Über das Zwei-Klassenrecht zur Zwei-Klassengesellschaft
von Otto W. Teufel, ADG
Altersversorgung in Deutschland
Im Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehntelangen skrupellosen Politik. Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch unterschiedliches Recht (s. auch BRR).
Diese Feststellungen möchte ich in meinem Vortrag belegen.
(s. u.a. Zeitreihen Deutsche Rentenversicherung)
Wie Sie sicher alle wissen, haben wir in Deutschland unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Politikerversorgung, die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungssysteme für die Selbständigen. Was Sie vermutlich nicht wissen, ist, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. In allen anderen Ländern gibt es entweder eine Volksversicherung, das heißt alle Bürger sind pflichtversichert, oder eine Erwerbstätigenversicherung, das heißt alle Erwerbstätigen sind pflichtversichert, sozusagen vom Bundespräsidenten bis zum Hilfsarbeiter. Allein in Deutschland gibt es die Pflichtversicherung mit wenigen Ausnahmen nur für abhängig Beschäftigte.
Für Selbständige gelten überwiegend die berufsständischen Versorgungssysteme, für Beamte und Richter die Beamtenversorgung.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass diejenigen, die in der Öffentlichkeit, im Fernsehen, in den Zeitungen zum Thema Rente zu Wort kommen, alle gar nicht betroffen sind?
Diese Politiker und selbst ernannten Experten haben für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen für die Altersversorgung geschaffen. Aber nicht nur das, sie haben außerdem in der gesetzlichen Rentenversicherung unsere elementaren Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Wir haben in Deutschland bei der Altersversorgung nicht nur ein Zwei-Klassensystem, sondern auch ein Zwei-Klassenrecht.
Das hat dazu geführt, dass heute zwar Selbständige, Beamte und Richter eine angemessene Altersversorgung bekommen, uns Arbeitnehmern bzw. Rentnern aber wird das verweigert, obwohl wir erhebliche Beiträge dafür zahlen bzw. gezahlt haben.
Nach 1945 haben die staatlichen Eliten dafür gesorgt, dass die Aufteilung der Bevölkerung auf verschiedene Altersvorsorgesysteme, die auf den Ständestaat des 19. Jahrhunderts zurückgeht, auch für die neue Bundesrepublik gelten sollte. Im Prinzip ist gegen unterschiedliche Systeme nichts einzuwenden. Allerdings müssen die Unterschiede inzwischen auch dafür herhalten, dass für die verschiedenen Systeme auch unterschiedliches Recht zur Anwendung kommt. Seit 30 Jahren bestätigt das Bundesverfassungsgericht der Politik, dass im Rentenrecht grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers Vorrang vor unseren elementaren Grundrechten hat, Grundrechten wie zum Beispiel der Gleichheitssatz, der Eigentumsschutz für unsere Beiträge und das Rechtsstaatsprinzip, das heißt keine Eingriffe in nach Recht und Gesetz bereits erworbene Ansprüche.
Für die berufsständischen Versorgungen, die über Kammern auf privatrechtlicher Basis organisiert sind, gilt dagegen das Vertragsrecht. Das heißt, es gilt der Eigentumsschutz für eingezahlte Beiträge und rückwirkende Eingriffe in bereits erworbene Ansprüche sind nicht zulässig.
Beamte und Richter berufen sich für ihre Ansprüche auf Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.“
Wenn Sie mich fragen, was unter den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums genau zu verstehen ist, kann ich nur sagen, das weiß ich nicht. Im deutschen Recht taucht der Begriff zum ersten Mal 1933, im dritten Reich auf: Am 7. April 1933 hat Adolf Hitler das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums unterschrieben. Darin ist aber im wesentlichen festgelegt, wer Beamter werden darf und wer nicht, bzw. wer deshalb aus dem Staatsdienst zu entfernen ist. 1948 hat dieser Begriff dann Eingang ins Grundgesetz gefunden und wird seitdem von höheren Beamten und Richtern mit den gewünschten Inhalten gefüllt.
