Keine Vergleichbarkeit von Feuerwehr und Landwirtschaft
Die Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung stellt einen ersten Schritt zur Lösung des Führerscheinproblems bei den Feuerwehren dar. Dies teilt der örtliche Landtagsabgeordnete Alfred Sauter auf den Leserbrief von Herrn Andreas Böller in den Mittelschwäbischen Nachrichten vom 30.09.2008 mit.
Bereits seit der Einführung des EU-Führerscheins und der neuen Führerscheinklassen im Jahr 1999 setzt sich die CSU auf Bundesebene dafür ein, für die Angehörigen der Feuerwehren die Möglichkeit zu schaffen, mit der Alfred Sauter, MdLFührerscheinklasse B Einsatzfahrzeuge mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen zu führen. Bisher wurden diese Vorstöße im Bundesrat stets von den anderen Bundesländern mit dem Hinweis auf die europarechtlichen Vorgaben abgeblockt. Aber auch seit Inkrafttreten der Dritten Europäischen Führerscheinrichtlinie, die den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmeregelungen von den Führerscheinklassen für Angehörige des Katastrophenschutzes zu schaffen, stoßen die Vorschläge der CSU und der Bayerischen Staatsregierung im Bundesrat immer noch auf Ablehnung.
Da sich die CSU und die Bayerische Staatsregierung der Probleme der Feuerwehren bewusst sind und eine dauerhafte Lösung anstreben, wurde erneut ein Antrag in den Bundesrat eingebracht. Diese Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung sieht vor, dass Angehörige der Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. „Richtig ist sicher, dass viele Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren das zulässige Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen weit überschreiten. Aufgrund des großen Widerstandes im Bundesrat musste aber zunächst ein Weg gefunden werden, der die Schwierigkeiten der Feuerwehren berücksichtigt, der aber auch im Bundesrat durchgesetzt werden kann.“ so Sauter.
Ein Vergleich der Einsatzfahrzeuge mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird der tatsächlichen Gefahrenlage nicht gerecht. Zwar trifft es zu, dass Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres bereits landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen führen dürfen. Allerdings ist dafür der Erwerb einer eigenen Fahrerlaubnis der Klasse L erforderlich. Des Weiteren dürfen diese landwirtschaftlichen Maschinen nur für betriebliche Fahrten genutzt werden. Der wichtigste Unterschied zwischen dem Führen landwirtschaftlicher Zug- und Arbeitsmaschinen und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren liegt aber in der Verkehrssicherheit. Während die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnis L bereits von 16jährigen gefahren werden dürfen, nur eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h aufweisen dürfen, können Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dazu kommt, dass Löschfahrzeuge unter erschwerten Bedingungen geführt werden müssen. Die Führer von Einsatzfahrzeugen stehen unter hohem Druck. Der Einsatzort muss in möglichst kurzer Zeit erreicht werden. Hinzu kommt der psychische Druck, welche Situation am Einsatzort vorgefunden wird. Aus diesem Grund sollte nur ein sicherer Fahrer mit der nötigen Erfahrung und Ausbildung ein über 4,25 Tonnen wiegendes Fahrzeug führen. Anders ist die Situation bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die weder mit so hohen Geschwindigkeiten noch in solchen Ausnahmesituationen gefahren werden. Hinzu kommt, dass auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die schneller aus 32 km/h fahren und deren zulässiges Höchstgewicht 3,5 Tonnen übersteigen, ein Führerschein der Klasse C oder C1 erworben werden muss.
„Ich werde mich weiterhin für die Belange der Feuerwehren einsetzen. Für eine dauerhafte Lösung der Führerscheinproblematik müssen auf Bundesebene Wege gefunden werden, die sowohl dem Aspekt der Verkehrssicherheit als auch den Bedürfnissen der Feuerwehren gerecht werden“ so Sauter.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.