Immer im November
Passt auf eure Kinder auf!
Rechtsvorschriften und Normen regeln die Pflichten des Betreibers von Garagentoren und -toranlagen. Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber einer Anlage (bzw. eines Garagentors) für Schäden haftet, die bei der Benutzung entstehen. Er ist verantwortlich dafür, dass die Anlage in einem mängelfreien Zustand ist und sicher betrieben werden kann. Bei der Planung und/oder bei der Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit einer Tiefgarage habe ich während meiner Berufstätigkeit häufig Architekten uns Bauplaner kennengelernt , die nicht wussten, dass die von ihnen geplante und vorgesehene Durchlüftung der Garage nicht ordnungsgemäß kalkuliert wurde. In den meisten Fällen einer Fehlplanung konnte ich helfen, da Torsysteme auf dem Markt sind, die einen übermäßig großen Lüftungsquerschnitt bieten und trotzdem einbruchhemmend und bei fachgerechter Montage die Sicherheit für Leib und Leben garantieren.
Leider habe ich in meiner mehrjährigen Berufserfahrung erleben müssen, dass es Menschen gab, die aus Unwissenheit oder was noch schlimmer gewesen wäre, aus Raffgier, auf eine notwendige Montage von Sicherheitskomponenten verzichten haben.
In den Momenten, wo die Presse wieder einmal eine Horrormeldung verbreitete, dass ein Kind beim Spielen in einem Rollgittertor durchgezogen und dabei tödlich verletzt wurde, war ich derjenige, der sich zum Unfallort aufmachte, um zu sehen, ob es sich um mein Objekt gehandelt hat, am dem ich beratend tätig war.
Sechs mal habe ich diese Orte aufgesucht, sechs mal sind an diesen Orten Kinder gestorben. Sechs mal war der Grund, Leichtsinn, fehlende Lichtschranken und fehlende Wartung. Sechs mal waren es Fremdprodukte anderer Hersteller und sechs mal war unendlich traurig.
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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