Neue Schutzmaßnahmen (nicht nur für Autofahrer)
Noch bis 23. September gelten die derzeitigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Anschließend soll eine Fortentwicklung greifen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann am 03.08.2022 vorgestellt haben und die voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Diese sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept für den Herbst und Winter vor.
Vom 1. Oktober bis 7. April sollen bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen gelten. Dazu zählen unter anderem die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr sowie die Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Die Länder sollen zudem weitergehende Regelungen treffen können, beispielsweise eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Schulen ab dem fünften Schuljahr oder eine Testpflicht in Schulen und Kitas. Für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Restaurants sind Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen vorgesehen. Die Länder können zudem mit einem Beschluss des Landtags, der eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem oder die sonstige kritische Infrastruktur feststellen muss, weitere Maßnahmen erlassen, wie Hygienekonzepte, Personenobergrenzen und Abstandsgebote bei Veranstaltungen.
Bis zu einem entsprechenden Beschluss gelten in Essen weiterhin die aktuellen Regeln des Infektionsschutzgesetzes sowie der Coronaschutzverordnung NRW.
(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)
Muss ich mir jetzt wieder FFP2-Masken zulegen?