So beruft sich zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20.März 2007 auf ein preußisches Beamtengesetz vom 27. März 1872, um den Gesetzgeber zu zwingen, einen Eingriff in das Pensionsrecht rückgängig zu machen.
(wieso wird sich bei den Renten nicht auf das bismarcksche Rentengesetz § 9 berufen, immer noch gültig, wonach die GRV für die Renten der Beitragszahler da ist und für nichts anderes?)
Diese unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen haben in den vergangenen 30 Jahren dazu geführt, dass Selbständige und Pensionäre auch heute noch eine angemessene Altersversorgung erhalten, eine Altersversorgung die sich weiterhin an der Entwicklung der Einkommen orientiert.
Für Arbeitnehmer bzw. Rentner gilt das schon lange nicht mehr. Das Rentenniveau hat sich in diesem in diesem Zeitraum in etwa halbiert. Pensionäre bekommen heute im Durchschnitt rund das 2 ½ -fache, Selbständige aus der berufsständischen Versorgung fast das Doppelte einer durchschnittlichen Rente.
Wer weiß denn heute noch, dass bis 1956 die Angestelltenversicherung wie eine berufsständische Versorgung organisiert war, das heißt ebenfalls mit Kapitaldeckung. Es gibt für uns keinen Grund anzunehmen, dass sich die Renten ohne die Eingriffe der Politik schlechter entwickelt hätten als die berufsständischen Versorgungen.
1957 hat die damalige Bundesregierung mit der Umstellung der Rente vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren den Eigentumsschutz für unsere Beiträge aufgehoben und die Rückstellungen der Rentenversicherung im Bundeshaushalt verbraten. Seit 1957 haben alle Bundesregierungen die gesetzliche Rentenversicherung mit sogenannten versicherungsfremden Leistungen belastet.
Was versteht man unter versicherungsfremden Leistungen?
Laut Definition des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.
Diese versicherungsfremden Leistungen haben zwar alle ihre Berechtigung, für deren Finanzierung müsste aber allein der Bund zuständig sein. Bezahlen mussten das aber zum großen Teil die Versicherten mit ihren Beiträgen.
In keinem einzigen Jahr seit 1957 ist der Bund auch nur annähernd seinen Verpflichtungen nachgekommen, in keinem Jahr waren die Bundeszahlungen ausreichend, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren, auch wenn Politiker regelmäßig das Gegenteil behaupten. Der nicht gedeckte Betrag summiert sich inzwischen auf rund 700 Milliarden Euro, ohne Zinsen wohlgemerkt.
Wenn wir diesen Kapitalstock heute hätten, könnte auch die gesetzliche Rentenversicherung eine faire und angemessene Altersversorgung zahlen.
Das heißt:
seit mehr als 50 Jahren haben wir das Umlageverfahren,
seit mehr als 50 Jahren belasten Union und SPD die gesetzliche Rentenversicherung mit versicherungsfremden Leistungen,
seit mehr als 50 Jahren zahlt der Bund zu wenig, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren,
seit mehr als 50 Jahren wird auf diese Weise von Union und SPD ein Teil unserer Beiträge veruntreut, Jahr für Jahr,
seit mehr als 50 Jahren bringen uns Union, SPD und ihre Partner um eine angemessene Altersrente.
Um den Betrug an Arbeitnehmern und Rentnern zu vertuschen, vermeiden es die Verantwortlichen ja auch eine transparente Buchführung vorzulegen. Im Strafrecht wird das als Untreue bezeichnet und mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, § 266 StGB.
Wenn also Recht und Gesetz für alle Bürger gleichermaßen gelten würde, müsste der Bundestag zwangsläufig in Moabit tagen und nicht im Reichstag.
