Hallo Autofahrer - aufgepaßt!!!!!

Reifenkralle
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Schlechte Zeiten für Steuerschuldner. Wer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, den kann das Finanzamt im wahrsten Sinne des Wortes krallen. Das Auto wird festgesetzt.
Mit der Parkkralle als wirksames Erziehungsmittel wollen OFD und die Finanzämter den Zahlungsmuffeln unmissverständlich auf die Sprünge helfen.
Drei Tage lang hat der Schuldner die Chance, zu zahlen; geschieht es, wird die Kralle gelöst, bleibt er stur, wird der Pkw abgeschleppt, und der Steuersünder hat obendrein auch noch diese sowie Abschleppkosten am Hals.
Ab 1.1.2006 lässt die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug nur zu, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.

Reifenkralle
oh, ha!
Bürgerreporter:in:

Maria Tschentscher aus Wedemark

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