Rauchwarnmelder retten Leben !

Das Bundessozialgericht Kassel hat im Juni 2014 entschieden,dass Gehörlose und hochgradig Schwerhörige seitens ihrer Krankenversicherungen einen Anspruch
auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben (Urteil Az:B3KR 8/13R) Gemeint sind Systeme,die außer mit dem akustischen Signal auch mit Licht-
und/oder Vibrationsimpulsen alarmieren.

Bürgerreporter:in:

felix nawrotzki aus Hatzfeld (Eder)

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