Waldheimer Funkmast: Das Gericht kam und die Klage wurde zurückgenommen

Ärgernis für viele Waldheimer: Der 40 Meter hohe Mobilfunkmast.
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  • hochgeladen von Jens Schade

Das Verwaltungsgericht verhandelte in Waldheim. Thema: der rund 40 Meter hohe Mobilfunkmast. Seitdem er über die denkmalgeschützten Häuser des Villen-Stadtteils ragt, ärgern sich die Anwohner. „Der Funkmast verschandelt die Gegend und beeinträchtigt die Baudenkmale“, heißt es rund um die Liebrechtstraße. Es bildete sich eine Bürgerinitiative, der Turm war bereits Gegenstand von Diskussionen im Bezirksrat. Doch die Funkmastbetreiber können sich auf eine wirksame Baugenehmigung für ihren Turm berufen. Ein Eigentümer zog deshalb vor das Verwaltungsgericht Hannover, klagte gegen die Baugenehmigung. Er war der Ansicht, die genehmigte Anlage beeinträchtige das Erscheinungsbild seines Baudenkmals erheblich. Sie sei bereits aus der Ferne als störender Fremdkörper wahrzunehmen und erdrücke das denkmalgeschützte Ensemble nahezu. Seine Investitionen in denkmalgerechte Holzsprossenfenster und der damit in Kauf genommene erhöhte Pflegeaufwand würden so entwertet. Gestern (27. Januar) schaute sich die für Bau- und Denkmalschutzrecht zuständige 4. Kammer die Sache an. Weil die Richter keine Erfolgsaussichten für die Klage sahen, nahm der Waldheimer Kläger letztendlich sein Rechtsmittel zurück.

Bürgerreporter:in:

Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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