Eilantrag gegen Corona-Verbote scheiterte vor dem Verwaltungsgericht
Ein Antragsteller fühlte sich in seiner Relionsfreiheit verletzt. Die Region Hannover hatte in einer Allgemeinverfügung "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften" wegen der Corona-Epidemie verboten. Doch das Verwaltungsgericht Hannover lehnte es jetzt in einem Eilverfahren ab, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen diese Verbote anzuordnen.
Bürgerreporter:in:Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld |
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