Ein Stück Pappe entschied über Leben und Tod
Nicht jeder durfte bei den verheerenden Bombenangriffen des 2. Weltkriegs in die Schutzräume.
Hier zwei Ausweise aus der schrecklichen Zeit und ein paar Textstellen der unmenschlichen Vorschriften:
„Der vorhandene Luftschutzbunkerraum ist nach wie vor in erster Linie werdenden Müttern, Müttern mit Kindern, Schwerkriegsbeschädigten, Alten und gebrechlichen Personen vorbehalten.
Einsatzfähige Männer können nur dann Zutritt erhalten, wenn die Bunker noch ausreichend Platz bieten.“ (Hannover)
„Kinder gehören nicht in den Bunker.“ (Bremen). Man versuchte diese dann zu evakuieren!
„Männer, die unberechtigt Luftschutzbunker oder öffentliche Luftschutzräume aufsuchen, entziehen sich ihrer Luftschutzdienstpflicht.
Sie verstoßen damit nicht nur gegen die Grundsätze der Volksgemeinschaft, sondern machen sich auch strafbar.“ (Hamburg)
"Männer im wehrfähigen Alter (16 – 60 Jahre) gehören an die Front oder zur Verteidigung, aber nicht in den Bunker."
Bürgerreporter:in:Wilhelm Kohlmeyer aus Hannover-Groß-Buchholz |
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