Bau von bezahlbaren Mietwohnungen steuerlich fördern
Am Freitag hat der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf der Koalition zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus debattiert (Drs. 18/7736). Auf den Wohnungsmärkten in Deutschland gibt es besonders in Groß- und Universitätsstädten spürbare Engpässe. Vor allem einkommensschwächere Haushalte haben zunehmend Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Neben einer Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus sind Anreize für private Investoren zur Schaffung von Mietwohnungen erforderlich.
Durch die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung soll nun die Schaffung neuer Mietwohnungen in ausgewiesenen Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden.
Im Detail:
Gefördert werden soll die Errichtung neuer Mietwohnungen, die auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar sind. Um das sicherzustellen, wird die Einhaltung einer Baukostenobergrenze von 3000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vorausgesetzt. Damit soll eine Förderung von Luxuswohnungen ausgeschlossen werden. Steuerlich gefördert werden aber maximal 2000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Um eine möglichst kurzfristige Investition in den Mietwohnungsneubau anzuregen, wird die Förderung auf Baumaßnahmen begrenzt, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen wird. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung wird letztmalig im Jahr 2022 möglich sein.
Die begünstigten Flächen müssen außerdem mindestens zehn Jahre für die Vermietung zu Wohnzwecken dienen.
In den anstehenden Gesetzesberatungen wird sich die SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass die steuerliche Förderung zielgenau auf die Schaffung preiswerter Mietwohnungen ausgerichtet wird.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Um das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhöhen, soll es eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für die Anschaffung oder den Bau neuer Mietwohngebäude in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt geben. Es geht dabei um mittlere und untere Einkommensgruppen.
( aus: "newsletter" 5/2016 18. 03. 2016 Veröffentlichung der SPD-Bundestagsfraktion )
Anmerkung: Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 wurden daher auf jetzt insgesamt 4 Milliarden Euro verdoppelt.
Bürgerreporter:in:Hans-Werner Blume aus Garbsen |
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