Wetter in Essen
mit doppeltem Regenbogen!
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mit doppeltem Regenbogen!
Ariane, natürlich ist es nicht erlaubt, mit einer Axt auf andere Verkehrsteilnehmer einzuschlagen! Aber was die Dashcam angeht so gilt dies:
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann.
Nach Meinung des BGH ist die Videoaufzeichnung trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.