Der Interessenverband Mieterschutz e.V informiert über die Besonderheiten bei gemeinschaftlich abgeschlossenen Wohnmietverhältnissen und gibt Tipps für Gewerbemietverträge.
Privates Mietverhältnis
Wenn der Zeitpunkt in einer Partnerschaft gekommen ist gemeinsam eine Wohnung zu beziehen, gibt es mietrechtlich einiges zu bedenken. Wer zahlt die Kaution? Sollen beide Parteien den Mietvertrag unterschreiben? Wer darf im Falle einer Trennung weiter in der Wohnung wohnen? Über all diese Fragen und viele mehr informieren wir Sie gerne, damit Sie beruhigt mit Ihrem Partner ein gemeinsames Zuhause beziehen können, aber auch im Fall einer Trennung rechtlich abgesichert sind.
Gewerbliches Mietverhältnis
Auch oder gerade bei Abschluss eines gewerblichen Mietverhältnisses gibt es Dinge zu beachten. Anders als im Wohnraummietrecht können hier für den Mieter ungünstige Klauseln rechtlich bindend geschlossen werden, während im privaten Mietrecht Mieter*innen durch die Gesetzgebung rechtlich geschützt sind. Ebenso gilt es, beim Abschluss für den Zeitraum, zu dem das Gewerbemietverhältnis angemietet oder verlängert werden soll, aufzupassen, damit Sie nicht ungewollt eine gute Lage, zum Beispiel für Laufkundschaft, für ihr Gewerbe verlieren. Auch stellt sich die Frage, welche Betriebskosten sollen auf Sie umgelegt werden. Bei all diesen Punkten gilt es jede Vereinbarung auf jegliches Für und Wider zu prüfen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Fallstricke auf.
FrauenBranchenBuch Aktiv
Die Veranstaltung findet im in der Reihe "FrauenBranchenBuch aktiv" statt, in der sich Inserentinnen des FrauenBranchenBuchs Hannover & Umgebung vorstellen. Neben den jeweiligen Informationen gibt es Zeit zum Netzwerken.
Anmeldung und Teilnahmegebühr
Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 11. April 2018 unter aktiv@sieh-hier.de. Die Veranstaltung ist nur für Frauen.
Teilnahmegebühr: keine
Bürgerreporter:in:Barbara Felten aus Hannover-Mitte |
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