Vorbeugung statt Verschärfung - Wiederholungstaten gezielter verhindern
Zum tödlichen Angriff auf einen S-Bahn-Fahrgast
Der Ruf nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts nach dem tödlichen Angriff auf einen Münchner S-Bahn-Fahrgast ist für die FW-Landtagsfraktion nicht der primäre Lösungsansatz. „Das jetzige Gesetz ist ausreichend, da es sehr flexibel angewendet werden kann, um Jugendlichen eine Chance zur Besserung zu geben“, betont Joachim Hanisch, MdL (Bruck), innenpolitischer Fraktionssprecher. Gerade dieser Fall würde deutlich machen, dass die Polizei unterbesetzt ist. Das Opfer habe bereits während der Fahrt die Polizei benachrichtigt. Die Beamten hätten aber nicht rechtzeitig da sein können, da die zuständige Bundespolizei nur am Hauptbahnhof eine Anlaufstelle habe und die örtlichen Ordnungshüter anderweitig gebunden gewesen wären. Die Verkehrsbetriebe müssten daher für mehr Sicherheitspersonal in Zügen und Bahnhöfen sorgen.
Genauso wichtig wie eine Verstärkung der Videoüberwachung sei aus Sicht der Freien Wähler die Vorbeugung. Besonders Perspektivlosigkeit fördere jugendliche Gewalt. Deshalb müsse es beispielsweise mehr Sozialarbeiter an Schulen geben. Auch bei der kommunalen Jugendarbeit und bei der Integration gebe es noch deutlichen Nachholbedarf. „Schließlich fehlt es an Justizpersonal, um die Fälle schneller behandeln zu können. Da ist es dann kein Wunder, wenn der erzieherische Gedanke des Jugendstrafrechts nicht greifen kann“, bemängelt Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher der FW-Fraktion.
Besser als die reflexartige Forderung nach Verschärfung der Gesetze sei es, die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen konsequent auszuschöpfen, so FW-Fraktionschef Hubert Aiwanger. Straftäter könne gezielter auf die Finger geschaut werden, um Wiederholungstaten zu verhindern. Dies sei im vorliegenden Fall offensichtlich nicht passiert. „Trifft zu, dass einer der mutmaßlichen Täter 2009 bereits zwei Monate wegen schwerer räuberischer Erpressung in U-Haft bzw. Jugenddauerarrest verbracht hat, war diese Maßnahme im Sinne einer erzieherischen Wirkung ganz offensichtlich unzureichend“, stell Aiwanger fest. Außerdem sei fraglich, ob der erzieherische Ansatz im Jugendstrafrecht für jeden jugendlichen Straftäter ausreichend und zielführend ist.
Bürgerreporter:in:Peter Schoblocher aus Thannhausen |
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