Es war interessanterweise eine SPD-Regierung, die 1978 dann als erste auch das Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgekündigt und durch die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ersetzt hat. Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie es offiziell heißt, wir nennen es politische Willkür. Seitdem sind rückwirkende Eingriffe in unsere Rentenansprüche zulässig, in Ansprüche, die wir vorher nach Recht und Gesetz erworben haben. Jedes Mal, wenn Politiker von einer notwendigen Rentenreform sprechen, sollten zuallererst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hell wach werden, denn dann geht es um ihre Ansprüche, die wieder einmal nachträglich gekürzt werden sollen.
Beschlossen von Politikern und durchgesetzt von Beamten und Richtern, die für sich selbst nicht nur bessere Regelungen geschaffen haben, sondern selbstverständlich für sich auch ein anderes Recht in Anspruch nehmen, das Recht des Rechtsstaats.
Was bewirkt denn eine sogenannte Rentenreform? Sie ist ein Eingriff in das Rentenrecht mit der Folge, dass nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von Arbeitnehmern rückwirkend gekürzt oder gestrichen werden. Das heißt, das betrifft ausschließlich diejenigen, die noch nicht in Rente sind, die Beitragszahler.
Und auch eine sogenannte Nullrunde oder eine Rentenanpassung unterhalb der Teuerungsrate trifft nicht nur die Rentner, sondern entwertet gleichermaßen die bisher erworbenen Ansprüche der Beitragszahler.
Um dieses durch und durch korrupte System aufrecht zu erhalten, verbreiten die Parteien und die von ihnen abhängigen Medien und leider auch die Justiz eine Reihe von Halbwahrheiten und Unwahrheiten.
Die schlimmste Lüge tischen sie den Beitragszahlern auf, insbesondere der jüngeren Generation: Es heißt, man darf die Renten nicht oder nur gering erhöhen, um damit die Beitragszahler zu entlasten. Dass damit auch die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler genau so entwertet werden wie die Renten, das sagt Ihnen niemand. Seit 1978 ist auf diese Weise das Rentenniveau um durchschnittlich 50 Prozent verringert worden. Das ist also kein Problem der Jüngeren, dass die zu erwartenden Renten immer geringer werden, das hat schon meine Generation getroffen, das ist politisch organisierter Betrug an uns Arbeitnehmern und Rentnern.
Frau von der Leyen hat erst kürzlich wieder für weitere Eingriffe ins Rentenrecht geworben, sie begründet das mit mehr Generationengerechtigkeit. Verlogener geht es nicht, denn erstens ist es falsch und zweitens meint sie sicher nicht ihre eigene Pension.
Außerdem werden die Beitragszahler nicht entlastet, denn zum Ausgleich sollen sie ja privat vorsorgen, ohne Arbeitgeberanteil. In Wirklichkeit sollen unsere Beiträge mehr und mehr die Renditen privater Versicherungsunternehmen beflügeln, denn das glauben nur die naivsten unter uns, dass die privaten mit 10 bis 15 mal höheren Kosten, großzügigen Dividenden und so weiter, höhere Renten zahlen können als eine wirklich unabhängige gesetzliche Rentenversicherung. Mit der Riesterrente sind Maschmeyer, Raffelhüschen, Rürup Schröder, Riester und Co. Millionäre geworden, die betroffenen Versicherten müssen in der Regel mehr als 90 Jahre alt werden, wenn sie ihre eigenen Beiträge wieder sehen wollen.
Transparency International hat dem früheren Arbeitsminister Walter Riester und dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup deshalb „politische Korruption“ vorgeworfen.
(Ulrike Mascher, jetzige Präsidentin des Sozialverbandes VDK, kam von der Allianz und wurde unter Riester Staatssekretärin)
Mit der Riesterrente hat interessanterweise auch dieses Mal eine SPD-Regierung das Paritätsprinzip bei der Beitragszahlung für Arbeitnehmer aufgekündigt.
