Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
DRK: Verhandlungen zum Reformtarifvertrag - Einigung bei der Arbeitszeit mit ver.di erzielt
Nach einer Vielzahl intensiver Gespräche und Verhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Gewerkschaft ver.di über die Absenkung der verlängerten Arbeitszeit haben die Kommissionen Ende November eine Einigung erzielen können. „Wir sind froh, dass wir bei der essenziellen Frage der verlängerten Arbeitszeit nun eine langfristige Einigung herbeiführen konnten. Die vorgesehene stufenweise Absenkung auf 42 Stunden wird das DRK als Arbeitgeber noch attraktiver machen“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter, Vorsitzender der BTG.
Die Verhandlungen befassten sich mit der Möglichkeit, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit über 38,5 beziehungsweise 39 Stunden hinaus zu verlängern. Bisher war eine Verlängerung auf bis zu 45 Stunden festgeschrieben. Die Einigung sieht nun vor, diese Verlängerung bis zum Jahr 2028 stufenweise auf 42 Stunden abzusenken. Zudem erhalten Beschäftigte für Dienste, die im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit geleistet werden, eine zusätzliche Vergütung in Form einer Dienstpauschale.
Als wesentlichen Bestandteil enthält die Einigung auch Regelungen zum Gesundheitsschutz. Ältere Beschäftigte ab 55 Jahren, die bisher im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit tätig sind, sind nun auf deren Wunsch von Nachtdiensten sowie von der verlängerten Arbeitszeit auszunehmen.
„Im kommenden Jahr stehen herausfordernde Entgeltverhandlungen an. Insofern freuen wir uns, dass wir das Thema der verlängerten Arbeitszeit jetzt erfolgreich und für alle Seiten zufriedenstellend abgeschlossen haben. So können wir uns im kommenden Jahr mit ver.di auf die wirtschaftlichen Aspekte konzentrieren“, ergänzt Reuter.
Team des DRK in Einsatzjacken © Willing-Holtz / DRK