NRW gibt Startschuss für neues Förderprogramm zur Kinodigitalisierung

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Presseinformation – 481/5/2012 Düsseldorf, 9. Mai 2012

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen wird noch im Mai 2012 in Kooperation mit der Film- und Medienstiftung NRW ein neues Förderprogramm zur Umrüstung kleiner Kinos auf digitale Projektionstechnik starten.

Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der Initiative Digitales Medienland NRW kleine und mittlere Kinos bei der Umrüstung auf digitale Projektionstechnik. Ich freue mich, dass wir nun den Startschuss für das neue Förderprogramm geben können: Die Kinobetreiber im Lande haben die Möglichkeit, ihre Förderanträge zu stellen. Für den Kinostandort Nordrhein-Westfalen ist dies eine große Chance, sich mit zukunftsfähiger Technik ausstatten zu können.“

Obwohl der Landesregierung Nordrhein-Westfalen derzeit kein gültiger Haushalt vorliegt, ist es Medienministerin Dr. Schwall-Düren wegen der Dringlichkeit der Fördermaßnahme gelungen, den Kinos kurzfristig zu helfen.

Die Förderrichtlinie sowie die dazu gehörigen Antragsformulare stehen im Internet unter www.mbem.nrw.de/kinodigitalisierung und www.filmstiftung.de/foerderung/kino sowie bei den fünf Bezirks­regierungen in NRW ab 18. Mai 2012 zum Download bereit.

Die Landesregierung stellt drei Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das Förder­programm endet am 31. Dezember 2013. Zuständig für die Abwicklung des Programms sind die fünf NRW-Bezirksregierungen.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal bis zu 20.000 Euro pro Lein­wand. Angestrebt wird die erforderliche technologische Umrüstung bis zum Jahresende 2013 von bis zu 200 Kinoleinwänden in NRW.

Gefördert wird die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheatersaals mit digitaler Projektionstechnik in Kinos mit maximal sechs Leinwänden. Die Fördermittel aus dem NRW-Programm können mit den Förderungen durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) kombiniert werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

Das Land Nordrhein-Westfalen wird noch im Mai 2012 in Kooperation mit der Film- und Medienstiftung NRW ein neues Förderprogramm zur Umrüstung kleiner Kinos auf digitale Projektionstechnik starten.

Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der Initiative Digitales Medienland NRW kleine und mittlere Kinos bei der Umrüstung auf digitale Projektionstechnik. Ich freue mich, dass wir nun den Startschuss für das neue Förderprogramm geben können: Die Kinobetreiber im Lande haben die Möglichkeit, ihre Förderanträge zu stellen. Für den Kinostandort Nordrhein-Westfalen ist dies eine große Chance, sich mit zukunftsfähiger Technik ausstatten zu können.“

Obwohl der Landesregierung Nordrhein-Westfalen derzeit kein gültiger Haushalt vorliegt, ist es Medienministerin Dr. Schwall-Düren wegen der Dringlichkeit der Fördermaßnahme gelungen, den Kinos kurzfristig zu helfen.

Die Förderrichtlinie sowie die dazu gehörigen Antragsformulare stehen im Internet unter www.mbem.nrw.de/kinodigitalisierung und www.filmstiftung.de/foerderung/kino sowie bei den fünf Bezirks­regierungen in NRW ab 18. Mai 2012 zum Download bereit.

Die Landesregierung stellt drei Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das Förder­programm endet am 31. Dezember 2013. Zuständig für die Abwicklung des Programms sind die fünf NRW-Bezirksregierungen.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal bis zu 20.000 Euro pro Lein­wand. Angestrebt wird die erforderliche technologische Umrüstung bis zum Jahresende 2013 von bis zu 200 Kinoleinwänden in NRW.

Gefördert wird die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheatersaals mit digitaler Projektionstechnik in Kinos mit maximal sechs Leinwänden. Die Fördermittel aus dem NRW-Programm können mit den Förderungen durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) kombiniert werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

Bürgerreporter:in:

Wolf STAG aus Essen

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