Bundesminister Tiefensee und SPD knicken bei Feuerwehrführerschein ein
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsminister und dem Koalitionspartner und etlichen Abstimmungen mit den örtlichen Kreisbrandräten freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein für den „Feuerwehrführerschein“ endlich eine praktikable Lösung präsentieren zu können. Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde am gestrigen Freitag in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen.
Damit sei der Weg zum Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für junge Leute mit der Fahrerlaubnis Klasse B frei, so Nüßlein. Dies gilt ebenso für die technischen Hilfsdienste sowie für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste.
Die spezielle „Fahrberechtigung“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamt-gewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müßte der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.
Gerne hätte die CSU den Organisationen eine noch größere Vereinfachung ermöglicht, nämlich die Erteilung einer Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen nach einer lediglich verbandsinternen Einweisung. Diese optimale Lösung war leider mit der SPD nicht umsetzbar. Unter Berufung auf angeblich entgegenstehende EU-Vorschriften besteht die SPD auf einer Ausbildung und Prüfung für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Dennoch konnte etliches für Feuerwehren, technische Hilfs- und Rettungsdienste erreichen werden:
1. Für Führerscheininhaber der Klasse B reicht für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine verbandsinterne Ausbildung und Prüfung aus.
2. Die Einzelheiten über die Ausbildungs- und Prüfungsvor-bereitungen regelt das jeweilige Bundesland. Im Straßenverkehrsgesetz wird dafür eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder geschaffen.
3. Für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine abgespeckte, vereinfachte und kostengünstige, externe C1 orientierte Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen. Wer diese „höherwertige Fahrberechtigung“ bis 7,5 Tonnen erwirbt, soll nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umschreiben lassen und sie dann auch außerhalb des Dienstes von THW, Feuerwehr oder Rettungsdiensten nutzen können.
Nüßlein fordert den Bundesverkehrsminister nachdrücklich auf, die bürokratischen Hürden für die „höherwertige Fahrberechtigung“ nicht unnötig hoch zu setzen. Die Fahrberechtigung müsse so kostengünstig wie möglich erreicht werden.
Für den Fall, daß sich diese neuen Regelungen nicht bewähren sollten, sei die CSU entschlossen, in einer neuen Regierungskoalition weitere Vereinfachungen durchzusetzen.
Im Übrigen gebe man in Berlin das Ziel nicht auf, daß die Feuerwehren als Katastrophenschutz im Sinne der EU-Führerscheinrichtlinie anerkannt und völlig von den Restriktionen des Europarechts befreit werden müßten.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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