Bayern fordert Fahrerlaubnis für Feuerwehrautos bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein
Der örtliche Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hat sich nachhaltig dafür eingesetzt, dass die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative beschlossen hat, damit Feuerwehrautos und andere Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können. „So können die Bedingungen für den Nachwuchs besonders im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Günzburg erheblich verbessert werden“ so Sauter.
Aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft trat im Jahr 1999 ein neues Fahrerlaubnisrecht in Kraft. Folge der Änderungen war die Einführung der Fahrerlaubnisklasse B. Diese Klasse berechtigt nur noch zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Dagegen durften Inhaber des vor dem Jahr 1999 ausgestellten Führerscheins in der früheren Fahrerlaubnisklasse 3 Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren.
„Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Günzburg vor große Probleme. Eine Vielzahl von Fahrzeugen, die für den Einsatz der Feuerwehren unerlässlich sind, sind aufgrund technischer Neuerungen schwerer als 3,5 Tonnen“ so Sauter.
So haben beispielsweise neue Löschfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund der technischen Entwicklungen eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3,8 Tonnen. Vergleichbares gilt auch für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Mit dem „normalen“ Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen diese Fahrzeuge aber nicht mehr gefahren werden, da das zulässige Höchstgewicht von 3,5 Tonnen überschritten ist. Dies bedeutet, dass gerade der für die Freiwilligen Feuerwehren so wichtige Nachwuchs in seinem Engagement für das Ehrenamt behindert wird. Denn wer nach dem 01.01.1999 seine Fahrerlaubnis der Klasse B erhalten hat, darf keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen. Vielmehr ist es erforderlich, eine Fahrerlaubnis der Klasse C zu erwerben, die berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen zu führen.
Der Erwerb einer zusätzlichen Fahrerlaubnis der Klasse C ist allerdings mit Kosten verbunden. Gerade die kleinen Gemeinden im Landkreis Günzburg, die für einen ausreichenden Brandschutz garantieren müssen, können für die Kosten eines Führerscheins für die Feuerwehrangehörten oftmals nicht aufkommen.
Die Bayerische Staatsregierung hat zusammen mit der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag beschlossen, mit einer Entschließung des Bundesrats die Bundesregierung aufzufordern, das Straßenverkehrsrecht zu ändern. So soll eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Feuerwehren und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Auch der Landesfeuerwehrverband schließt sich der Initiative der Bayerischen Staatsregierung an. Eine solche Ausnahmeregelung wäre auch nach EU-Recht zulässig. Mit der Dritten Führerscheinrichtlinie wurde die Ermächtigung der Mitgliedstaaten eingefügt, für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes Ausnahmen von den Fahrerlaubnisklassen machen zu dürfen.
„Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich stets für die Interessen der Feuerwehren und besonders der Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt. Auch die EU hat erkannt, dass zur Sicherstellung des Nachwuchses im Bereich des Katastrophenschutzes eine Flexibilisierung der Fahrerlaubnisklassen notwendig ist. Jetzt ist es an der Bundesregierung, die Möglichkeiten der EU-Richtlinie auszuschöpfen und sicherzustellen, dass insbesondere das ehrenamtliche Engagement für die Freiwilligen Feuerwehren für die Jugendlichen attraktiv bleibt“ so Sauter.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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