UPDATE Corona: Maßnahmen in Niedersachsen

Am Montag haben Bund und Länder sich in einigen Punkten auf ein einheitliches Vorgehen gegen das Coronavirus geeinigt. Da dieses in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird, sind hier die Maßnahmen von Niedersachsen im Überblick.

Angesichts der rasanten, weltweiten Verbreitung des Coronavirus hat selbstverständlich auch Niedersachsen einige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Die Gesundheitsministerin kündigte an: “Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab Dienstag zu schließen. Das gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.” Dazu gehören unter anderem Diskotheken, Kinos, Clubs, Fitnessstudios, Spielplätze, Saunen und Schwimmbäder.

Coronavirus: Regelungen für Niedersachsen

Einige Einrichtungen und Geschäfte sind von dem Verbot aber weiterhin nicht betroffen. Dazu zählen unter anderem der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Um die Einkäufe der Bevölkerung zu verteilen wird außerdem das Sonntagsverkaufsverbot bis aufs Weitere aufgehoben. Der Ministerpräsident begründete das mit den Worten: ”Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert.” Das Bundesland hofft mit diesen Regelung, die Verbreitung des Coronavirus in den nächsten Tagen einzudämmen.

Neuere Maßnahmen

Mittlerweile zählt das Bundesland über 4000 Corona-Infizierte. Im Moment ist nicht an eine Lockerung der Maßnahmen zu denken. Seit dem 23. März gilt sogar eine bundesweite Ausgangssbeschränkung. Wegen dieser sind jetzt auch alle Gaststätten für den Publikumsverkehr geschlossen. Davon sind ebenso Dienstleister im Bereich der Körperpflege betroffen, da hier ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhaltbar ist. Nach dem 13. April soll die Lage neu eingeschätzt werden. Dennoch würde das Land die Schulen und Kitas ab dem 20. April gerne wieder öffnen. Falls dem so wäre, werden alle Abschlussprüfungen, sprich 9. Klasse, 10. Klasse und Abitur, nach hinten verschoben. Wenn die Schulen nicht wieder geöffnet werden können, werden die Prüfungen ausfallen. Des Weiteren gibt es für Firmen, Selbstständige und andere Tätigkeiten eine Soforthilfe, die bei der NBank beantragt werden kann.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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