Dazu kommt, dass sich die Riesterbeiträge doppelt auf den persönlichen Rentenanspruch auswirken, und zwar rentenmindernd.
Einmal weil der Beitrag zur Riesterrente beitragsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und der verringerte Beitrag auch weniger Entgeltpunkte ergibt, zum Zweiten weil der Riesterfaktor ja auch die persönlich erworbenen Ansprüche dämpft.
Das heißt der Arbeitnehmer kommt im Prinzip für die staatliche Förderung durch die entsprechende Kürzung der eigenen Rentenansprüche selbst auf.
Es stimmt auch schon lange nicht mehr, dass die Renten der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen folgen. Auch hier hat eine SPD-Regierung diesen Mechanismus endgültig außer Kraft gesetzt. Seit 1999 haben die Renten gegenüber den Arbeitnehmereinkommen mehr als 15 %-Punkte verloren
Die Renten sind unbezahlbar: Auch das ist eine glatte Lüge. Seit 1975 hat sich der Anteil der Renten am erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt stetig verringert, mit Ausnahme der Zeit zwischen 1990 und 2005. Das hängt damit zusammen, dass im Jahre 1990 die Rentenversicherung der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert wurde. In dieser Zeit wurden auch alle ehemaligen Betriebe der DDR von der Treuhand abgewickelt, wer 55 war bekam für fünf Jahre ein Übergangsgeld vom Arbeitsamt und musste mit 60 Rente beantragen.
Da in der ehemaligen DDR alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, also auch alle Staatsdiener, bekommt hier ein wesentlich größerer Personenkreis seine Altersversorgung aus unserer Rentenversicherung.
Dadurch ist die Anzahl der Renten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen. Von 1975 bis heute hat sich die Zahl der Renten sogar mehr als verdoppelt. Auch das zeigt, dass das Rentenniveau bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt seitdem halbiert wurde. Wir haben also kein Finanzierungsproblem, wir haben dank Union und SPD ein Verteilungsproblem.
Haben Sie jemals gehört, dass die Finanzierbarkeit der Pensionen für Politiker und Beamte oder der Renten der berufsständischen Versorgungen ein Problem darstellt? Nein, und das obwohl die durchschnittliche Pension rund zweieinhalb Mal so hoch und die durchschnittliche berufsständische Versorgung rund doppelt so hoch ist wie eine Durchschnittsrente, von der Politikerversorgung ganz zu schweigen.
Wie locker die Regierungen unser Geld ausgeben, sieht man ja auch daran wie leicht sie Bankern, die sich verzockt haben, mit Milliarden ihre Boni sichern und sich selbst damit entsprechende Parteispenden.
Insbesondere Politiker der Jungen Union, aber auch andere, tun sich immer wieder damit hervor, dass sie den Generationenvertrag in Frage stellen. Angeblich weil die junge Generation zu sehr belastet wird. Fragen Sie diese Jungpolitiker doch mal, warum sie auf diese Idee nicht gekommen sind,
- wie sie auf unsere Kosten in den Kindergarten gegangen sind,
- oder wie sie auf unsere Kosten Schule und Gymnasium besucht haben,
- oder wie sie auf unsere Kosten studiert haben?
Ich bin der Meinung, es gibt keinen Generationenvertrag, aber es gibt eine solidarische Gesellschaft. Eine solidarische Gesellschaft, die aber nur dann funktionieren kann, wenn alle Bürger mitmachen.
Jeder von uns hat als Kind, als Jugendlicher diese Solidarität in Anspruch genommen, jeder von uns nimmt diese Solidarität auch im Alter in Anspruch, egal ob er einer Politikerversorgung, einer Beamtenversorgung, einer berufsständischen Versorgung oder der gesetzlichen Rentenversicherung angehört. Erwirtschaften müssen das die im Berufsleben stehenden Bürger für alle, aber ausgerechnet diejenigen, die im Alter von der Solidarität der anderen am meisten profitieren, beteiligen sich während ihres Berufslebens nicht an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, für sie ist Solidarität eine Einbahnstraße.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist also gar kein Solidarsystem, denn Solidarität funktioniert nur mit allen Bürgern. Und von denjenigen, die sich hier drücken, müssen wir uns dann noch sagen lassen, unsere Renten seien zu hoch.
