Das TOPFLAPPEN-PROBLEM, oder etwa eine Schreibtischtäter-Posse?
Das passiert ja hin und wieder in jedem Haushalt:
Die Topflappen/-handschuhe sind dann doch eines Tages so abgewirtschaftet, dass an eine Neu-Beschaffung gedacht werden muss.
Die Definition von Wikipedia zu diesem Küchen-Hilfsmittel ist:
„Ein Topflappen ist ein meist quadratischer Lappen, der das Anfassen heißer Topfgriffe, Pfannenstiele, Auflaufformen usw. beim Kochen und Braten ermöglichen soll.“
Die Definition für den Topfhandschuh ersparen wir uns dann mal :-))
Klar, so was gibt es ja überall für wenig Geld zu kaufen … los geht’s.
Aber so einfach ist das dann doch nicht!
Im überregulierten Deutschland, mit den oft noch schlimmeren Euro-Behörden im Nacken, gibt es ja den unüberschaubaren Bereich „Vorschriften“.
Wir haben uns also ein neues Topflappenset (2 Lappen und 2 Handschuhe) gekauft und zu Hause ausgepackt.
Nanu, da fällt ein kleiner Zettel aus einem der Handschuhe.
Was ist denn das?! Da steht:
„Nur zur privaten Verwendung!
Die Einhaltung der DIN EN 407
(Schutz gegen Hitze und Feuer)
ist nicht gewährleistet.“
Oh, ist das etwa ein Deko-Artikel, nur zum Anschauen, nicht zur Benutzung???
Aber privat verwenden darf ich die Dinger ja – wofür?
Verbrenne ich mir damit die Finger?
Schutz nicht gewährleistet????
Darf man diese „meist quadratischer Lappen und Handschuhe“ dann für heiße Töpfe und Backbleche überhaupt verkaufen???
Vermutlich werden die meisten Menschen diesen putzigen Hinweis einfach mit der Verpackung entsorgen … eventuell noch ein herzliches „Was’n das für‘n Quatsch!“ dazu tun und die Sache vergessen.
Aber, klar, ich wollte das nun mal etwas genauer wissen!
Was ist denn die DIN EN 407????
Das ist die Europäische Handschuhnorm!
Solche Vorschriften galten früher nur für den gewerblichen Einsatz!
„Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken zählen zu den PSA der Kategorie III und unterliegen deshalb einer Baumusterprüfung mit Qualitätssicherung.“
„PSA“? eben mal nachschlagen …
„Prostataspezifisches Antigen“?!?
Wohl eher nicht.
Ah, hier: „Persönliche Schutzausrüstung“!
Na, dann. Wie und was muss denn geprüft werden …
Die DIN EN 407 sieht folgende Prüfungen (mit Anforderungen) vor:
- Die Größen/Abmessungen sind definiert.
Bestimmt werden müssen:
- Abrieb: DIN EN 388:
- Weiterreißverhalten: DIN EN 388:
- Brennverhalten: ISO 6941
- Kontaktwärme : DIN EN 702
- Konvektive Hitze : DIN EN 367
- Strahlungswärme : DIN EN 366
- Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls: DIN EN 348
- Große Mengen flüssigen Metalls: DIN EN 373
Und es müssen natürlich bei jeder Prüfung bestimmte Anforderungen erfüllt sein.
Dann bekommt die PSA(!) noch das CE-Zeichen mit einem Zahlen-Code, der die Prüfergebnisse spiegelt.
Diesen umfangreichen (und sehr teuren!!) Prüfungsaufwand versuchen die Hersteller zu vermeiden, in dem sie die Sachen als „nur für die private Verwendung“ in dem Verkauf bringen.
Leider scheint das aber schon lange gar nicht mehr korrekt zu sein.
Schon seit dem 1. Juli 1995 dürfen PSA im Bereich der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen entsprechen.
UND! … der Geltungsbereich umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen PSA als auch PSA für die private Verwendung (8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz = 8. ProdSV).
Tja, was man mit Topflappen/ -handschuhen alles falsch machen kann.
Omi steht da schnell mit mindestens einem Fuß im Kittchen, wenn sie für die liebe Verwandtschaft Topflappen häkelt.
Ohne CE-Zeichen!!!
Naja, ich würde Oma natürlich im Knast besuchen.
Aber was bringe ich nur mit?
Die haben da ja nix.
Vielleicht selbst gehäkelte Topflappen, die mag sie doch so gern?!
Bürgerreporter:in:Wilhelm Kohlmeyer aus Hannover-Groß-Buchholz |
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