myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

LWL nimmt Anträge entgegen
Zuschüsse für Notstromversorgung in Pflegeheimen

  • Dr. Georg Lunemann, Direktor des LWL,

  • Foto: Foto: LWL
  • hochgeladen von Heinz Kolb

Münster: Damit Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen sich besser auf Energiekrisen vorbereiten können, vergibt das Land NRW knapp 40 Millionen Euro Zuschüsse für Anlagen zur Notstromversorgung. Die beiden Landschaftsverbände setzen das Förderprogramm um und prüfen die Anträge.

Antragsfrist ist der 30. September. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat eine Internetseite für Anträge eingerichtet: http://www.foerderung-notstrom.lwl.org

"Das Programm setzt ein deutliches Signal in der Krise, ausgelöst durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir freuen uns, dass wir als LWL einen Beitrag zur Umsetzung des Förderprogramms leisten können", so der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann.

Hintergrund
Zuwendungsfähig sind die Anschaffung von Notstromgeräten und -anlagen einschließlich der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Eine Notstromversorgung soll den Notbetrieb für mindestens 72 Stunden sicherstellen. Die Nachrüstung ist notwendig, um die Pflege und Versorgung der Bewohner:innen auch im Falle eines Ausfalls der regulären Stromversorgung zu gewährleisten.

Berechtigt sind nordrhein-westfälische voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, soweit sie über einen Versorgungsvertrag nach Paragraf 72 des Bundessozialgesetzbuches XI verfügen. Die Landschaftsverbände übernehmen die inhaltlich-formelle Prüfung sowie Bewilligung und Auszahlung der Mittel.

Für öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Polizei oder Feuerwehr existieren bereits Notfallpläne und Versorgungssysteme bei Ausfall der Energieversorgung. Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe verfügen in der Regel nicht über Notstromversorgungen.

Weitere Beiträge zu den Themen

Dr. Georg LunemannLWL DirektorNotstromgerätenBehinderteneinrichtungenPflegeheimebeantragen

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

in Australienim EinsatzHandball WM 2025Feuerwehr BochumAkademieRed BullAuslandsaufenthalte2025Tour Down UnderBora - HansgroheFeuerwehr DortmundSam Welsford

Meistgelesene Beiträge