Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten
Seit dem 28.07.2021 gelten angepasste Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten. So wurde die Quarantänepflicht vorerst bis 10. September verlängert: Weiterhin müssen sich Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, sofort nach der Einreise und auf direktem Weg auf eigene Kosten für zehn Tage in Quarantäne begeben. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage Quarantäne verpflichtend.
Genesene, Geimpfte oder Getestete müssen weiterhin nicht in Quarantäne, wenn sie ihren Genesenen-, Impf- oder Testnachweis vor der Einreise online auf www.einreiseanmeldung.de übermitteln. Ansonsten endet die Quarantäne mit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermitteln, können die Quarantäne durch eine negative Testung, die frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgen kann, beenden. Neuerungen gab es bei den Vorschriften für Einreisende aus Virusvariantengebieten: Für sie gelten nun ebenfalls diese Regelungen zur Beendigung der Quarantäne, jedoch nur dann, wenn das betroffene Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Quarantäne als Hochinzidenzgebiet oder als sonstiges Risikogebiet eingestuft wird, oder die Einreisenden vollständig mit einem Impfstoff geimpft sind, der laut Robert Koch-Institut gegen die Virusvariante, die zur Einstufung als Virusvariantengebiet führte, hinreichend wirksam ist. Die Quarantäne endet außerdem, wenn das betroffene Risikogebiet nach der Einreise und während des Quarantänezeitraums nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird.
(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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