Brennelementsteuer nur unter Bedingungen
Keine Brennelementesteuer ohne Laufzeitverlängerung
Zur Diskussion über die Brennelementesteuer erklärt der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Beim Ausstiegsbeschluss vom 14. Juni 2000 wurde vereinbart, dass der Bund die Kernenergie nicht einseitig belasten darf. Dabei wurde das Steuerrecht ausdrücklich erwähnt. Somit ist klar: Eine Brennelementesteuer ohne Laufzeitverlängerung kann es nicht geben.
Auch über die Verwendung der Brennelementesteuer muss noch einmal gesprochen werden. Für die CSU ist die Kernenergie eine Brückentechnologie, die wir nur so lange nutzen wollen, bis die erneuerbaren Energien in der Lage sind, unseren stetig wachsenden Energiebedarf zu decken. Um dieses ehrgeizige Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, fordert die CSU seit Jahren, dass über die Hälfte der zusätzlichen Gewinne aus Laufzeitverlängerungen für die Forschung der Erneuerbaren Energien und für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden müssen.
Da für uns die Sicherheit oberste und nicht verhandelbare Priorität hat, werden wir Laufzeitverlängerungen mit sinnvollen Forderungen nach zusätzlichen Sicherheitsinvestitionen verknüpfen.
Trotz der notwendigen Sanierung des Bundeshaushaltes darf die Brennelementesteuer nicht so hoch sein, dass die Wirtschaftlichkeit eines Kernkraftwerkes gefährdet ist. Um notwendige Sicherheitsinvestitionen zu ermöglichen und um ausreichend Mittel für die Forschung der Erneuerbaren Energien und für Energieeffizienzmaßnahmen zu erhalten, sollte die Höhe der von den Unternehmen zu zahlenden Brennelementesteuer nicht am gewünschten Steuerertrag sondern an der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den politischen Zielen außerhalb der notwendigen Haushaltskonsolidierung ausgerichtet werden.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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