ähnliche Projekte noch dem Stand der Technik entsprechen und in diesem Umfang benötigt werden. Grundsätzlich stehen für mich die dezentrale Energieversorgung und die Speicherung von Energie im Vordergrund. Insofern könnte ich mir gut vorstellen, dass eine intensive Prüfung der Zweckmäßigkeit von SuedLink ergibt, dass Investitionen in die Erneuerbaren Energien und Speichermöglichkeiten sinnvoller sind als SuedLink. Unabhängig davon kann eine Modernisierung der bestehenden Netzinfrastruktur sinnvoll sein.

5) Umsetzungsschritte durch Sektorenkopplung
a) Bis wann streben Sie eine Konvergenz der Energiemärkte Strom, Wärme und Mobilität (bis hin zur vollständigen Sektorenkopplung) an?
Wichtiger als ein Enddatum für diese Konvergenz festzulegen ist es, jetzt unverzüglich mit der Sektorenkopplung zu beginnen.
b) Mit welchen Maßnahmen wolle
n Sie dies erreichen?
Als zentrale Maßnahmen sehen wir eine Speicher-Offensive. Speicher sind die Schnittstelle zwischen dem Strom-, Wärme- und Verkehrssektor. Sie müssen künftig daher anders behandelt werden als Letztverbraucher. Wir Grüne wollen den Einsatz von Stromspeichern durch eine entsprechende Entlastung bei Umlagen und Netzentgelten wirtschaftlich machen. Ebenso sind die Rahmenbedingungen für die Nutzung zeitweise und regional anfallender Stromüberschüsse in den Bereichen Industrie, Wärme oder Verkehr zu verbessern. Und nicht zuletzt wollen wir ein Förderprogramm zum Bau von 10.000 Wärmespeichern auflegen.
c) Welche Bedeutung messen Sie den folgenden Technologien bei: power-to-gas, power-to-liquid, power-to-heat?
Power-to-Gas (PtG), Power-to-Liquid (PtL) und Power-to-Heat (PtH) sind zentrale Techniken, die die Sektorkopplung voranbringen. Sie stellen die Schnittstelle zwischen dem (Öko-)Stromsektor und dem Verkehrs-, Wärme- und Industriesektor dar. Wir wollen den Einsatz von PtH, PtL und PtG durch eine entsprechende Entlastung bei Umlagen und Netzentgelten wirtschaftlich machen. Der Einsatz insbesondere von flüssigen Treibstoffen auf PtL-Basis in Fahrzeugen wollen wir auf Flug-, Schiffs- und Güterverkehr konzentrieren, in denen es – anders als beim PKW-Verkehr - keine andere umweltverträgliche Alternative gibt.

6) Umsetzungsschritte zur Kosten-Klarheit und Kosten-Wahrheit
a) Werden Sie sich für eine nationale CO2-Steuer bzw. -Abgabe einsetzen? Wenn ja, in welcher Höhe und wer soll diese Steuer zahlen?

Ja. Wir Grüne führen einen nationalen Mindestpreis für Klimaverschmutzung ein. Darüber hinaus wollen wir die Stromsteuer abschaffen und im Gegenzug eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung einführen.
b) Werden Sie sich für eine Brennelemente-Steuer einsetzen? Ja

