Kostenübernahme für Rauchwarnmelder:für hörgeschädigte Menschen
Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose
Menschen übernehmen.Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem
Urteil vom 18.Juni 2014 entschieden.
Bürgerreporter:in:felix nawrotzki aus Hatzfeld (Eder) |
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