Die Mühle in Issum

Die Herrlichkeitsmühle verdankt ihren Namen einem früheren kommunalrechtlichen Begriff, der ein selbständiges Gebiet im Besitz eines Freiherrn bezeichnet. Selbstverwaltungsrechte der Gemeinde (z.B. Steuererhebung für eigene Zwecke, Führen eines Siegels) fielen hierunter wohl ebenfalls, wie die öffentliche Funktion der Mühle als eine sogenannte Zwangsmühle vermuten lässt. Der Zwang bestand darin, dass die Einwohner ("Untertanen") der Herrlichkeit ihr Getreide nur in dieser Mühle mahlen lassen durften, eines der hoheitlichen Benutzungsmonopole aus jener Zeit, welches die wirtschaftliche Selbständigkeit der Herrlichkeit stützte und ihr Selbstverwaltungsrecht mit manifestierte.

1836 wurde sie von dem Oeconom (Kaufmann) und Bierbrauer Arnold Haal gepachtet. Er zahlte dafür jährlich 12 Taler an die Eigentümerin, Gräfin Caroline Wilhelmine Francisca von Borchgrave, Freyin von Blankard zu Bovelingen in Belgien. Ihr gehörten nicht nur die Mühle, sondern auch das Rittergut Haus Issum sowie umfangreiche Ländereien. Ihr ältester Sohn Wilhelm Georg Franz Graf von Borchgrave wurde im gleichen Jahr Alleinbesitzer von Land und Gebäuden. Nach dem Tod der Francisca von Borchgrave war der Issumer Besitz mit 12.000 Talern verschuldet.
  • Die Herrlichkeitsmühle verdankt ihren Namen einem früheren kommunalrechtlichen Begriff, der ein selbständiges Gebiet im Besitz eines Freiherrn bezeichnet. Selbstverwaltungsrechte der Gemeinde (z.B. Steuererhebung für eigene Zwecke, Führen eines Siegels) fielen hierunter wohl ebenfalls, wie die öffentliche Funktion der Mühle als eine sogenannte Zwangsmühle vermuten lässt. Der Zwang bestand darin, dass die Einwohner ("Untertanen") der Herrlichkeit ihr Getreide nur in dieser Mühle mahlen lassen durften, eines der hoheitlichen Benutzungsmonopole aus jener Zeit, welches die wirtschaftliche Selbständigkeit der Herrlichkeit stützte und ihr Selbstverwaltungsrecht mit manifestierte.

    1836 wurde sie von dem Oeconom (Kaufmann) und Bierbrauer Arnold Haal gepachtet. Er zahlte dafür jährlich 12 Taler an die Eigentümerin, Gräfin Caroline Wilhelmine Francisca von Borchgrave, Freyin von Blankard zu Bovelingen in Belgien. Ihr gehörten nicht nur die Mühle, sondern auch das Rittergut Haus Issum sowie umfangreiche Ländereien. Ihr ältester Sohn Wilhelm Georg Franz Graf von Borchgrave wurde im gleichen Jahr Alleinbesitzer von Land und Gebäuden. Nach dem Tod der Francisca von Borchgrave war der Issumer Besitz mit 12.000 Talern verschuldet.
  • hochgeladen von Thomas Ruszkowski
Bürgerreporter:in:

Thomas Ruszkowski aus Essen

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