7) Umsetzungsschritte zum Ausstieg aus Atom und Kohle
a) Halten Sie am Atomausstieg fest?
Ja
b) Soll die Urananreicherungsanlage in Gronau weiter betrieben werden? Nein
c) Soll die Brennelementefabrik in Lingen weiter betrieben werden? Nein
d) Sind Sie dafür, aus dem EURATOM-Vertrag auszuscheiden?
Ja, sofern es nicht gelingt ihn zu einem Atomausstiegsvertrag zu machen, der eine Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien vorbereitet.
Der Ausstieg aus der Atomenergie darf nicht ein Umstieg und längeres Festhalten auf Fossilenergie werden. Erneuerbare Energien bieten Chancen auf neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region, wo die Energie erzeugt und gebraucht wird.
e) Halten Sie es für sinnvoll – ähnlich wie beim Atomausstieg – auch für jedes Kohlekraftwerk die endgültige Stilllegung gesetzlich festzuschreiben?
Ja. Wir wollen dieses Ziel in Deutschland im Einklang mit der vollständigen Umstellung auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 erreichen.
f) Bis wann soll das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gehen?
Bis zum Jahre 2030.
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Ergänzung 20.09.2017:
SPD- und FDP-Kandidaten haben sich bisher nicht geäußert. Daher stelle ich als 
Ergänzung eine

BUND-Bewertung des FDP-Wahlprogramms

zur Diskussion.

Was sagt das Wahlprogramm zu Klimaschutz und Energiepolitik?