Die Bundesregierung hat noch im Jahr 2005 bestätigt, dass die nicht durch Zuschüsse des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung pro Jahr 65 Milliarden Euro ausmachen.
Ich zitiere:
„Die deutschen Sozialversicherungen enthalten eine Vielzahl versicherungsfremder Elemente. Eine Leistung oder eine im Sozialversicherungssystem enthaltene Umverteilung ist immer dann als versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht dem sozialversicherungstypischen Ausgleich zwischen niedrigen und hohen Risiken dient, wenn sie nicht dem Versicherungszweck entspricht oder wenn sie an Nichtversicherte gewährt wird. Versicherungsfremde Leistungen und versicherungsfremde Umverteilungsanliegen stellen - sofern sie als notwendig erachtet werden - gesamtgesellschaftliche Aufgaben dar und sollten von der gesamten Gesellschaft, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden und nicht nur vom kleineren Kreis der Beitragszahler im Wesentlichen aus Lohneinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze.
Die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf rund 65 Mrd Euro.
Mit der Beseitigung der Beitragsanteile, die der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen dienen, können der Steuercharakter der Sozialversicherungsbeiträge reduziert und das Äquivalenzprinzip in den Sozialversicherungen gestärkt werden. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird so attraktiver, und der Einnahmeschwäche aufgrund einer schwindenden Beitragsbasis kann entgegengewirkt werden.“
Soweit die Bundesregierung.
Neben dem offiziellen Bundeshaushalt in Höhe von rund 300 Milliarden Euro gibt es also einen Schattenhaushalt in Höhe von 65 Milliarden Euro, der allein aus unseren Sozialkassen finanziert wird. Vom Volumen her ist das vergleichbar mit dem Jahresumsatz aller italienischen Mafiaorganisationen, nur bei uns heißen die ehrenwerten Gesellschaften nicht Cosa Nostra oder Camorra, sondern Union und SPD, FDP und Grüne. Da sich Politiker, Beamte und Richter nicht an der Finanzierung dieses Schattenhaushalts beteiligen, ist bei uns der Eindruck entstanden, dass sich Politiker, höhere Beamte in Berlin sowie Richter am Bundessozialgericht bzw. Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten kraft ihres Amtes einen erheblichen persönlichen Steuervorteil auf Kosten der Sozialversicherungskassen verschaffen. Weder Politik, noch Deutsche Rentenversicherung noch Gerichte haben bisher den Versuch gemacht, diesen Eindruck zu entkräften.
Auch wenn Politiker von immer wieder behaupten, die Rentenversicherung werde Jahr für Jahr mit 80 Milliarden Euro subventioniert, ist das eine dreiste Lüge. Laut Haushaltsplan des Bundesfinanzministers, den jeder im Internet ansehen kann, betrug der sogenannte Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen im letzten Jahr rund 59 Milliarden Euro und war damit immer noch um 15 bis 20 Milliarden zu niedrig, von wegen Zuschuss.
Und wenn Politiker wegen der Finanzsituation der Rentenversicherung auf das Umlageverfahren verweisen, und dass es im Verhältnis zu den Rentnern immer weniger Beitragszahler gibt, ist das auch nur die halbe Wahrheit. Denn die Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren war 1957 eine willkürliche politische Entscheidung von Union und SPD.
Gleichzeitig hat man damals die Rückstellungen der Rentenversicherung enteignet, mit der Begründung, dass der Bund ja sowieso einspringt, wenn die Beiträge nicht ausreichen sollten. Seitdem lebt der Bundeshaushalt auf Kosten der Rentenversicherung, nicht umgekehrt.
