Islamisches Gräberfeld in Hannover
Auf dem Stadtfriedhof Stöcken gibt es auch ein islamisches Gräberfeld – wie bereits in vielen deutschen Städten. Denn in letzter Zeit setzt sich sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche dafür ein, dass den Moslems eigene Friedhöfe oder besondere Gräberfelder zur Verfügung gestellt werden. Einige Beispiele:
Der im Jahr 1863 angelegte Türkische Friedhof Berlin ist die älteste Begräbnisstätte für Anhänger des Islam in Deutschland. Er grenzt heute an das Gelände des Neuen Garnisonfriedhofs am Columbiadamm in Berlin-Neukölln an, auf dem auch einige moslemische Gräber ausgelagert wurden.
Bereits 1798 wurde in Berlin in der Tempelhofer Feldmark ein Ort als Begräbnisplatz für ein islamisches Begräbnis genutzt. Es wurde den türkischen Angehörigen der preußischen Armee, die bereits seit König Friedrich Wilhelm I. fester Bestandteil der Truppen waren, von König Friedrich Wilhelm III. zum Begräbnis des damaligen türkischen Botschafters Ali Aziz Effendi zur Verfügung gestellt, der in Berlin verstarb. Im Jahr 1804 wurde auch der Vertreter des Osmanischen Reiches, Mehmet Esad Effendi, hier nach den Sitten des islamischen Glaubens beerdigt, danach geriet der kleine Friedhof allerdings in Vergessenheit.
Das älteste Gräberfeld der iranisch-islamischen Gemeinde in Hamburg stammt aus dem Jahr 1941 und befindet sich auf dem Ohlsdorfer Friedhof, der bis 1999 eine Belegung von etwa 100 Gräbern nachweist.
In Marburg gibt es eine Abteilung für Moslems auf dem städtischen Friedhof und in Karlsruhe ein Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof; außerdem in den Städten Paderborn, Saarbrücken, Kiel und Lübeck.
Trotz der Öffnung des Bestattungsrechts in Deutschland erfolgt die Annäherung der unterschiedlichen Kulturen jedoch nicht ohne Einbußen an Tradition. So sind im Islam nur Erdbestattungen erlaubt, und dies nur unter anderen Moslems. Zu den Vorschriften und religiösen Pflichten gehören die rituellen Waschungen, das Einhüllen in die vorgeschriebenen Leichentücher; die Verrichtung des rituellen Totengebets; die Ausrichtung der Grabanlage nach Südosten gen Mekka; die Bestattung des Leichnams liegend auf der rechten Körperseite, Kopf nach Westen, Füße nach Osten, das Gesicht in Richtung Kaaba; die Absolvierung der Bestattung eines Toten so schnell wie möglich (in einem Zeitraum von 24 Stunden, spätestens 48 bis 96 Stunden); sowie – eines der Hauptprobleme – das Gebot der ewigen Totenruhe. Dies stößt auf kommunalen Friedhöfen schon auf Grund des Flächenbedarfs an Grenzen(siehe den instruktiven Bericht von Detlev Müller über Jerusalem).
Von großer Schlichtheit sind die meisten Friedhöfe in den arabischen Ländern, wo der Islam bekanntlich entstanden ist. Der Prophet Mohammed hat weder den Bau von Moscheen gefordert, noch den von Gräbern und Mausoleen. Grabmäler hat er zwar nicht verboten, aber allenfalls geduldet. „Das beste Grab ist das Grab, das man nicht sieht“, soll er geäußert haben. Die kaum sichtbaren Grabhügel ohne Steine oder nur mit einem kleinem Feldstein markieren viele arabische Friedhöfe und zeigen, dass man zum Teil streng auf Mohammeds Äußerungen hält. In vielen Ländern, wie der Türkei und Persien, überging man aber schon vor Jahrhunderten Mohammeds Gesetze und Verbote, und die Nachkommen setzten ihren Toten Denkmäler. Bedeutende Grabtürben, Mausoleen und große Anlagen in der gesamten islamischen Welt bezeugen dies (siehe Manfred Gerner in seinem Buch über Friedhofskultur).
Bürgerreporter:in:Rüdeger Baumann aus Garbsen |
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