Tierheilpraktiker vor dem Aus? EU Kommision reicht Antrag ein- Auch Bio Landwirte wären betroffen- Link zu einer Petition gegen dieses Gesetz in dem Bericht-BITTE UNTERSCHREIBEN-NEUES IM BERICHT
Steht der Beruf des Tierheilpraktikers vor dem Aus? Wenn es nach dem Willen der EU Kommission geht, schaut alles danach aus.Die Kommission hat unter dem Deckmantel des eigentlich löblichen Ziels die pauschale Antibiotika Gabe bei Masttieren einzuschränken einen Gesetzesentwurf eingereicht.Allerdings wird mit dieser Verordnung die Grundlage geschaffen, Tierhaltern und Tierheilpraktikern die Gabe von naturheilkundlichen Mitteln, Kräuter und anderen Nahrungsergänzungsmitteln zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen. Langfristig könnte das zur Folge haben, dass Tierhalter die ihre Hunde barfen und Zusätze wie Grünlippmuschel oder Heilkräuter einsetzen dazu gezwungen sind , diese beim Tierarzt zu erwerben, was sich erheblich auf den Preis der Nahrungsergänzungsmittel auswirken dürfte.
Eine Petition die noch bis Ende Februar läuft benötigt DRINGEND 50.000 Unterzeichner
Das dies nicht Eintritt und bundesweit tausende Tierheilpraktiker arbeitslos werden, wurde eine Petition gestartet, die HIER ZU FINDEN IST
Man stelle sich vor: Ein 10 Jahre alter Hund leidet unter Arthrose, und man stellt fest, das es ihm Dank BARF, Grünlippenmuschelextrakt und einer Kräutermischung gegen Gelenkbeschwerden so gut geht, das man auf Schmerzmittel vom Tierarzt verzichten kann.
Die geplante Verordnung könnte dazu führen, das der Grünlippmuschelextrakt dann 4 mal soviel kostet, die Kräutermischung nicht mehr erhältlich ist,weil Pharmakonzerne in Studien keine Wirksamkeit dafür nachweisen konnten, und der Gang zum Tierarzt nicht ausbleibt um den monatlichen Vorrat an Metacam sowie Zusätze für 99 € dort einzukaufen. Tiere würden also nur noch Arzneimittel
bekommen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind.
Ein weiterer Nachteil :Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i. d. R. weder Rückstände in der Milch, den Eiern und dem Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere.
Die Kosten für die Tierhalter würden immens steigen, und auch die Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln müssten für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen.
BIO LANDWIRTE WÄREN BESONDERS HART BETROFFEN
Besonders hart betroffen wären Bio-Landwirte . Die neue Verordnung steht im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln. DARUM IST ES SEHR WICHTIG DAS 50.000 MENSCHEN DIE PETITION (LINK OBEN) UNTERSCHREIBEN
Der Bundesrat schlägt folgende Ergänzungen vor:
Zu Artikel 125
83. Der Bundesrat bittet, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 125 um eine bislang nicht vorgesehene TIERARZNEIMITTELRECHTLICHE KONTROLLE VON TIERHALTERN ergänzt wird.
Nur durch diese risikobasierten BEHÖRDLICHEN KONTROLLEN kann überprüft werden, ob sich TIERHALTER an bestehende Rechtsvorschriften zum Erwerb und zur Anwendung von Arzneimitteln BEI IHREN TIEREN halten. Dies ist unerlässlich zur Sicherung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.
HIERMIT DÜRFEN BEHÖRDEN ANSCHEINEND JEDEN TIERHALTER WILLKÜRLICH KONTROLLIEREN!!!
Bürgerreporter:in:Thomas Rank aus Günzburg |
18 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.