Ohne diese Eingriffe hätte sich die gesetzliche Rentenversicherung mit Sicherheit nicht schlechter entwickelt als die berufsständischen Versorgungen, die bei vergleichbarer Lebensleistung etwa doppelt so hohe Renten zahlen.
Oder wenn ein Politiker uns erzählen will, dass die verschiedenen Systeme nicht miteinander vergleichbar seien, ist das politischer Schwachsinn. Die Unterschiede gibt es nur, weil willkürliche politische Entscheidungen nach 1945 das so wollten. Sie haben einfach die Unterteilung der Bürger nach dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts und das Zwei-Klassenrecht aus dem dritten Reich übernommen.
Nach dem Motto: Wir da oben und die da unten. Allein die Tatsache, dass es diese Aufteilung in anderen Ländern nicht gibt, spricht ja wohl für sich.
Wie sehr auch Verfassungsrichter ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben, zeigt der Ausspruch eines ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten: Die Alten plündern die Jungen aus. Wir können ja wohl getrost davon ausgehen, dass er sich nicht selbst gemeint hat, obwohl er insgesamt mehr als das 100-fache einer Durchschnittsrente bekommt. Wenn man obendrein zu der Erkenntnis kommt, dass das Bundesverfassungsgericht seit 30 Jahren keine Verfassungsbeschwerde zum Thema Rentenanspruch/Rentenhöhe mehr zur Entscheidung angenommen und damit von vorn herein zurück gewiesen hat, verstärkt sich dieser Eindruck noch. Wie sensibel die Karlsruher Richter sind, wenn es um Pensionen geht, zeigt die Tatsache, dass allein in den vergangenen 10 Jahren mindestens fünf Klagen von höheren Beamten oder Richtern nicht nur zur Entscheidung angenommen wurden, sondern der Gesetzgeber auch gezwungen wurde, Eingriffe ins Pensionsrecht zu korrigieren bzw. zurückzunehmen. In einem Fall bezog sich das BVerfG auf ein preußisches Beamtengesetz von 1872. Das heißt, auf ein Gesetz von vor 140 Jahren.
(Die Urteile gegen die GRV-Renten wurden nur von den vorherigen abgeschrieben, dafür brauchen die Jahre. Bei der Besteuerung der Renten, wo ein Pensionär geklagt hatte, ging das BverfG von Rentenhöhen aus, die es allein schon wegen der Beitragsbemessungsgrundlage gar nicht gibt)
Das demografische Problem.
Die Entwicklung, dass es immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen in unserem Land gibt, hat bereits Anfang des 20. Jahrhunderts begonnen. Bis 1990 war das auch offiziell kein Problem, obwohl die Entwicklung weit dramatischer war als alles, was wir derzeit noch erwarten. Durch die Erhöhung der Produktivität wurde diese Entwicklung zu allen Zeiten mehr als ausgeglichen, und das ist auch heute noch so. Auch hier zeigt sich, dass Union und SPD dabei versagen, für einen gerechten Ausgleich innerhalb unserer Gesellschaft zu sorgen. Im übrigen: Haben Sie schon einmal im Zusammenhang mit der Politiker- oder Beamtenversorgung vom demografischen Problem gehört? Da gibt es das Problem offensichtlich nicht. Also auch das demografische Problem ist eine reine Zwecklüge, zur Einschüchterung von Arbeitnehmern und Rentnern.
