Nüßlein will Biberschäden eindämmen

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) setzt sich dafür ein, die Schäden für die regionale Land- und Forstwirtschaft durch die Aktivitäten des Bibers einzudämmen. Dazu hat sich der Abgeordnete nun an den zuständigen bayerischen Umweltminister Dr. Marcel Huber gewandt.

Der Bayerische Bauernverband Unterallgäu hatte Nüßlein darauf aufmerksam gemacht, dass der Bestand des Bibers in Bayern und im Landkreis Unterallgäu in den letzten Jahren stark zugenommen habe – und damit auch die Schäden und Kosten für Land- und Forstwirtschaft. So gäbe es heute bayernweit etwa 14.000 bis 18.000 Biber, im Landkreis Unterallgäu seien es schätzungsweise 300 bis 400. Weil die Tiere keine natürlichen Feinde haben und den strengen Schutzbestimmungen des Naturschutzgesetzes unterliegen, konnte sich die Population der Nagetiere in den letzten Jahren nicht nur erholen, sondern massiv ausweiten, erklärt Abgeordneter Nüßlein.

Die vielen Tiere verursachen für Bauern und Förster spürbare Schäden, zum Beispiel durch Unterhöhlungen und Vernässungen von Ackerflächen oder Nadelbäumen, aber auch durch das Abbeißen von Nutzpflanzen wie etwa Mais. In der Folge gehen nicht nur die Erträge der betroffenen Landwirte zurück, es könnte durch die Unterhöhlungen von Feldwegen auch zu Unfällen kommen oder zu Wertverlusten von Grundstücken, die von Bibern „bearbeitet“ worden sind.

Als Konsequenz fordert Georg Nüßlein zusammen mit dem Bayerischen Bauernverband Unterallgäu vom bayerischen Umweltministerium, dass das Naturschutzgesetz den Biber vom bisherigen Jagdverbot ausnimmt, wenn er nachweislich Schäden für Land- und Forstwirtschaft verursacht hat. Nach geltendem Recht darf ein Biber nur gefangen werden, wenn er Schäden an Kläranlagen, Triebwerkskanälen, Hochwasserschutzanlagen, Fischteichanlagen und Be- und Entwässerungsgräben von öffentlichen Straßen anrichtet, erläutert Nüßlein. Und das „auch nur mit Sondergenehmigung“. Gleichwohl betont der Abgeordnete anerkennend, dass das Landratsamt in Mindelheim im Sinne dieser Ausnahmeregelung die Möglichkeit der Biberreduzierung „schon jetzt im Sinne der Geschädigten“ anwende. In diesem Zusammenhang soll es nach dem Willen Nüßleins zukünftig weitergehend erlaubt sein, die dabei erlegten Tiere vermarkten zu dürfen.

Außerdem fordert der Abgeordnete aus Münsterhausen Umweltminister Huber auf, den sogenannten Schadensausgleichfonds des Freistaates so aufzustocken, dass der gesamte vom Biber verursachte Schaden über diesen Fonds übernommen wird: „Es kann doch nicht sein, dass die geschädigten Land- und Forstwirte am Ende auf diesen Kosten sitzen bleiben, die sie gar nicht verursacht haben. Deswegen muss die bayerische Staatsregierung auch dafür sorgen, dass der Entschädigungsfonds generell entfristet wird und nicht Ende dieses Jahres ausläuft, wie das bislang geplant ist.“, so Nüßlein.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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