Ein Hauch von Mafia beim Landgericht Frankenthal?
Von Merkwürdigkeiten und einer Reihe offener Fragen geprägt, war die Berufungsverhandlung 5 Ns 5220 Js 43766/18 am 26. Mai 2021, 09.15.
In dieser Strafsache wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage sind der Vorsitzende Richter Dr. Jan Hildebrandt, wie die Schöffinnen Bücklein und Tenner-Au bemüht, Licht in das Dunkel eines bizarren Geschehen im Dunstkreis eines versuchten Mordes in der Sylvesternacht 2017 zu bringen.
Lässt sich allein schon unter Berücksichtigung von Gesetzmäßigkeiten der Physiogno-mie in Bezug auf Statur und Konstitution, sowie Physik bzgl. Behinderung, bereits die Verurteilung 1a Ks 5220 Js 4580/18 vom 14.. März 2019 zu 6 Jahre und 9 Monaten Haft wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nicht hal-ten, zeigen sich im Folgegeschehen weitere und gravierende Defizite.
Fehmi C. (55), Mitglied einer aramäisch-christlichen Großfamilie soll trotz Gehbehinderung auf zwei ihm zudem körperlich überlegene Polen zugegangen und einen von ihnen mittels einer Messerattacke lebensgefährlich verletzt haben, wofür seine Verurteilung erfolgte.
Sein Bruder, der hier Beschuldigte Ercan C. (49), nahm Kontakt zu einer Polin auf, welche an-fänglich bestritten hatte, das Brüderpaar zu kennen, was sich im Laufe des Ausgangsverfahrens jedoch als unwahr, zumindest also Schutzbehauptung herausstellte.
Damit verband er das Ansinnen, dass die Justiz ihren Kenntnisstand der Wahrheit erlange, in-dem ihr nämlich berichtet worden war, dass die Täterbeschuldigung anhand Lichtbildvorlagen der Polizei erfolgte, obwohl er - als ehemaliger Vermieter - nicht einwandfrei identifiziert war, sondern ein lakonisches Türke ist Türke herhalten musste, also auch nach ihrer Einschätzung ein Unschuldiger so in den Knast gebracht wurde.
Strafrichterin Mirtha Hütt als Berichterstatterin im zu Grunde liegenden Strafverfahren wusste als Zeugin zur Glaubwürdigkeit der Polin über Annahmen und Schlussfolgerungen hinausgehend keine belastbaren Angaben zu machen: die unsäglichen, eine Tätereigenschaft augenscheinlich ausschließenden Widersprüche waren zwangsläufig nicht Gegenstand ihrer Befragung.
Obwohl die Polin selbst angab, nur zur Erklärung der Wahrheit aufgefordert worden zu sein und von keiner Anstiftung zur Falschaussage ausgeht, vielmehr sogar T€ 10 gefordert haben soll, da es sich sie ja lohnen müsse, wenn sie Landsmännern in den Rücken falle und sie zudem Angst habe, da diese der polnischen Autoschieber-Mafia zuzurechnen seien, steht der Tatvorwurf der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage im Raum.
Aufhellung kann erst der zweite Verhandlungstag am 02. Juni 2021, 09.15, Saal 1 bringen, auch was Befürchtungen anbelangt, die Justiz könne unter Gesichtspunkten der Sippenhaft einen Hinwies auf den wahren Täter erzwingen wollen, denn wertneutral betrachtet, kann sie von der Richtigkeit ihrer Verurteilung selbst kaum überzeugt sein: die eklatanten Widersprüche und Ausschlüsse sind einfach zu offensichtlich.
Zu ihr ist die Vorführung der Polin und des Zeugen für ihr Gespräch mit dem Beschuldigten angeordnet, welche beide nicht als Zeugen erschienen waren, wie auch die versuchte Vorführung der Polin nicht erfolgreich verlief.
Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
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Bürgerreporter:in:Erich Neumann aus Kempten |
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