Die FDP ist die einzige Partei im demokratischen Spektrum, die einer staatlich gelenkten Energiewende und staatlichen Vorgaben für das Erreichen verbindlicher Ziele im Klimaschutz eine weitgehende Absage erteilt. Unter dem Stichwort der Marktwirtschaftlichkeit will sie nationale klimapolitische Zielsetzungen und zentrale Instrumente abschaffen: Die schon unter FDP-Regierungsbeteiligung beschlossenen deutschen Klimaziele, den Klimaschutzplan 2050 mit seinen Sektorzielen und die Förderung für Erneuerbare Energien sollen gestoppt werden. Auch der aktuell für Energiepolitik im Bundesvorstand zuständige Hermann-Otto Solms erteilt in Veranstaltungen nationaler Klimapolitik eine vollumfängliche Absage.
Die FDP will Klima- und Energiepolitik vor allem EU-weit und am besten international regeln. Internationale Klimapolitik ist wichtig, sie kann aber nicht die konkreten Maßnahmen vor Ort ersetzen. Genau diese will die FDP aber nicht. Das wäre der Garant für klimapolitischen Stillstand, beziehungsweise ein Rollback bei einer Angleichung der Standards nach dem Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners. Die FDP setzt klimapolitisch einseitig auf den europäischen Emissionshandel, den sie auf andere Sektoren und perspektivisch international ausweiten will. Dass dieses Instrument bislang fast nicht zur Emissionsminderung beigetragen hat und deswegen eine Reform des Systems verhandelt wird, findet sich nicht im Wahlprogramm. Die FDP spricht sich hingegen explizit gegen staatliche Eingriffe in den Emissionshandel aus. Aus Sicht des BUND braucht es zudem dringend weitere Klimaschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine CO2-Steuer und ein Kohleausstiegsgesetz.
Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien will die FDP auf Technologieneutralität setzen und die Förderung über das EEG abschaffen. Aus Sicht des BUND würde ohne Stärkung des Ausbaus durch das EEG zurzeit in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren gestoppt und die ca. 360.000 Arbeitsplätze im Bereich Erneuerbare Energien gefährdet.
Die FDP befürwortet Offshore-Windenergie und andere Energieerzeugung auf dem Meer. Bei der Windkraft an Land verweist die FDP auf angeblich mangelnde Akzeptanz. Umfragen belegen das genaue Gegenteil. Dennoch will die FDP deswegen pauschale Abstandsregelungen zu den Anlagen nach Vorbild Bayerns (10-Mal die Anlagenhöhe) einführen, der BUND lehnt diese überzogene
Forderung ab. Als Blaupause der zukünftigen Ausrichtung der FDP kann der Koalitionsvertrag aus NRW gelten. Dieser sorgt durch seine Abstandsregelungen künftig für ein Ende des Ausbaus der Windenergie. Der Bundesvorsitzende, Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzende in NRW, Christian Linder, verteidigt diese Positionen auch öffentlich offensiv.
Die FDP setzt sich für die Absicherung der Energieversorgung auf einem technologieneutralen Kapazitätsmarkt ein, den sie einen „offenen Leistungsmarkt“ nennt. Ein solcher Markt würde vor allem dazu führen, insbesondere Kohlekraftwerke weiter laufen und Mehrkosten für die Verbraucher*innen entstehen zu lassen.
Die zentralen Fragen der Effizienz und Energieeinsparung werden durch die FDP nicht behandelt.
Die FDP ist zudem die einzige Partei im Bundestagswahlkampf, die in ihrem Wahlprogramm die zukünftige Atompolitik mit keinem Wort erwähnt. Es fehlen klare Bekenntnisse zum Atomausstieg bis 2022, zur Atommülllagersuche oder zum Lösen der Sicherheitsprobleme der Zwischenlager.
In der Verkehrspolitik setzt die FDP auf die Instandsetzung und den Ausbau des bestehenden Straßennetzes und die Optimierung der Planung mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung. Es wird dabei vorausgesetzt, dass mit forciertem Straßenausbau alleine das Stauproblem auf den Straßen gelöst werden kann. Von Bahnausbau ist zudem keine Rede. Die FDP setzt neben Straßeninfrastrukturausbau auf technische Lösungen und sieht große Chancen in der Digitalisierung und im vollautomatisierten und autonomen Fahren, ohne hier näher ins Detail zu gehen.
Interessant ist die Idee, einen Sanierungsfonds für die Länder und Kommunen einzurichten. Übersehen wird, dass es mit derzeit 14 Milliarden Euro pro Jahr bereits Rekordinvestitionen gibt. Die nach der marktorientierten Logik der FDP sinnvolle Nutzer*innenfinanzierung von Investitionen wird zudem ignoriert. Klima- und Gesundheitsschutz sowie Nutzer*innenfinanzierung kommen im Verkehrsteil nicht vor: Die Pkw-Maut wird abgelehnt, Bahnausbau und integrierte Verkehrsplanung für alle Verkehrsträger spielen keine Rolle. Die FDP befürwortet Gigaliner und ist gegen ein generelles Tempolimit.
Bei der Bahn soll die Netzsparte abgetrennt werden (Trennung von Netz und Betrieb). Das Schienennetz soll in staatlichem Besitz behalten werden, mit dem Betrieb soll die Bahn an die Börse gehen. Gewinne der Infrastruktur- und Netzgesellschaften sollen der Reinvestition dienen und nicht dem Ausgleich des Bundeshaushaltes.
In der Schifffahrt soll aus Sicht der FDP die Digitalisierung genutzt werden, um eine effiziente Schifffahrt zu planen (statt weiterer unnötiger Ausbauvorhaben). Sie unterstützt auch die wechselseitige Verzahnung der Verkehrsträger, eine langjährige BUND-Forderung. Was fehlt, ist ein klares Bekenntnis zur Wasserrahmenrichtlinie und gegen den unwirtschaftlichen Ausbau und die unwirtschaftliche Unterhaltung von Wasserstraßen.
Die FDP will dort wo es wirtschaftlich ist die Nutzung Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) bei Verkehrsprojekten. Da die meisten ÖPP-Projekte sich nicht als wirtschaftlichste Alternative
darstellen, lehnt der BUND dies ab und sieht öffentliche Infrastruktur als öffentliche Aufgabe an. Auch die bessere Wahrung von Bürger*innenrechten durch eine effektive Bürger*innenbeteiligung wird durch die FDP nicht gestärkt, stattdessen wird mehr Transparenz bei der Verbandsklage gefordert. Der BUND unterstützt Transparenz in Planungsverfahren, sieht hier aber vor allem den Staat in der Pflicht, eine gute und ergebnisoffene Öffentlichkeitsbeteiligung mit Alternativenprüfung durchzuführen, die gerichtlich überprüfbar bleibt.
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Bürgerreporter:in:

Siegfried Lemke aus Isernhagen

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