die leidigen tonnen oder wie kann ich als bürger meine abfallgebühren erhöhen...

Das schleswig-holsteinische oberlandesgericht hat in einem urteil vom 22. april 2008 unter dem aktenzeichen 4LBH06 klar und eindeutig auf den zusammenhang zwischen privater papierentsorgung einerseits und gebührenerhöhung bei den kommualen entsorgungsbetrieben andererseits hingewiesen.

Nach diesem urteil müssen die kommunalen entsorgungsbetriebe die bürgerinnen und bürger sogar auf die zu erwartenden höheren gebühren hinweisen !

Also: Wer die abfallentsorgungsgebühren in die höhe treiben will, der gebe sein altpapier an die privaten entsorger ! ?

Oder: Wen es nicht interessiert, dass er / sie privatfirmen zulasten des eigenen geldbeutels gewinne zuschustert, der / die gibt sein altpapier den privaten entsorgern ? !

Bürgerreporter:in:

Hans-Werner Blume aus Garbsen

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