Scan mich die Katze- EU und der Urlaub

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Chippflicht für Hunde,
Katzen und Frettchen

.Ab Sonntag, 3. Juli 2011, müssen Hunde, Katzen und Frettchen, die in der EU auf Reisen mitgenommen werden, einheitlich mit einem Mikrochip versehen sein. Damit endet die Übergangsfrist, in der die Tätowierung zur eindeutigen Kennzeichnung des Tieres zugelassen war. Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 mit einer Tätowierung gekennzeichnet wurden, müssen allerdings nicht nachträglich mit einem Chip ausgestattet werden, wenn die Tätowierung gut lesbar ist.

Außerdem muss bei Auslandsreisen der EU- Heimtierausweis mitgeführt werden. Auch muss das Tier über einen gültigen Tollwutschutz verfügen. Geht die Reise in Nicht-EU- Mitgliedstaaten, so kann in einigen Fällen für die Wiedereinreise in die EU ein Bluttest zur Bestimmung des
Tollwut-Titer erforderlich sein. In welchen Fällen dies notwendig ist, kann beim Referat 71 unter der Telefonnummer 0209/94090-0 erfragt werden.

Einzelstaatliche Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Mitgliedstaaten müssen allerdings bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten erfragt werden.

sagen Sie das mal Ihrer 15 Jahre alten Katze........

Ihnen einen geruhsamen Urlaub.

Wolf STAG

Bürgerreporter:in:

Wolf STAG aus Essen

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