Turboschritt zum Turbo-Internet gut für die Region
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein sieht die jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes als Meilenstein hin zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung in Deutschland.
Nüßlein, der auch Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Telekommunikationspolitik ist, hatte bei den Verhandlungen zu dem Gesetz vor allem den ländlichen Raum wie die Region Bayerisch-Schwaben im Fokus. Hier gebe es im Hinblick auf schnelle Internetanschlüsse noch immer eine Unterversorgung. Dies habe sich in zahlreichen Gesprächen mit Bürgermeistern und Breitbandpaten aus der Region gezeigt, z.B. im Markt Buch, in den Gemeinden Kettershausen, Rettenbach oder Münsterhausen, aber auch in den etwas außerhalb liegenden Ortsteilen der Stadt Günzburg. Für sie alle hatte sich Nüßlein persönlich eingesetzt. Die politischen Rahmenbedingungen seien bis heute jedoch noch nicht optimal gesetzt gewesen.
Das werde sich jetzt ändern. Mit einer Reihe von investitionsfördernden und Synergien nutzenden Maßnahmen komme der Gesetzgeber dem vom Grundgesetz vorgegeben Auftrag nach, flächendeckend gleichwertige und angemessene Breitbandanschlüsse in Deutschland vorzuhalten, wie Nüßlein erklärt: „Die investitionswilligen Unternehmen bekommen jetzt mehr Planungssicherheit, indem sie bei der Bundesnetzagentur einen verbindlichen Auskunftsanspruch über die Rahmenbedingungen erhalten, die auf sie zukommen, wenn sie denn tatsächlich investieren. Außerdem haben Telekommunikationsbetreiber nun einen Mitnutzungsanspruch auf schon vorhandene Infrastruktur anderer Unternehmen und die der öffentlichen Hand. Das können Leerrohre, Kabelkanäle oder Masten sein. Mit der Technik des sog. „Microtrenching“ können Glasfaserkabel künftig in einer geringeren Tiefe verlegt werden, als das die gängigen Vorschriften verlangen. Das spart Kosten, weil dafür nicht die ganze Straße aufgerissen werden muss. Von diesen und vielen weiteren Neuerungen profitieren unsere kleinen Gemeinden hier in der Region schon bald.“, ist Nüßlein überzeugt.
Daneben wurden noch viele Maßnahmen für verbesserte Verbraucherrechte getroffen, wie Nüßlein mitteilt. So ist der vielfach praktizierten Abzocke bei Warteschleifen über Servicerufnummern und Hotlines nun ein Ende gesetzt. Festnetzkunden erhalten ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht mehr erbracht wird. Wenn der Kunde seinen Anbieter wechselt, darf der Anschluss künftig maximal einen Kalendertag unterbrochen sein.
Georg Nüßlein zieht mit Blick auf die zurückliegenden, zum Teil zähen Verhandlungen zum Telekommunikationsgesetz ein sehr positives Fazit: „Damit geht auch unsere Heimat einen großen Schritt ins digitale Zeitalter.“
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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