Spaziergänge in der Leineaue: Eine Senke in der Leinemasch beherbergt seltene Gräser
Das Naherholungsgebiet Südliche Leineaue erstreckt sich von der Haustür in Döhren, Wülfel und Ricklingen bis hin zum Schulenburger Berg mit dem Schloss Marienburg hoch oben als krönenden Abschluss. Die Leinemasch bietet sich dabei nicht nur als eine wunderschöne Landschaft für Ausflüge ins Grüne an; sie steckt auch voller Geschichte. In den vergangenen 20 Jahren habe ich in loser Folge interessante historische Details und Ausflugsziele im MASCHSEEBOTEN – das ist eine Stadtteil-Zeitung in Döhren und Wülfel - vorgestellt. Die Hefte mit den einzelnen „Spaziergängen in die Leineaue“ sind längst vergriffen. Daher sollen nach und nach die einzelnen Beiträge nun bei myheimat einen weiteren Leserkreis bekannt gemacht werden. Und vielleicht findet sich ja ein Verleger, der die gesammelten Geschichten in einer Broschüre oder einen Büchlein veröffentlicht.
Heute: Ein besonders geschützter Landschaftsteil in der Wülfeler Masch
Zwischen der sich leicht schlängelnden Leine und dem Wanderweg zur Radrennbahn liegt in der Wülfeler Leineaue ein ganz besonderes Fleckchen Erde. In einer Bodensenke haben sich Schilfröhrichte, Rohrglanzröhrichte und die zu den Riedgräsern gehörenden Großseggen angesiedelt. Am Rande strecken Mädesüß ihre Wurzeln aus. Das sind Hochstauden aus der Gattung der Rosengewächse mit stark duftenden „süßen“ Blüten. Dieses Schatzkästlein der Natur gehört zu den wenigen „besonders geschützten Landschaftsbestandteilen“, die es in der Stadt Hannover gibt.
Das Niedersächsische Naturschutzgesetz gestattet in seinem Paragraphen 28 den Behörden, Bäume, Hecken, Wasserläufe und andere Teile einer Landschaft unter besonderen Schutz zu stellen. Voraussetzung ist, daß sie entweder das Orts- und Landschaftsbild beleben, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen oder das Kleinklima verbessern helfen. Während die Baumschutzsatzung im gesamten Stadtgebiet gilt, hat die Verwaltung die Landschaftsschutzregelung für einzelne Gebiete in der Landeshauptstadt bislang nur in wenigen Fällen angewandt.
Die Bodensenke in der Leinemasch fiel den Naturschützen auf, weil es sich bei ihr mit den Grasfamilien um ein seltenes und wertvolles Biotop handelt. „Es hat große Bedeutung als Lebensraum für schutzbedürftige Tier- und Pflanzenarten“, heißt es in der entsprechenden Schutzverordnung, die der Rat 1988 verabschiedete. Bußgelder bis zu 10.000 Mark drohen seither jedem Naturfrevler, der gegen die Vorgaben des umfangreichen Verbotskatalogs verstößt.