Wenn eine psychische Krankheit oder eine Behinderung dazu führt, dass erwachsene Menschen ihr Leben nicht mehr eigenständig organisieren können, greift das Betreuungsrecht.
Zusätzliche Informationen:
Im Landkreis Aichach-Friedberg stehen mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger unter gesetzlicher Betreuung. Der größte Teil der Betreuungen wird von Angehörigen geführt. Der verbleibende Rest von Betreuungsvereinen, von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern. Für Personen, die am Betreuungsrecht interessiert sind, veranstalten die nordschwäbischen Betreuungsstellen am Freitag, 23. März im Kloster Roggenburg, in der Nähe von Günzburg, eine Fachtagung. Diese dauert von 9.30 Uhr bis 17 Uhr, den Teilnehmern werden dort vier Arbeitsgruppen angeboten:
- Betreuungsrecht und Sterbehilfe
Aufgaben des Betreuers in Abgrenzung zu den Aufgaben des Heimes
Referent Guy Walther
- Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen sowie Zwangsbehandlungen, auch unter dem Aspekt der Haftung des Betreuers
Referent Horst Deinert
- Die rechtliche Stellung des Betreuers im Spannungsfeld zwischen Betreutem, Gericht und Behörde
Referent Reinhold Spanl
- Drogeninduzierte Psychosen
Referent Dr. med. Michael Ziereis und Edeltraud Steinhauser
Die Tagungsgebühr beträgt 60 Euro, darin enthalten sind Mittagessen und Kaffeepause. Anmelde-schuss ist der 1. März. Interessenten an dieser Fachtagung zum Betreuungsrecht steht Frau Ger-trud Manlik-Thierauf von der Betreuungsstelle im Landratsamt Aichach-Friedberg zur Verfügung (Tel. 08251/92-286). Das Programm ist auch im Internet veröffentlicht auf www.lra-aic-fdb.de, in der Rubrik Landratsamt – Betreuungsstelle findet man es unter Aktuelles.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Aichach-Friedberg aus Aichach |
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