Auch folgen die Rentenerhöhungen schon seit 1978 nicht mehr konsequent der Einkommensentwicklung. Schon 1978 gab es für die Renten die erste Nullrunde. Danach hat man mal Brutto-, mal Nettolöhne als Basis genommen, je nachdem ob Steuern und Sozialabgaben erhöht oder verringert werden sollten, dann haben findige, man kann auch sagen windige Politiker den Nachhaltigkeitsfaktor, den Riesterfaktor und den Nachholfaktor erfunden. Damit werden ansonsten mögliche Rentenerhöhungen klein gerechnet. Und wie gesagt, das gilt nicht nur für die Renten, sondern genau so für die Ansprüche der Beitragszahler. Diese Machenschaften dienen ausschließlich dazu, Arbeitnehmer und Rentner ruhig zu stellen. Allein in den letzten 10 Jahren gab es vier Nullrunden, sind die Renten und die Rentenansprüche um mehr als 15 Prozent hinter der Einkommensentwicklung und mehr als 10 Prozent hinter der Teuerungsrate zurück geblieben. Und damit das nicht so auffällt, werden bei der Einkommensentwicklung, die der Rentenanpassung zugrunde gelegt wird, die Hartz IV–Leistungen mit gerechnet, das heißt die Entwicklung der Sozialhilfe. Das einzige, was für die Rentner wirklich gestiegen ist, sind die Kosten für die Krankenversicherung und Lebenshaltung.
Ist Ihnen bekannt, dass das statistische Bundesamt jedes Jahr drei verschiedene Werte der Einkommensentwicklung berechnen muss? Eine als Grundlage für die Rentenanpassungen,
eine als Grundlage für die Pensionserhöhungen und
eine als Grundlage für die Politikereinkommen.
Das spricht ja wohl für sich. Die neue Züricher Zeitung hat dafür kürzlich die Formulierung verwendet: Die deutsche Politik hat die Heuchelei zu wahrer Kunst erhoben. Was Union und SPD mit der Rentenversicherung machen, ist gesetzlich legitimierter Versicherungsbetrug.
Leider haben wir in Deutschland keine unabhängige Justiz. Die Richter an den Bundesgerichten werden handverlesen von Union und SPD ausgewählt. Entsprechend ist die Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht zum Rentenrecht.
Wenn Sie zum Beispiel in den Urteilen des Bundessozialgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts die Aussage finden, dass für die gesetzliche Rentenversicherung, und damit für Arbeitnehmer und Rentner, nicht die gleichen Rechte gelten wie für die Versorgungssysteme von Selbständigen, Beamten und Richtern, mit der Begründung, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits, sowie Selbständigen, Beamten und Richtern andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist, das heißt politische Willkür für die einen, Rechtsstaat für die anderen, oder wenn Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Artikel 14 des Grundgesetzes - das ist der Schutz des Eigentums - in der gesetzlichen Rentenversicherung eine eigene Ausprägung erfahren hat, auf Deutsch, dass er nicht gilt, stellt sich für uns die Frage, ob diese Herrschaften überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?
(Ablehnung ohne Begründung)
Ein Musterbeispiel dafür, in welchen Sphären diese Leute leben, ist - wie schon erwähnt - ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident, ein angesehener Altpolitiker der Union, der in der Öffentlichkeit die Forderung nach weiteren Rentenkürzungen damit begründet hat, dass sonst die Alten die Jungen ausplündern.
Z.B: Was für die Künstlerzozialkasse gilt, gilt nicht für gesetzlich Rentenversicherte
Das BVerfG hat Anfang Mai dieses Jahres entschieden, dass elementare Menschenrechte auch für verurteilte Mörder gelten, und auch in diesen Fällen rückwirkende Eingriffe rechtlicher Art wie hier die Sicherungsverwahrung, nicht zulässig sind. Von dieser Rechtsauffassung musste das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überzeugt werden.
Wir hoffen jetzt natürlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Justiz auch noch davon überzeugen wird, dass elementare Grund- und Menschenrechte auch für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge zu gelten haben. Zu diesem Zweck unterstützen wir als ADG zwei Beschwerden zum Rentenrecht, die inzwischen dem Straßburger Gericht vorliegen.
Und genau so wenig gibt es in Deutschland unabhängige Medien, leider. Zum Beispiel bei Fernsehdiskussionen, da werden nur Politiker und angebliche Experten eingeladen, alles Leute, die nicht nur nicht betroffen sind, sondern vom Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung persönlich profitieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie meine Ausführungen für überzogen halten, empfehle ich Ihnen, gehen Sie in's Internet. Inzwischen gibt es ein umfangreiches unabhängiges Netzwerk, das sich mit dem Thema Rente befasst, da finden Sie auch amtliche Quellen für alle meine Aussagen.
Was kann der Einzelne tun, um sich gegen dieses staatlich organisierte Unrecht zu wehren? Zuallererst muss man sich engagieren, Gleichgesinnte suchen und sich zusammentun. Insofern ist z.B. auch der Verein der Betriebsrentner e.V. das beste Beispiel.
Über die Beriebsrentner und das Netzwerk, das wir gemeinsam aufgebaut haben, erreichen wir bundesweit immer mehr Bürger. Auf diesem Weg wollen wir weiter gehen, denn nichts bewegt Politiker mehr als viele gut informierte Bürger. Nur wenn wir genügend Betroffene davon überzeugen können, dass bei der nächsten Wahl jede Stimme für Union, SPD und Co. eine verlorene Stimme ist, ändert sich was. Denn jede Stimme für Union und SPD bedeutet: noch mehr prekäre Beschäftigung, noch mehr Dumping-Löhne, noch mehr Leiharbeit, noch mehr Hartz IV-Empfänger, weiter steigende Altersarmut, weiterhin zweierlei Recht bei der Altersversorgung und in der Krankenversicherung weiterhin Veruntreuung unserer Versicherungsbeiträge, und damit eine konsequente Entwicklung hin zu einer Zwei-Klassengesellschaft. Das wollen wir nicht.
Wir wollen gleiches Recht für alle Bürger. Wenn wir schon unterschiedliche Systeme der Altersversorgung akzeptieren müssen, verlangen wir Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip und Eigentumsschutz auch für Arbeitnehmer und Rentner.
Wir wollen, entsprechend der von uns eingezahlten Beiträge, eine angemessene Altersversorgung, ähnlich wie die berufsständische Versorgung.
Wir wollen die Rücknahme der verfassungswidrigen rückwirkenden Eingriffe ins Rentenrecht seit 1978.
Wir wollen durchsetzen, dass unsere Beiträge ausschließlich für das verwendet werden, wofür sie gedacht sind, für eine angemessene Altersversorgung und Krankenversicherung von Arbeitnehmern und Rentnern,
wir wollen erreichen, dass die Rentenversicherung endlich eine jährliche Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen vornimmt und den vollen Betrag vom Finanzminister zurück fordert,
(eine den Beitragszahlern geschuldete, ordnungsgemäße Buchhaltung ist unabdingbar, wonach jeder Cent belegt wird, was eingezahlt und wofür ausgezahlt wird)
Die "ordnungsgemäße" Buchhaltung der DRV
wir wollen die Anerkennung und Verzinsung der Bundesschuld bei der Rentenversicherung,
wir wollen einen echten Bundeszuschuss, mindestens in der Höhe der Zuschüsse, die jährlich an die privaten Versicherungsträger gezahlt werden.
Deshalb hoffen wir, dass die verschiedenen Rentner-Parteien, die es inzwischen in der Bundesrepublik gibt, endlich zusammenfinden und eine wählbare Alternative anbieten. Denn nur durch den wirksamen Entzug unseres Vertrauens, werden die etablierten Parteien gezwungen, sich mit dem von ihnen seit Jahrzehnten praktizierten Sozialversicherungsbetrug auseinander zu setzen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir bedanken uns herzlich für die Genehmigung zur Veröffentlichung.
Bürgerreporter:in:Walter Gerhartz aus Heidenheim an der Brenz |
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